Hallo Ronny,
erst mal "Danke". Habe jetzt gerade versucht alles zu verstehen....
Ich habe gerade unser Familien-Stammbuch vor mir liegen, und es steht tatsächlich drin: "Die Namensführung der Ehegatten richtet sich nach deutschem Recht".
Ob wir eine Erklärung nach Art. 10 EGBGB abgegeben haben steht so nicht drin. Ich kann mich auch nicht erinnern irgendetwas in der Richtung unterschrieben zu haben.
Du sagst, die Auskunft mit den 3 Nachnamen ist falsch. Hast Du da irgendeine Gesetzgrundlage für mich?
Die Standesbeamtin bei uns im Ort war zwar freundlich, ich unterstelle ihr aber jetzt einfach mal, sie war mit meinen Fragen etwas überfordert. (bzw. es kam so noch nicht vor).
Wäre gut, wenn ich also mit einer Gesetztesgrundlage zu ihr kommen könnte.
Mache jetzt einfach mal ein Bsp: (wie ich es verstanden habe)
Meine Mann heißt Pérez-Sanchez, mein Name ist Müller. Ein Doppelname ist für mich also ausgeschlossen? Bzw. meine Name wäre dann Pérez-Sanchez. (dann wäre ich in Mexico offiziell die Schwester meines Mannes
)
Für meinen Mann wäre Müller-Pérez mgl.?
Und das Kind heißt dann (wenn wir uns für einen gemeinsamen Namen entscheiden): Müller-Pérez oder Pérez-Sanchez?
Im Moment mach ich mir deshalb Sorgen, weil ich heute morgen nochmals bei der Botschaft angerufen habe, zwar eine andere Sachbeabeiterin am Tel. hatte, die mir jedoch dasselbe erzählt hat:
der Name für unser Kind ist: 1. Name des Vaters, zweiter der der Mutter (in meinem Bsp: Pérez-Müller.)
Das würde dann bedeuten, das unser Kind wieder einen anderen Nachnamen hat?
Mache mir halt Gedanken, wenn unser Kind mal eine offizielle Urkunde für das jeweils andere Land braucht, steht da ein anderer Name. Und er/sie wird wahrscheinlich große Probleme bekommen.
Dasselbe wäre ja auch für die Persos/Reisepässe so.
Wenn die Frau auf unserer Gemeinde einen Pass ausstellt, steht dann da ein anderer Name als im mex. Pass...????
Kann dann ja mgl. sein???!!!
Sorry, bin grade immer noch etwas ratlos (und verzweifelt)
Kannst Du mir nochmals auf die Sprünge helfen?
LGBeate