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wann muss man eine Ehe in D. anmelden? (Gelesen: 3.934 mal)
vitamalz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag wann muss man eine Ehe in D. anmelden?
21.07.2006 um 22:31:16
 
Hallo,
wäre dankbar für Informationen:
Gibt es eine Pflicht  im Ausland geschlossene Ehe sofort in D. anzumelden wenn der Partner im Ausland lebt?
Danke , grüsse
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 22.07.2006 um 09:17:03
 
Hallo,

Nein Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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vitamalz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: wann muss man eine Ehe in D. anmelden?
Antwort #2 - 22.07.2006 um 11:37:43
 
Hallo,
vielen Dank für deine Antwort.Ich hätte da noch eine Frage, nämlich wo soll man als erstes  hingehen , wenn der Partner nach D.nachzieht ( hier wäre vielleicht wichtig zu sagen, dass es sich um die neuen Eu-Länder handelt), zum Standesamt oder muss erst die Auftenhalterlubniss geholt werden?
Wäre sehr dankbar für Hilfe!
Danke,grüsse
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schnucki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 22.07.2006 um 15:00:57
 
zum einwohnermeldeamt...... Zwinkernd
Standesamt,Ausländerbehörde......
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vitamalz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: wann muss man eine Ehe in D. anmelden?
Antwort #4 - 22.07.2006 um 16:07:14
 
Vielen Dank!
Grüsse
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 23.07.2006 um 01:21:31
 
schnucki schrieb am 22.07.2006 um 15:00:57:
zum einwohnermeldeamt...... Zwinkernd
Standesamt,Ausländerbehörde......
Zum Standesamt muß man überhaupt nicht.

Abu
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #6 - 23.07.2006 um 09:27:23
 
Abu schrieb am 23.07.2006 um 01:21:31:
Zum Standesamt muß man überhaupt nicht.

Abu



Doch, wenn man (sinnvollerweise) ein Familienbuch anlegen lassen will.
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Ralf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #7 - 23.07.2006 um 17:30:40
 
ronny schrieb am 22.07.2006 um 09:17:03:
Nein Zwinkernd


Ok, vielleicht muss man das nicht gleich beim Einwohnermeldeamt eintragen lassen, dann darf man sich aber auch nicht wundern, wenn die Angaben auf der Meldebescheinigung nicht stimmen, wenn man mal eine braucht. Zwinkernd
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vitamalz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 23.07.2006 um 19:47:35
 
Ich verstehe also , dass wenn ein freizügigkeitberechtigter Eu - Ausländer in seiner Heimat heiratet und der Ehegatte in der Heimat bleibt, muss er nicht diese Ehe anmelden und dann sinngemäss gibt er überall LEDIG an?Oder was füllt man dann aus wenn es um im Ausland lebenden Ehegatten gefragt wird (z.B. bei ALGII Antrag)?
Wäre super dankbar für Antworten,
grüsse
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #9 - 24.07.2006 um 11:20:05
 
Saxonicus schrieb am 23.07.2006 um 09:27:23:
Doch, wenn man (sinnvollerweise) ein Familienbuch anlegen lassen will.
Erstens muß man das nicht. Zweitens - wenn man das will - muß man das nicht nach der Einreise machen, sondern kann das zu einem beliebigen Zeitpunkt vorher oder hinterher tun. Drittens sind der Fragesteller und seine Frau Polen und können überhaupt kein Familienbuch anlegen lassen.

vitamalz schrieb am 23.07.2006 um 19:47:35:
und dann sinngemäss gibt er überall LEDIG an?Oder was füllt man dann aus wenn es um im Ausland lebenden Ehegatten gefragt wird (z.B. bei ALGII Antrag)?
Wenn man gefragt wird, mußt man natürlich wahrheitsgemäß angeben, daß man verheiratet ist.

Abu
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #10 - 24.07.2006 um 12:56:17
 
Abu schrieb am 24.07.2006 um 11:20:05:
Erstens muß man das nicht. Zweitens - wenn man das will - muß man das nicht nach der Einreise machen, sondern kann das zu einem beliebigen Zeitpunkt vorher oder hinterher tun. Drittens sind der Fragesteller und seine Frau Polen und können überhaupt kein Familienbuch anlegen lassen.

Abu



Aus der Eingangsfrage ging nicht hervor, daß beide Partner Ausländer (Polen) sind und über hellseherische Fähigkeiten verfüge ich (leider) nicht.
Das es eine Pflicht ist ein Familienbuch anzulegen habe ich ebenfalls nicht behauptet, ich schrieb "sinnvollerweise" und das dem so ist, wird wohl niemand ernsthaft bestreiten.
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