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zweite wohnung wegen stress und anmeldung (Gelesen: 1.546 mal)
kharon
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag zweite wohnung wegen stress und anmeldung
01.08.2006 um 20:50:08
 
hallo

ich hab eine wichtige frage. ich bin seit ca 2 jahren mit meiner frau verheiretet, und bis heute wir haben zusammen gewohnt. wegen vieler Stresse in unserer familie wollten wir bisschen ruhe haben und biss getrennt wohnen. und ich hab mich entschieden eine neue wohnung zu mieten...
aber ich werde weiter bei meiner frau angemeldet sein.wir wissen noch nicht ob wir trennen wollen oder nicht.erstmal werden wir probieren. die Frage:
wenn ich eine neue wohnung miete ohne anzumelden, kriege ich probleme vom ausländer behörde ? oder weiss behörde ob ich eine wohnung gemietet habe oder nicht.??
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kharon
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 01.08.2006 um 21:20:32
 
upss hab ich vergessen
hab ich seit 2 jahren AE und noch 2 jahre gültig
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 01.08.2006 um 21:42:54
 
Zwischenfrage:

wie lange genau! bestand die eheliche LG und hast du die AE schon.
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kharon
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 01.08.2006 um 21:44:05
 
zeit 1 jahr 10 monaten
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kharon
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 01.08.2006 um 21:46:01
 
seit 1 jahr 10 monaten wohnen wir zusammen und verheiretet
1 jahr 8 monate hab ich AE
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kharon
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 01.08.2006 um 21:52:04
 
ich weiss auch dass mindestens 2 jahre muss ich mit meiner frau zusammenbesitzen. aber wir haben uns das auch geeinigt und meine anmeldung wird bei ihr bleiben. und ich werde wohnen ohne anzumelden. schauen wir ob sie mit mir wieder zusammen sein möchte oder nicht...
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 01.08.2006 um 21:56:59
 
Die Anmeldung alleine reicht nicht. Es muss eine tatsächlich
bestehende (gelebte) ehel. LG sein.

Sry, hier kann man leider nicht "ind dich reinschaun", ob du
Tipps suchst um dich zu "schützen" oder wie was wo. Daher
halte ich mich eher zurück.

Tatsache ist, dass du die tatsächlichen Meldeverhältnisse nicht
verschweigen darfst, sonst machst du dich evtl. strafbar. Also
musst du dich in deiner neuen Wohnung anmelden.
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Grista
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Deutschland
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #7 - 02.08.2006 um 09:39:12
 
Hallo,

zudem habt ihr (deine Ehefrau und Du) vermutlich auch bei der Verlängerung bzw. Erteilung deiner Aufenthaltserlaubnis eine Niederschrift unterschrieben in der ihr bestätigt das Ihr in ehelicher Lebensgemeinschaft lebt. In dieser steht auch meist extra hervorgehoben das ihr eine Änderung dieses Statuses in getrennt lebend mitteilen müsst!!!

Falls ihr das nicht macht und das anderweitig herauskommt hast du dies verschwiegen. Da du noch keine zwei Jahre in ehelicher Lebensgemeinschaft lebst ist der rechtmäßige Aufenthaltsgrund bei Trennung erloschen.

Falls Ihr das so betreibt ist das sogar nach § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG strafbar. Dies kann sogar mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre bestraft werden.

Also macht richtige Angaben gegenüber eurer Ausländerbehörde und verschweigt diesen Tatbestand nicht, Exclaim nur damit du deine Aufenthaltserlaubnis nicht verlierst!!
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