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sicherung lebensunterhalt schwiegertochter (Gelesen: 858 mal)
gimast
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Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag sicherung lebensunterhalt schwiegertochter
06.07.2006 um 21:09:01
 
also nochmal kurz:

mit russin verheiratet. sie hat tochter, 5 jahre. visum fzf beantragt. lebensunterhalt für tochter muß gesichert sein. abh verlangt ausrteichend wohnraum. bin grade auf wohnungssuche. für lebensunterhalt werden pro erw, 300 € bzw 350 € veranlagt, tochter fließt mit 200 € ein. dazu kosten unterkunft. habe jetzt 2ten job. komme damit über unterhaltskosten + miete.

frage welche unterlagen kann abh alles als nachweis verlangen? hier in köln wollten sie gehaltsbescheinigungen, kontoauszüge, sowie schufa-auskunft.  muß ich mich hier finanzielkl so weit entblößen? reichen denn nicht gehaltsbescheinigungen. mich stört es ein wenig auch noch kontoauszüge und schufa-auskunft beizubringen.

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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 06.07.2006 um 22:10:43
 
Hi,
m.E. gehen die Forderungen nach Kontoauszügen und
Schufa zu weit. Das begründe ich damit, dass Schulden
nicht dazu führen würden, dass Du zum Hartz IV-Fall
wirst. Da werden wohl eher die Kreditgeber in dir Röhre
gucken.
Aber ist nur eine Meinung, müsste man jemanden zu
Rate ziehen, der mehr Ahnung von ALG-Leistungen etc.
hat.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 08.07.2006 um 13:40:58
 
gimast schrieb am 06.07.2006 um 21:09:01:
mit russin verheiratet. sie hat tochter, 5 jahre. visum fzf beantragt. lebensunterhalt für tochter muß gesichert sein. abh verlangt ausrteichend wohnraum. bin grade auf wohnungssuche. für lebensunterhalt werden pro erw, 300 € bzw 350 € veranlagt, tochter fließt mit 200 € ein.


Von den 207 EUR Bedarf ohne Wohnungs- und Krankenversicherungskosten sollten 154 EUR durch Kindergeld abzudecken sein.

Gruß, ULF
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