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Freizügigkeit mit Niederlassungserlaubnis (Gelesen: 6.523 mal)
Aleks
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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19.07.2006 um 19:28:22
 
Hallo,

ich bin türkischer Staatsbürger und ein Student, der in Deutschland geboren ist und seit jeher lebt. Ich möchte gerne erfahren, ob ich mit meiner Niederlassungserlaubnis in der gesamten EU eine Freizügigkeit genießen darf oder doch noch auf Visa angewiesen bin.

Bsp.: Ich möchte demnächst gerne per Flugzeug verreisen in Richtung Spanien, Frankreich, Italien oder Griechenland und würde gerne wissen, ob mich ohne eine Visumseinholung evtl. Hindernisse erwarten.

Vielen Dank für Eure Mithilfe!
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 19.07.2006 um 19:48:13
 
Als Inhaber einer Niederlassungserlaubnis kannst Du Dich schengenweit frei bewegen und Dich bis zu drei Monaten in den jeweiligen Ländern aufhalten.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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lacrima
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #2 - 19.07.2006 um 21:14:01
 
Aleks schrieb am 19.07.2006 um 19:28:22:
... in der gesamten EU eine Freizügigkeit genießen darf...


Aber nicht vergessen.. zwischen EU und Schengen Raum gibt es einen feinen aber wichtigen Unterschied. Eine Reise nach Groß Britanien ohne Visum könnte mit bösen Überraschungen enden.

Gruß,

Lacrima 
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #3 - 19.07.2006 um 21:18:32
 
Zitat:
und Dich bis zu drei Monaten in den jeweiligen Ländern aufhalten.


Na denn mal vollständig Zwinkernd

Latürnich nur zu Besuchs oder touristischen Zwecken , keine Erwerbstätigkeit Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Aleks
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 23.07.2006 um 17:43:00
 
Recht herzlichen Dank für die von Euch gegebenen Antworten!
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milena
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 11.08.2006 um 20:58:16
 
hallo! und wie sieht in diesem fall mit polen aus? aufenthaltsgenehmigung erstmal für 3 jahre?danke im voraus.habe mich schon bei paar ämte erkundigt, leider jede gibt andere antwort.
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milena 330904084 swiatelko14  
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 11.08.2006 um 21:39:11
 
Polen gehört nicht zu Schengen, da brauchst Du ein Visum (das wird teuer).
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milena
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 11.08.2006 um 22:24:18
 
"Besondere Regeln gelten für Drittstaatsangehörige, die Familienmitglieder von Unionsbürgern sind; ihre Reiserechte unterscheiden sich je nachdem, ob sie mit dem Unionsbürger oder allein reisen." das habe gerade gefunden: also wenn ich (deutsche staatsbürger) möchte mit meinem mann (mazedonischer staatsbürger, mit aufenthaltsgenehmigung f. 3 jahre) nach polen fahren, er braucht visum, weil polen gehört nicht zum schengen, obwohl ist in eu. verstehe ich das richtig?mit tschechien ist gleiche geschichte oder?gehört auch nicht zum schengen?und wenn man nach polen durch tschechien fährt, braucht man transitvisum zusätzlich?
Ja das ist teuer, letztes jahr waren wir da, nur jetzt ist schon knapp mit der zeit, deswegen die frage. danke, danke, danke.
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milena 330904084 swiatelko14  
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 11.08.2006 um 22:31:30
 
Für Tschechien bekommst Du als Ehegatte eines EU-Bürgers an der Grenze formlos ein Transitvisum für 5 Tage.
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nixwissen
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Antwort #9 - 12.08.2006 um 10:58:03
 
Hi,

Es wäre mal hilfreich, wenn diese Regelungen mal an zentraler Stelle gesammelt wären. Es ist ja doch recht verwirrend.
Also ich meine alle nicht-Schengenstaaten die irgendwie zu Europa gehören bzw. für die es Erleichterungen für Ausländer mit AE oder NE gibt.

Ich fange mal an:

Frage:
Ich habe eine AE/NE. Darf ich damit in Staat XYZ einreisen?

Antwort:
Man darf sich in allen Schengenstaaten bis zu 3 Monate zu touristischen oder Besuchszwecken aufhalten, Erwerbstätigkeit ist nicht erlaubt.


Schweiz: Hier gilt das gleiche wie für Schengenstaaten.
Quelle: http://www.eda.admin.ch/germany_all/de/home/visa/foreng/entry.html

Tschechische Republik: Man bekommt an der Grenze ein 5-Tage-Visum für den Transit.
Quelle: http://www.mzv.cz/wwwo/default.asp?id=5203&ido=6135&idj=36&amb=2&ParentIDO=1098
Viele Länder sind für einen Aufenthalt bis 90 Tage gänzlich vom Visum befreit. Siehe: http://www.mzv.cz/wwwo/default.asp?id=5197&ido=1107&idj=36&amb=2

Wenn so ein Artikel verfasst wird, trage ich gerne noch mehr zur Recherche bei.

Gruß,
Norbert



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ronny
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Antwort #10 - 12.08.2006 um 11:33:55
 
Hi Norbert,

mach eine Zusammenstellung und schick sie an das Team (Mick, Fons Ralf oder Doc).

Wenns passt bau es wie die FAQ auf, dann kann es durchaus hilfreich ein Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #11 - 12.08.2006 um 12:07:13
 
nixwissen schrieb am 12.08.2006 um 10:58:03:
Hi,

Es wäre mal hilfreich, wenn diese Regelungen mal an zentraler Stelle gesammelt wären. Es ist ja doch recht verwirrend.


Das dürfte insofern schwierig werden, weil sich die Bestimmungen des öfteren verändern.
Die kompetenteste Information dürfte man m.W. immer noch bei den konsularischen Vertretungen erhalten, allerdings ist dann immer noch die Frage, ob der jeweilige Grenzbeamte mit diesen aktuellen Bestimmungen auch vertraut ist.
Selbst innerhalb der alten EU-Länder trifft man zuweilen bei den Grenzbediensteten auf eine erhebliche Unkenntnis der aktuellen Gesetzeslage, wie ich es schon z.B. an der französischen Grenze erleben durfte.
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