27_Sinne schrieb am 06.07.2006 um 14:49:31:Kann die
ABH weil pädagogisch und menschlich sinnvoll grünes Licht zur
FZF geben und wenn nicht, womit wäre zu rechnen, wenn das Kind mit Besuchsvisum einreist?
Hi,
im Kindernachzug wird die
ABH kein grünes Licht geben dürfen, da der Nachzug
nicht zum Vater erfolgen soll und der
LU nicht sichergestellt ist.
Evtl. käme allerdings § 36
AufenthG in Betracht. Hierfür müßte allerdings eine
besondere Härte vorliegen und die resultiert i.d.R. nicht aus der Tatsache, ein
Kind einer im Ausland lebenden Mutter zu sein. Hier müssen gewichtigere Gründe
vorliegen.
Das Kind unterliegt der Visumpflicht, d.h. dass vor Erteilung einer möglichen
AE mit dem "richtigen" Visum eingereist wurde. Im Falle des Besuchsvisums wird eine Ausreise notwendig werden und ein Antrag auf Erteilung einer
AE sicher abgelehnt werden müssen. Dies bedeutet, dass das Kind danach vollziehbar zur Ausreise verpflichtet ist und bei Nichtbefolgen abgeschoben werden kann.
Dieses wiederum zieht eine
Einreisesperre nach sich, die nur auf antrag und Zahlung der Abschiebekosten befristet wird. Insgesamt also keine gute Idee und
gleichzeitige Unmöglichkeit zum Hierbleiben !
Ganz nebenbei, dieses Problem haben sehr viele ausl. Ehegatten mit Kindern aus
1. Ehe. Die Entscheidung nach D zu kommen lag immer bei der Mutter, soll heißen dass sie das Kind verlassen hat. Sie hätte die Ehe auch genauso gut im Heimatland führen können.
DC
DC