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Ehe in Spanien mit Marrokaner ohne Papiere (Gelesen: 3.966 mal)
germanangel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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14.08.2006 um 13:15:09
 
Hallo an Alle!

Mein marrokanischer Freund und ich wuerden gerne heiraten. Das Problem ist, dass wir momentan in Spanien leben und er hier ohne Papiere lebt, was eine Ehe ausschliesst (laut deutschem Anwalt hier in Spanien). Da ich bald zurueck nach Deutschland muss, um mein Studium zu beenden und ich in Deutschland alleine bin, da meine Eltern verstorben sind, wuerden wir gerne zusammen nach Deutschland gehen. Er steht mir sehr sehr nah und es liegt mir wirklich sehr viel dran, dass wir zusammen in Deutschland leben koennen bis ich mein Studium beendet habe und vorallem, dass alles legal zugeht.

Vielleicht ist es noch interessant zu wissen, dass ich die doppelte Staatsbuergerschaft besitze (amerikanisch/ deutsch).... vielleicht gibts da andere Moeglichkeiten?

Vielleicht hat jemand Erfahrungen oder kann mir helfen. Freue mich auf jede Antwort.

Danke im Vorraus
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brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 14.08.2006 um 13:26:08
 
Was heißt das: ohne Papiere? Hat Dein Freund nur keine Aufenthaltserlaubnis für Spanien oder hat er auch keinen Paß?
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germanangel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #2 - 14.08.2006 um 13:31:26
 
Er ist nach Europa eingereist mit einem 3 Monats Visum und eben nicht wieder ausgereist und lebt hier seit insgesamt 1,5 Jahren "illegal" (ohne Visa). Er hat einen marrokanischen Pass und ist hier in Spanien auch auf dem Einwohnermeldeamt gemeldet, aber besitzt diese "Tarjeta de Residencia" nicht, da er keinen festen Arbeitsvertrag hat (der widerum normalerweise nur mit Tarjeta de Residencia moeglich ist)...
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #3 - 15.08.2006 um 08:21:21
 
Ohne legalen Aufenthaltstitel also Tarjeta de residencia para extranjeros
kann er hier nicht heiraten, daran aendert auch die Anmeldung beim
Ayunatamiento(Gemeindeamt) nichts. da er  sich hier illegal aufhaelt
wird er wenn er aufgegriffen wird nach Marroko abgeschoben.
Wenn er schon so lange hier, frage ich mich warum er nicht versucht hat
im Rahmen der sehr grosszuegigen Amnestieregelung die bis zum letzten Jahr
galt seinen Aufenthalt zu legalisieren.

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mabo27
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 15.08.2006 um 09:57:20
 
Ist es nicht möglich nach Tunesien zu fahren und dort zu heiraten? würde mich allerdings genau bei der deutschen Botschaft in Tunesien erkundigen, was die anerkennen und was nicht....
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #5 - 15.08.2006 um 09:59:48
 
mabo27 schrieb am 15.08.2006 um 09:57:20:
Ist es nicht möglich nach Tunesien zu fahren und dort zu heiraten? würde mich allerdings genau bei der deutschen Botschaft in Tunesien erkundigen, was die anerkennen und was nicht....


Warum soll die Eheschließung in einem Drittstaat erfolgen ? Würde das Ganze nur noch mehr komplizieren Zwinkernd

Die einfachste Lösung ist die Beendigung des illegalen Aufenthaltes in Spanien und die anschließende Eheschließung in seinem Heimatstaat Marokko Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #6 - 15.08.2006 um 10:12:23
 
Wie soll er denn ohne Paiere und illegal von Spanien nach Tunesien
kommen????? Und was werden wohl die behoerden in Tunesien sagen???
Ich meine Du koenntest jetzt rein theoretisch eine Eheschliessung
in Papua-Neuguinea erwaegen, wuerde aber  auch nichts bringen.

Wenn ihr wirklich heiraten wollt, wird er um den "Canossagang" zur
Ausaenderbehoerde in Spanien nicht herumkommen, am besten sofortige
freiwillige Ausreise nach Marokko anbieten dann kommt er unter Umstaenden
um die Abschiebung herum.
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germanangel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #7 - 15.08.2006 um 13:40:25
 
Vielen Dank fuer die Antworten  Smiley

Zitat:
Wenn er schon so lange hier, frage ich mich warum er nicht versucht hat
im Rahmen der sehr grosszuegigen Amnestieregelung die bis zum letzten Jahr
galt seinen Aufenthalt zu legalisieren.


Ich  habe mich nicht ganz korrekt ausgedrueckt. Er hat zuerst in Italien gelebt und lebt erst seit diesem Jahr hier in Spanien.

Die Moeglichkeit der Ehe in Marrokko haben wir auch schon in Betracht gezogen, aber wir beide haben Angst, dass wenn er nach Marrokko ausreist, die Behoerden ihn nicht wieder nach Europa einreisen lassen?!?!... und ich moechte nicht (zumindest noch nicht) in Marrokko leben, da ich gern mein Studium in Deutschland beenden wuerde. Daher wuerden wir es vorziehen in Spanien (Europa) zu heiraten.

