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Welche Chancen haben wir?? (Gelesen: 6.100 mal)
Sonnentochter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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04.08.2006 um 10:02:28
 
Hallo,

ich lese nun schon sehr lange hier mit, finde alles in allem ziemlich hilfreich und informativ. Deswegen erst einmal herzlichen Dank das es diese Seite hier gibt!

Nun habe ich selber ein paar Fragen und/oder Probleme, wo ich mich über viele helfende Antworten freue.
Sicherlich wurde darüber hier auch schon des öfteren diskutiert, aber ich wage trotzdem zu fragen! Zwinkernd

Unsere Situation ist folgende:

Ich kennen meinen Freund schon länger und seit 8 Monaten sind wir ein Paar und wollen auch zusammenbleiben.
Er ist Asylant, aus Afrika, und bekommt seit neuestem jeden Monat seine Duldung um 4 Wochen verlängert. (vorher waren es jeweils 3 Monate).
Diese Situation belastet uns sehr, zumal er ja nun monatlich damit rechnen muss, abgeschoben zu werden, wird der Gang zur Behörde jedesmal schwerer.
Welche Chancen haben wir denn überhaupt bezüglich heiraten mit Duldung?
Welche anderen Möglichkeiten gibt es für uns (ausser Kind) das er die Möglichkeit hat, eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten?

Meinen Vorschlag in sein Heimatland zu fliegen um dort zu heiraten, fand er nicht so gut.
Er hat Angst, das er dann nicht mehr nach Deutschland wiedereinreisen darf!

Über hilfreiche Tipps sind wir sehr dankbar!

Grüsse
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #1 - 04.08.2006 um 10:05:49
 
Hallo,

entscheidend sind die Gründe, die zur Ausstellung der Duldung führen .

Wird diese ausgestellt, weil kein gültiger Reisepass vorliegt ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Sonnentochter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 04.08.2006 um 10:10:24
 
Ja so ist es!
Er hat keinen gültigen Pass (aus den bekannten Gründen)!

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Alex1976w
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #3 - 04.08.2006 um 11:03:10
 
Sonnentochter schrieb am 04.08.2006 um 10:10:24:
Ja so ist es!
Er hat keinen gültigen Pass (aus den bekannten Gründen)!


Welche Gründe sollen das denn sein.


Ohne Pass gibts überhaupt keine Aufenthaltserlaubniss.

§ 5 Abs.1 AufnethG: Die Erteilung eins Aufenthaltstitels setzt voraus, dass die Passplicht erfüllt wird [...]


Heiraten könnt ihr ohne Pass auch nicht.

Red mit deinem Freund, sag ihm, dass er ohne Pass keine Zukunft in Deutschland hat.

Die kurzfristigen Duldungen könne auch andere Grüne haben.

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Sonnentochter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 04.08.2006 um 11:40:48
 
Ich weiss nicht, ob er einen Pass hat, ich weiss, er hat Duldung, er kam unter falschem Namen nach Deutschland (Herkunft unbekannt)!!!

ich weiss, ohne pass keine Heirat, was erwartet uns, wenn er in dieser Situation losgeht und dieses zugibt? dann wird er abgeschoben.................

Ziemlich verfahren diese ganze sache, deswegen frage ich hier nach, das ich auf diesem Gebiet auch nur ein Neuling bin!!!!
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Sonnentochter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 04.08.2006 um 13:47:57
 
Welche anderen Gründe sollte eine kurzfristige Duldung denn haben?????
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tatzi5
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Antwort #6 - 04.08.2006 um 16:15:50
 
Sonnentochter schrieb am 04.08.2006 um 11:40:48:
Ich weis nicht, ob er einen Paß hat, ich weiss, er hat Duldung, er kam unter falschem Namen nach Deutschland (Herkunft unbekannt)!!!
!!!!


Da Ihr, wie Du schreibst, schon über 8 Monate zusammen seid, sollte er zumindest DIR GEGENÜBER ehrlich sein und Du solltest alles aus seinem Leben wissen.
Nur so ist eigentlich eine dauerhafte Partnerschaft und Ehe möglich.

Ohne Pass habt Ihr kaum eine Möglichkeit zu heiraten.

Ich habe schon öfter in ähnlichen Fälle folgenden Rat gegeben und auch gehört, das ggf. von der ABH in dieser Richtung auch großzügig entschieden wurde:

- Gehe ersteinmal OHNE Deinen Partner ( ggf. mit Rechtsanwalt ) zur ABH, schildere den Fall, biete an, mit Deinem Partner UND einem zeitnahem Flugschein nochmals vorzusprechen. Bitte darum das eine Grenzübertrittsbescheinigung ausgestellt wird und von einer Haft, Abschiebung und einer Einreisesperre abgesehen wird und laß Dir dieses schriftlich bestätigen.
Sollte dieses alles so erfolgen, könnt Ihr ein Visa für Eheschließung in ``D`` beantragen.
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jerrylee
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Antwort #7 - 04.08.2006 um 16:50:12
 
Da kann ich tatzi nur zustimmen: die freiwillige Ausreise ist die sauberste Lösung!

Gruß J.
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tatzi5
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Antwort #8 - 04.08.2006 um 18:19:11
 
Sonnentochter schrieb am 04.08.2006 um 10:02:28:

Meinen Vorschlag in sein Heimatland zu fliegen um dort zu heiraten, fand er nicht so gut.
Er hat Angst, das er dann nicht mehr nach Deutschland wiedereinreisen darf!


