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Einbürgerungszusicherung (Gelesen: 1.568 mal)
Renato
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11.07.2006 um 14:30:19
 
Hallo zusammen,

hätte eine frage:wenn ich die Einbürgerungszusicherung erhalten habe und danach z.b schaffe meine alte Staatsangehörigkeit  inerhalb vom 3 Monaten abzugeben bekomme ich dann sofort die Einbürgerungsurkunde oder müssen wieder anfragen gemacht werden?Oder werden die anfragen erst nach 6 Monaten vom ausstellung der Einbürgerungszusicherung wieder gemacht? Smiley

Liebe Grüsse

RENATO
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Ralf
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Antwort #1 - 11.07.2006 um 15:19:54
 
Es kommt drauf an, wie alt die Unterlagen dann schon sind, und nicht, wann die Zusicherung ausgestellt wurde. Außerdem müssen nur die Unterlagen erneuert werden, die schnell veralten können. Aktuelle Einkommensnachweise sollte man daher schon gleich zusammen mit der Entlassungsbescheinigung einreichen, diese müssen sowieso immer aktuell sein, außer wenn sich eigentlich nichts zum Negativen änder kann, z.B. bei Rentnern.

Um welches Land geht es denn, dass es in 3 Monaten möglich sein soll?
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Renato
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Antwort #2 - 11.07.2006 um 20:20:50
 
Hallo Ralf,

erstmal vielen dank für die schnelle antwort.Also es geht um die Bosnische Statsbürgerschaft.Ich habe bei der botschaft angerufen und die haben mir gesagt es dauert ca.3-4 monaten.Na ja es wäre ja gut wenn es klappen würde in diese kurze zeit. Smiley

Gruss

RENATO
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Ralf
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Antwort #3 - 11.07.2006 um 21:21:52
 
Geht dies dort neuerdings so schnell? Na gut, wir werden ja sehen. Zwinkernd
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