Ich habe noch einmal mit einem Anwalt hier geredet, der meinte ich sollte zu einem Gemeindeamt, welches sich nicht in einer Grossstadt befindet und dort nachfragen, da die erforderlichen Dokumente zur Eheschliessung dort angeblich nicht so strikt eingehalten wuerden. Da heute Feiertag ist, werde ich morgen versuchen konkrete Infos zu bekommen.

Nochmals danke!!  Smiley

Änderung:
Zitat geflickt. Ralf
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« Zuletzt geändert: 15.08.2006 um 15:39:24 von Ralf »  
 
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DonCamillo
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Antwort #8 - 15.08.2006 um 13:45:29
 
germanangel schrieb am 15.08.2006 um 13:40:25:
Ich habe noch einmal mit einem Anwalt hier geredet, der meinte ich sollte zu einem Gemeindeamt, welches sich nicht in einer Grossstadt befindet und dort nachfragen, da die erforderlichen Dokumente zur Eheschliessung dort angeblich nicht so strikt eingehalten wuerden. Da heute Feiertag ist, werde ich morgen versuchen konkrete Infos zu bekommen.



sehr bedenkliche Äußerung eines RA. Griesgrämig
Ich glaube kaum, dass die anwendung des aktuellen Rechts an der Größe einer
Behörde festgemancht werden kann !  Ärgerlich

DC
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Hartmut_Krentz
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Antwort #9 - 15.08.2006 um 14:15:37
 
Laut lachend Laut lachend Laut lachend Der Anwalt kennt sich warscheinlich in Spanien bestens aus.

Selbst in der allertiefsten provinz werden die gesetze und Vorschriften
beachtet,  erst recht bei einem illegalen marrokaner , da ist man seit den
terroranschlaegen in Madrid hochsensibel.

hast Du denn eine Residencia fuer Spanien??? Um hier zu leben und zu arbeiten
brauchst Du die als EU-Buerger nicht, fuer eine Eheschliessung sieht es anders
aus.
Erste Frage wird wohl die folgende sein:  Warum heiraten sie nicht in
ihrem heimatland???

Natuerlich wuerde er bei einer Eheschliessung wieder aus Marokko
herauskommen warum eigentlich nicht???
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Sondra
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heißt Holzweg.


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Antwort #10 - 15.08.2006 um 14:47:50
 
Kann es sein, dass es sich um ein und denselben Fall wie in diesem Thread handelt?

unentschlossen S.
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Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
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germanangel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #11 - 15.08.2006 um 15:17:32
 
Dankeschoen, die Situation ist wirklich aehnlich ...
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germanangel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #12 - 16.08.2006 um 10:54:00
 
Ich haette da nochmal eine Frage  Augenrollen

Wir werden jetzt hoechstwahrscheinlich in Marrokko heiraten, da wir keinen anderen legalen Weg sehen. Danach wollen wir ein Visum zur Familienzusammenfuehrung stellen.
Meine Frage jetzt ist: Ich bin Studentin mit sehr geringem Einkommen, beziehe aber keine Ausbildungsfoerderung....haette das einen negativen Einfluss auf sein Visum? Die andere Sache ist, er hat sich ja illegal in Europa aufgehalten....haette das irgendwelchen Einfluss auf das Visum?
Welche Vorraussetzungen muessen erfuellt werden, dass die Familienzusammenfuehrung auch wirklich funktioniert? Koennte er dann in Deutschland arbeiten (Arbeitserlaubnis)?

Danke nochmal!!!!!!!  Kuss
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #13 - 16.08.2006 um 11:06:00
 
Der erste Schritt  muss  sein den illegalen Aufenthalt in Spanien zu
beenden, und da gibt es nichts anderes als den Gang zur
naechsten delegacion del Gobierno Oficina de extranjeria und  dort Hosen
runter, mit sehr viel Glueck kommt er ohne ein verfahren wegen
illegalen Augenthalts davon und kann nach Marokko ausreisen. Einen
noch gueltigen Pass hat er hoffentlich.

Dann musst Du Dcih bei den Deutschen und Marrokanischen Behoerden
erkundigen welche Dokumente Ihr zur Eheschliessung dort benoetigt.

Die Beantwortung Deiner Fragen bzgl. des Visums zur Familienzusammen-
fuehrung ueberlasse ich den Fachleuten.
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ChicaLoca
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Antwort #14 - 16.08.2006 um 14:00:56
 
wenn ihr geheiratet habt, alles kein problem im prinzip
§ 28 Abs. 1 AufenthG
als ehegatte einer deutschen bekommt er auch sofort die arbeitserlaubnis verbunden mit der aufenthaltserlaubnis in deutschland
dein einkommen spielt bei der FZF keine rolle, weil du deutsche bist
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