NACHTRAG:

Dieses würde entfallen ( Einreisesperre für ``D``), wenn Ihr es entspr. meinem Vorschlag oben macht und die ABH zustimmt betr. Grenzübertrittsbescheinigung.
So könntet Ihr auch in seiner Heimat heiraten und ein Visum für Familienzusammenführung stellen.
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Sonnentochter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 04.08.2006 um 20:01:40
 
@tatzi
Danke für Deine Antworten.
Er ist schon ehrlich zu mir, das was ich auch selber akzeptieren kann, wissen zu dürfen.
Sicher hast Du recht, aber ich weiss auch, das er vorher ziemlich böse Erfahrungen gemacht hat, mit einer Frau, zu der er *sehr* offen war, und die hat ihn letztendlich versucht zu erpressen mit dem was sie wusste! Also kann ich seine <Zurückhaltung etwas verstehen. Ist ja nicht so, das ich nix weiss, habe auch regelmässigen Kontakt zu Familie etc......................

Was könnte uns denn passieren, wenn die ABH erfährt, das er unter falschem Namen eingereist ist..............................
Ich denke mal wenn er einen ordentlichen Pass bekommen und heiraten will, muss er seine richtigen Daten schon angeben.

Ich werde es auf jeden Fall mit Deinem Tipp versuchen und zur ABH gehen.

Vielen Dank!!
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tatzi5
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Antwort #10 - 05.08.2006 um 04:40:05
 
Sonnentochter schrieb am 04.08.2006 um 20:01:40:
Was könnte uns denn passieren, wenn die ABH erfährt, das er unter falschem Namen eingereist ist..............................


Das ist sehr schwer zu beantworten. Gehe ZUERST OHNE Deinen Freund zur ABH.
weiteres siehe oben....!

Ich kenne persönlich einen Fall, der liegt gut 1,5 Jahre zurück.
Mann lernt Frau kennen, verliebt sich, man zieht nach 2 Monaten zusammen.
Es wird daraus eine 100% Liebesbeziehung innerhalb der folgenden ca. 3 Monaten.
Frau sagt ihm dann, das sie sich schon 2 Jahre illegal in ``D`` aufhält. ( kein falscher Name, kein Asyl, einfach ``nur`` illegal )
..... was nun ..???
Er mit RA hin zur ABH, es wurde eine Grenzübertrittsbescheinigung zugesichert und dann auch ausgestellt.
In seinem Urlaub hat es sie dann bei ihrer Familie in ihrer Heimat besucht, es wurde ein Visum zur Hochzeit beantragt und jetzt bald wird sie einreisen können.
Es wurden 100% richtige Angaben dazu gemacht, es gab betr. ihrem illegalem vom Aufenthalt in ``D`` keinerlei Probleme.

Sonnentochter schrieb am 04.08.2006 um 20:01:40:
Ich denke mal wenn er einen ordentlichen Paß bekommen und heiraten will, muß er seine richtigen Daten schon angeben.


Das ist richtig und auch sehr wichtig.
Viel Glück für Euch !
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Sonnentochter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 05.08.2006 um 09:24:53
 
Vielen Dank nochmal für die Tipps, mache mich jetzt auf die Suche nach einem guten Anwalt und dann ab zur ABH.

Grüsse und schönes WE!
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anajid69
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 05.08.2006 um 10:10:32
 
Liebe Sonnentochter,

einen Mann zu heiraten, über den du so wenig weißt, und es offensichtlich noch Dinge gibt, über die du keine Ahnung hast - ich weiß nicht, ob dies die richtige Entscheidung ist. Überleg's dir gut, woran du dich da einlässt!!! Heiraten ist eine ernste Angelegenheit und da sollte man sich nicht einfach reinstürzen, selbst wenn die Umstände für dich so schlimm sind, sprich er könnte abgeschoben werden.
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Liebe Grüße,&&Anajid
 
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Sonnentochter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 05.08.2006 um 10:23:53
 
Hallo anajid!

Vielen dank für Deine Besorgnis, Du hast recht und man hört desöfteren diese Vorbehalte!
Sicherlich ist es eine ernste Angelegenheit, vielleicht kam es auch so rüber das ich nichts von ihm weiss, aber........
Ich kenne ihn seit fast 2 Jahren, habe also seinen ganzen *leidens-* (wie auch immer) Weg hier miterlebt, habe Kontakt zu seiner Familie und Familienmitgliedern hier in Deutschland, auch weiss ich natürlich seinen richtigen Namen, sah seine Duldungspapiere..........................das einzige was ich nie sah bisher, war sein Pass!!!!!!!!!!!
Ehrlich gesgat war es mir bis vor 7 Monaten ziemlich egal, ich wusste welchen Status er hier hat, und ich wollte einfach *noch mehr* oder *andere* Tipps haben, was wir tun können, denn............................................................................
...........die meisten unserer Bekannten taten es und rieten uns: Macht doch einfach ein Baby, dann ist er sicher hier!!!! Nur gerade das wollten wir beide nicht!!! Denn ein Baby soll nicht Garantie sein!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Grüssle
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Zeppelin
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Antwort #14 - 06.08.2006 um 17:02:56
 
Also wirklich,

das einzig vernünftige und vertretbare ist, den Rat von tatzi5 zu befolgen.
Die Idee mit dem Baby finde ich dagegen unverantwortlich, denn dadurch wird die wahre Identität des Vaters ja auch noch nicht geklärt.
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