Andy_1a schrieb am 06.07.2006 um 10:46:42:Meine Frau wohnt in Marrakech Medina und ich bin deutscher aus Frankfurt . Am Montag fahren wir nach Rabat um die Heirat zu legalisieren.
- Was sollten wir weiterhin bei welchen Aemtern beantragen, damit Sie moeglichst bald nach Deutschland fliegen darf ?
- Klar ist es, das es eine
FZF wird. Doch koennte man nicht erstmal ein kurzfristiges Visum bekommen ?
- Da ich selbstaendiger Softwareentwickler bin, ist unsere die Planung so: 9 Monate in Frankfurt, 3 Monate in Marrakech leben. gibts ein paar, das es ahnlich so macht ?
Richtig, ein Visum für
FZF. Gibt es bei der Auslandsvertretung (beantragt Deine Frau), die fragen bei der für Deinen Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde nach. Wenn Deine Frau in Deutschland keine Schwierigkeiten hatte bzw. noch nie in Schengenland war und Du nicht Probleme mit Unterhaltszahlungen hast, sollte es kein großartiges Problem geben, sobald sich die deutschen Behörden von der Echtheit und Gültigkeit Eurer Eheschließung überzeigt haben.
Kann ein Vierteljahr dauern.
In D wird Deine Frau einen Integrationskurs zu absolviren haben, wenn sie nicht bereits mindestens mittelmäßig Deutsch spricht.
Ein Vierteljahr Heimaturlaub unterbricht nicht den rechtmäßigen Aufenthalt Deiner Frau und dürfte ausländerrechtlich unbedenklich sein. Ggf. ist der Krankenversicherungsschutz schwierig zu organisieren, wird zwar für D nicht verlangt, aber für Marrakesch keine eine Rückholversicherung nicht schaden. Manche Versicherung ziert sich bei Ausländern, die in ihrem Heimatland urlauben.
Gruß, ULF