douce22 schrieb am 16.08.2006 um 15:34:44:ist die Fallkonstellation also nicht so dramatisch?* Und was würde passieren, wenn sie jetzzt . wie sie vorhatte. eine eigene Wohnung zu mieten. soll sie sofort bei AB melden oder diese erfahren sie automatisch?**
* Vielleicht ist sie doch etwas dramatisch - es kommt auch darauf an,
warum sie sich so schnell von ihrem Ehemann trennen muss. Ich glaube nicht, dass sie eine "Ehe auf Probe" wollte, also müssen schon schlimme Sachen zwischen den beiden vorgekommen sein. Vielleicht fällt die Situation deiner Freundin unter diesem Absatz
Zitat:§ 31 Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten(2) Von der Voraussetzung des zweijährigen rechtmäßigen Bestandes der ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet ... ist abzusehen, soweit es zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich ist, dem Ehegatten den weiteren Aufenthalt zu ermöglichen, es sei denn, für den Ausländer ist die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ausgeschlossen.
Eine besondere Härte liegt insbesondere vor, wenn ... dem Ehegatten wegen der Beeinträchtigung seiner schutzwürdigen Belange das weitere Festhalten an der ehelichen Lebensgemeinschaft unzumutbar ist; zu den schutzwürdigen Belangen zählt auch das Wohl eines mit dem Ehegatten in familiärer Lebensgemeinschaft lebenden Kindes.
Zur Vermeidung von Missbrauch kann die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis versagt werden, wenn der Ehegatte aus einem von ihm zu vertretenden Grund auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch angewiesen ist.
** Es ist unbedingt besser, das in der Reihenfolge zu machen:
1. mit Uni und Stipendiumgeber reden und
2. zusammen die Begründung vorbereiten, warum die
ABH ihr den weiteren Aufenthalt erlauben sollte
3. nicht alleine, sondern in Begleitung hingehen und erst mit
ABH alles klären vor dem Umzug
S.