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Hin und Her Dtld. - USA (Gelesen: 1.419 mal)
oktopus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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21.07.2006 um 11:52:41
 
Hallo,

vielleicht kann mir jemand helfen: bei meiner Frau und mir gibt es das Problem, dass meine Frau (sie kommt aus Korea) eine Doktorandenstelle in Frankfurt hat, ich aber eine in Boston bekommen habe, das heißt wir werden hin- und herreise und sind so etwa 2 - 3 Monate im Jahr getrennt.
Wir wollen aber unbedingt zusammenbleiben (und meine Frau bliebe ja auch in Dtld. die meiste Zeit) und sind nun besorgt, ob der Verdacht nach Scheinehe aufkommen kann.
Weiss jemand wie man in einem solchen Fall am Besten vorgeht, bzw. wie die Rechtslage ist?

Vielen Dank und Gruß an Alle

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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 21.07.2006 um 12:00:51
 
Hallo,

schau Dir bitte einfach mal den Thread unten bei Sonstige Rechtsgebiete an:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1153423852

ist vermutlich ähnlich gestrickt Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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oktopus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 21.07.2006 um 12:51:50
 
Hallo,

vielleicht nicht ganz ähnlich, da ich in den USA ja nur ein Nichteinwanderungsvisum und kein Arbeitsvisum, auf dem ein dauernder Aufenthalt dort begründet werden könnte (das ist ja wie bei uns, eine AE zu studienzwecken ist ja keine Grundlage für eine normale AE) habe, dass für die Dauer des Studiums begrentzt ist und ich auch eine Erklärung machen muss, dass ich nach Dtld. zurückgehe (dieses Visum erlischt ohne dauernden Aufenthalt in Dtld.).

Mich interessiert, wie man diesen nachweisen kann, dass der Aufenthalt nicht dauernd sein wird (nach Ausländerrecht kann man ja getrennt leben, wenn die Trennung vorübergehend ist, soweit ich das weiß). Vor allem würde ich gerne wissen, wie das mit dem Studium ist in diesem Zusammenhang.

Vielen Dank und Gruß
O.


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bamthwok
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #3 - 21.07.2006 um 13:26:42
 
@ Oktopus: Gib doch bitte noch ein paar zusaetzliche Informationen an. Wielange seit Ihr schon verheiratet und was fuer einen Aufenthaltstitel besitzt Deine Frau momentan?

Spielt zwar nur am Rande eine Rolle aber je mehr Informationen desto besser.

Desweiteren muss man ja auch nicht schlafende Hunde wecken. In einem Fall wie Euren kann ich mir kaum vorstellen, dass die ABH von sich aus taetig wird.

2-3 Monate raeumliche Trennung im Jahr sind ganz sicher kein Grund, eine Scheinehe zu vermuten.
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oktopus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 21.07.2006 um 14:44:18
 
Hallo,
wir sind seit Jan. verheiratet. Das mit dem Studium hat sich so für mich im April ergeben (da wollten wir dann beide noch nach Boston) und für meine Frau kam dann im Juni die Zusage für Ihr Studium. Sie hat eine AE ganz normal.
Wir reisen ja auch hin und her, das heißt, dass meine Frau dann wenn bei Ihr Ferine sind und bei mir das Semester, nach USA kommt, könnte sich das dann auch auf die niederlassung auswirken?
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bamthwok
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #5 - 21.07.2006 um 17:43:48
 
Auf die NE (nicht aber auf eine etwaige Verlaengerung der AE) hat Eure spezielle Situation nur dann einen Einfluss, wenn Eure zustaendige Behoerde der Meinung ist, dass Eure Ehe nicht vorrangig in Deutschland gefuehrt und gelebt wird, oder wenn Deine Frau Deutschland fuer laenger als 6 Monate verlaesst (dann erlischt die AE).

Aber ich wuesste nicht, wieso Eure Behoerde von sich aus auf eine solche Idee kommen sollte. Du musst Dich ja nicht unbedingt abmelden.

Wielange willst Du denn in den USA studieren? Wenn Du vor Ablauf der AE Deiner Frau wieder zurueck in Deutschland bist sehe ich in der Praxis ueberhaupt keine Schwierigkeiten.
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