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Einbürgerung (Gelesen: 1.201 mal)
Knidir
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung
12.07.2006 um 00:53:20
 
Hallo,

im Januar 1999 bin ich nach Deutschlan als Student gereist, nun habe habe ich mein Studium abgeschlossen und warte auf ein Termin für die Diplomverteidigung.
seit 15 September 2003 bin mit einer Deutscher Frau verheiratet und haben wir zusammen ein 20 Monaten Kind und meine Frau ist wieder Schwanger (es sollte diesen Monat kommen).
wir leben von Arbeitslosengeld 2, weil meine Frau Schwanger ist und ich noch Student bin.
habe ich in diesen Fall Recht auf Einbürgerung?
ich dnake euch für die Hilfe

Mit freundlichen Grüßen
Knidir
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Ralf
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Beiträge: 8.042

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung
Antwort #1 - 12.07.2006 um 08:34:13
 
Knidir schrieb am 12.07.2006 um 00:53:20:
habe ich in diesen Fall Recht auf Einbürgerung?


Nein, derzeit noch nicht. Momentan würde sich die Einbürgerung nach § 9 StAG richten, nach dieser Rechtsgrundlage ist die Einbürgerung beim Bezug von ALG II ausgeschlossen, auf ein Verschulden kommt es hier nicht an.

Sofern in deinem Bundesland die Zeiten mit A-Bewilligung anrechenbar sind, könnte aber schon ab Anfang 2007 ein Anspruch nach § 10 StAG bestehen. Hier ist der Bezug von ALG II unschädlich, wenn man den Grund dafür nicht selbst zu vertreten hat.
Mit einer Bescheinigung über den erfolgreichen Besuch eines Integrationskurses würde dieser Anspruch bereits jetzt bestehen (bei Anrechenbarkeit der Bewilligungszeiten).
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