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Visafreie Einreise nach D - Frage dazu (Gelesen: 1.651 mal)
cafe.con.leche
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Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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02.08.2006 um 14:18:30
 
Hallo,

mein Betreff klingt ziemlich doof ... aber ich kann meine eigentliche Frage leider nicht in eine Überschrift quetschen - sorry!

Also, E. kommt aus einem Land von wo aus er ganz ohne ein Visum beantragen zu müssen 3 Monate (innerhalb eines halben Jahres) in Deutschland sein darf.
Wie ist das nun ... gilt diese 3-Monats-Regelung für alle EU- (Schengen-) Länder oder bezieht sich das nur auf Deutschland???
Sprich, dürfte E. sich bis zu 3 Monaten in D aufhalten und danach im Anschluß noch 1 Monat in einem anderen EU-Land verbringen, oder ist sein gesammter EU-Aufenthalt auf insgesammt 3 Monate innerhalb eines halben Jahres begrenzt???

DANKE schonmal im Voraus für eine Aufklährung (gerne auch mit Link zum nachlesen!)

LG cafe.con.leche
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ronny
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 02.08.2006 um 14:47:44
 
Hallo
die Regelung gilt für den gesamten Schengen-Raum Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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ChicaLoca
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Beiträge: 734

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 02.08.2006 um 15:40:39
 
3 monate besuchsaufenthalt (innerhalb von 6 monaten) im gesamten schengen-gebiet
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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pete
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Beiträge: 5
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visafreie Einreise nach D - Frage dazu
Antwort #3 - 14.08.2006 um 20:25:42
 
Grundsätzlich gelten die drei Monate (innerhalb von sechs Monaten) für das gesamte Schengen-Gebiet. Es kommt jedoch immer drauf an welche Staatsangehörigkeit der sichtvermerksfreie Drittausländer besitzt. Da es zum Beispiel Abkommen gibt, die es erlauben sich zwei Monate in z. B. Italien aufzuhalten und sich anschließend aber trotzdem noch drei Monate in Deutschland aufzuhalten. So werden z. B. die Voraufenthaltszeiten, sprich die oben genannten zwei Monate Aufenthalt in Italien, für einen US-Amerikaner in Deutschland nicht angerechnet. So kann er sich noch drei Monate in Deutschland aufhalten.

mfg

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