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AE Ablehnung wegen Lebensunterhalt (Gelesen: 2.050 mal)
muskan
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Beiträge: 21
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag AE Ablehnung wegen Lebensunterhalt
21.08.2006 um 16:08:23
 
Hi !!!
Meine Freund ist Student und ich lebe seit 8 Jahre in Deutschland AE ist Nederlassung vor  6 monate wir haben Geheiratet in Deutschland und er hat bentragt für weiter AE aber die ABH hat abgelent.

Gründ : Selbstandig Einkommen ist nicht Sichere Einkunft ich habe netto einkommen von ca. 1300 Euro und er verdient 400 euro von aushilfe Arbeit.

Laut Gesetze :"der Lebensunterhalt des Familienangehörigen aus eigener Erwerbstätigkeit des Ausländers, aus eigenem Vermögen oder sonstigen eigenen Mitteln gesichert ist"
Ich habe ein Monat seit für Klagen biete helfen sie mir.

Muskan


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DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 21.08.2006 um 16:22:44
 
Hi,

Lebensunterhalt sicherstellen und den Nachweis hierüber führen. Eine andere
Aussage wirst Du bei Gericht auch nicht bekommen !  Zwinkernd


DC
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inge
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Beiträge: 4.002
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #2 - 21.08.2006 um 16:51:29
 
Und was ist mit §30.1.1 mit 30.3? Oder versteh ich das falsch?
Die AE KANN abweichend von 5.1.1 verlängert werden -> also doch Ermessen?
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 21.08.2006 um 17:24:30
 
Zitat:
Die AE KANN abweichend von 5.1.1 verlängert werden

wobei da bereits eine AE zum Familiennachzug (§ 30 AufenthG) vorgelegen haben muss, damit diese verlängert werden kann

beim Wechsel von einer AE zum Studium zu einer AE zum FNZ müssen die Regelerteilungsvoraussetzungen vorliegen

Grüße
sunnysunshine Zwinkernd
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Kleinmachnow
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 21.08.2006 um 17:35:04
 
muskan schrieb am 21.08.2006 um 16:08:23:
Gründ : Selbstandig Einkommen ist nicht Sichere Einkunft

So generell kann die ABH sicher nicht argumentieren...

Um was für eine selbständige Tätigkeit handelt es sich? Wie lange wird diese bereits ausgeübt? Sind die Einkünfte sehr regelmäßig oder schwanken sie sehr? In welcher Form können die Einkünfte nachgewiesen werden?

Zum Hintergrund meiner Fragen:
Wenn eine selbständige Tätigkeit schon seit einiger Zeit ausgeübt wird und nachweisbar zu regelmäßigen Einkünften führt, kann die aBh nicht einfach sagen, daß das Einkommen unsicher ist...

Abu
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inge
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Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #5 - 21.08.2006 um 18:53:10
 
Abu,
in Anbetracht des Gesamttextes und insb. der 400,- Euro (=400 Eu Job), denke ich mal, dass muskan nicht "Selbstständig", sondern eher so etwas wie "eigenes" meinte Zwinkernd
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joesef
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Kowelenzer Schängelcher


Beiträge: 50
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #6 - 21.08.2006 um 19:33:28
 
Also wenn ich das richtig verstehe hat muskan ein Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit von ca. 1300 Euro und er einen Aushilfsjob von 400 Euro. Das macht ca. 1700 € insg. Die ABH muss eine Prognose treffen, ob der LU auf Dauer für die Zukunft sichergestellt werden kann. Anhand des Sachverhaltes hier schwer zu treffen.
Dabei kommt es aber u. a. auf das an, was Abu schon schrieb.
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