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Bemessung d.Einkommen z.Sicher. d.Lebensunterhalt (Gelesen: 1.485 mal)
auslandfreund
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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05.07.2006 um 19:00:58
 
Wer hat Informationen wie die ABH den Lebensunterhalt für eine 3-köpfige Familie berechnet ?
Die Mutter lebt mit dem Kind in Deuschland und möchte hier Mann und Vater des Kindes herkommenlassen.
Sie hat jahrelang gearbeitet und nach der Geburt indergeld und Erzeihungsgeld bekommen.
Nach 2 Monaten hat sie, damit sie keine Sozialhilfe braucht, sich 400€ Aushilfe gearbeitet.
VISUM wurde abgelehnt.
Jetzt verdient sie 1100e netto, weil das Kind in der Krippe ist .
Reicht das ?
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 05.07.2006 um 19:05:25
 
Welche Staatsangehörigkeit und welchen Aufenthaltstitel hat sie? Welche Staatsangehörigkeit hat der Ehemann?

Abu
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auslandfreund
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #2 - 05.07.2006 um 19:23:36
 
Sie sind aus unesien, sie hat eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 05.07.2006 um 21:54:57
 
auslandfreund schrieb am 05.07.2006 um 19:00:58:
Wer hat Informationen wie die ABH den Lebensunterhalt für eine 3-köpfige Familie berechnet ?
Die Mutter lebt mit dem Kind in Deuschland und möchte hier Mann und Vater des Kindes herkommenlassen.


Hat das Kind qua Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit erworben?

Gruß, ULF
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auslandfreund
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Antwort #4 - 06.07.2006 um 06:06:44
 
Das Kind ist im Januar 2005 geboren und hat keine deutsche Sttatsangehörigkeit bekommen, sondern nur eine befristete jeweils 6 Monate.
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Abu
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Antwort #5 - 06.07.2006 um 09:54:12
 
auslandfreund schrieb am 05.07.2006 um 19:00:58:
Wer hat Informationen wie die ABH den Lebensunterhalt für eine 3-köpfige Familie berechnet ?

Es gibt hier anscheinend von ABH zu ABH unterschiedliche Verfahrensweisen. Einige ABH verwenden die Pfändungsfreigrenzen; hiernach wären zur Sicherung des Lebensunterhalts einer dreiköpfigen Familie rd. € 1.560,- notwendig. Andere ABH verwenden die Sozialhilfesätze; das führt zu einem niedrigeren Betrag.

Du solltest Deine ABH fragen, wie sie das berechnen bzw. welchen Betrag sie in Deinem Fall voraussetzen.

Abu
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 06.07.2006 um 11:44:11
 
auslandfreund schrieb am 06.07.2006 um 06:06:44:
Das Kind ist im Januar 2005 geboren und hat keine deutsche Sttatsangehörigkeit bekommen, sondern nur eine befristete jeweils 6 Monate.


So ganz verstehe ich das noch nicht. Wo wurde das Kind geboren? Wenn in Deutschland, warum nicht als zunächst bis zum Eintritt der Volljährigkeit deutscher Staatsbürger?

Was gab es befristet für jeweils sechs Monate?

Gruß, ULF
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #7 - 06.07.2006 um 12:00:26
 
ulf schrieb am 06.07.2006 um 11:44:11:
So ganz verstehe ich das noch nicht. Wo wurde das Kind geboren? Wenn in Deutschland, warum nicht als zunächst bis zum Eintritt der Volljährigkeit deutscher Staatsbürger?

Es könnte z. B. sein, daß die Mutter noch keinen rechtmäßigen Aufenthalt von 8 Jahren vorzuweisen hat...

Abu
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auslandfreund
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Antwort #8 - 06.07.2006 um 14:38:39
 
Die Mutter ist erst seit 2000 in DE, deshalb hat das Kind keine deutsche Staatsbürgerschaft.

Gibt es eine Möglichkeit, z.B. durch einen Verpflichtungserklärung eines
Freundes (mich) den Lebensunterhalt zu sichern ?
Der Mann hat schon zwei Arbeitsstellen in Aussicht und würde dann noch mehr Geld verdienen, aber das zählt ja vorher nicht für die ABH.
Über welchen Zeitraum vorher muss der Lebenunterhalt gesichert sein ?
Verdienstbescheinigung der letzten ?? Monate ?
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