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Aufenthaltsgesetzt (Gelesen: 2.091 mal)
joicekuls
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltsgesetzt
20.07.2006 um 19:31:38
 
Ich habe die deutsche staatbürgerschaft und meine Tochter,die mitreingebuerget war,ich lebe zusammen mit meinert Freundin aber wirsind noch nicht im Standesamt verheiratet,meine freundin hat zurzeit eine Aufentahltgestattung,welche Aufenthalttitel kann meiner Freundin erteilt werden?was ist mit dem §28? : ; Laut lachend
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 20.07.2006 um 23:33:39
 
joicekuls schrieb am 20.07.2006 um 19:31:38:
welche Aufenthalttitel kann meiner Freundin erteilt werden?was ist mit dem §28? : ; Laut lachend
Ist das eine ernsthafte Frage?

Abu
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 20.07.2006 um 23:38:53
 
Bist du denn evtl eingebürgert und meinst, dadurch mehr Rechte
zu haben? ...

Ich denke der Fragesteller ist recht unbedarft mit dem Ausländerrecht...

Eine Freundin kann von einem Dt. nix ableiten.

oder ggf konkretisiere mal deine Frage...

Änderung:
o.k. siehe unten, konnte man nicht unbedingt aus dem Text erahnen  Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 21.07.2006 um 17:41:12 von N/V »  
 
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Malo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 21.07.2006 um 09:37:20
 
Ist sie Mutter des Kindes?
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joicekuls
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 21.07.2006 um 12:27:36
 
ja sie ist die Mutter des Kindes und wir leben schon zusammen,

Danke!
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Malo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 21.07.2006 um 13:09:33
 
Wenn das Kind eingebürgert ist, dann ist es doch deutsch, dann steht ihr doch eine AE zu. Damit sie das Sorgerecht zum Deutschen Kind ausüben kann.
Vielleicht können die Experten dafür die entsprechenden Gesetzestexte zitieren, danke!
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 21.07.2006 um 15:22:21
 
Malo schrieb am 21.07.2006 um 13:09:33:
Vielleicht können die Experten dafür die entsprechenden Gesetzestexte zitieren, danke!

§ 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG:

Zitat:
§ 28 Familiennachzug zu Deutschen

(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem ausländischen

1. Ehegatten eines Deutschen,
 
2. minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,
 
3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Sie kann abweichend von § 5 Abs. 1 dem nichtsorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen erteilt werden, wenn die familiäre Gemeinschaft schon im Bundesgebiet gelebt wird.


Abu

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