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Übersetzung von ausländischen Urkunden (Gelesen: 2.586 mal)
miraleisen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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04.07.2006 um 01:03:16
 
Hallo Smiley

Ich habe schon ein wenig geschaut, ob dieses Thema bereits irgendwo thematisiert wird, aber ich habe es in der Form nicht gefunden.

Ich habe mehrere Fragen

1) Wenn wir die ausländische Urkunde mit Apostille (und Stempel von der Behörder, die unsere Urkunde ausstellt, die besagt, dass es sich um eine beglaubigte Kopie handelt) besitzen, muss dann nur die (amerikanische) Heiratsurkunde an sich, oder auch die Apostille und der Stempel/siegel auf der Rückseite der Urkunde übersetzt  werden?

2)Könnte ich theoretisch gesehen auch selbst die Urkunde übersetzen und diese einem staatlich anerkannten Übersetzer geben, damit   er die Übersetzung mit dem Original abgleicht, auf Fehler untersucht und dann die Übersetzung beglaubigt?
Ein Übersetzerbüro meinte, dass es möglich sei, nur leider befinden sie sich nicht in meiner Heimatstadt, eine andere Übersetzerin meinte, dass dies wohl keiner machen würde.
Aber vielleicht habt ihr ja auch eigene Erfahrung darin?

3)Die Urkunden müssen ca 6 Monate gültig sein?

Ich wollte diese Woche zum Standesamt und frage dort auch nochmal nach.

Vielen Dank schonmal im Voraus.

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Pfirsichring
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Antwort #1 - 04.07.2006 um 09:50:17
 
Zitat:
1) Wenn wir die ausländische Urkunde mit Apostille (und Stempel von der Behörder, die unsere Urkunde ausstellt, die besagt, dass es sich um eine beglaubigte Kopie handelt) besitzen, muss dann nur die (amerikanische) Heiratsurkunde an sich, oder auch die Apostille und der Stempel/siegel auf der Rückseite der Urkunde übersetzt  werden?

Alle fremdsprachlichen Anmerkungen sowie Stempel/Siegel muessen uebersetzt werden.

Zitat:
2)Könnte ich theoretisch gesehen auch selbst die Urkunde übersetzen und diese einem staatlich anerkannten Übersetzer geben, damit   er die Übersetzung mit dem Original abgleicht, auf Fehler untersucht und dann die Übersetzung beglaubigt?
Ein Übersetzerbüro meinte, dass es möglich sei, nur leider befinden sie sich nicht in meiner Heimatstadt, eine andere Übersetzerin meinte, dass dies wohl keiner machen würde.
Aber vielleicht habt ihr ja auch eigene Erfahrung darin?

Na ja, offiziell ist das nicht moeglich, inoffiziell schon, denn welche Behoerde weiss schon, inwiefern wer was uebersetzt hat  Zwinkernd Als Uebersetzer schaue ich mir die Uebersetzungen auf jeden Fall vorher an, auch wenn diese im Kollegenkreis zum Eigengebrauch angefertigt wurde.
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Das Schicksal der Welt hängt heute in erster Linie von den Staatsmännern ab, in zweiter Linie von den Dolmetschern. (Trygve Lie)
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Ralf
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Antwort #2 - 04.07.2006 um 10:25:49
 
Pfirsichring schrieb am 04.07.2006 um 09:50:17:
Alle fremdsprachlichen Anmerkungen sowie Stempel/Siegel muessen uebersetzt werden.


Mit Ausnahme der Apostille selbst. Diese ist mit ihren nummerierten und standartisierten Zeilen ja gerade so aufgebaut, dass eine Übersetzung nicht erforderlich ist.
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miraleisen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 04.07.2006 um 21:26:34
 
hallo,

Ich war heute beim Standesamt und dort meinte die Standesbeamtin, dass die Geburtsurkunde keine Apostille bräuche. Auch würde sie eine Urkunde aus dem Jahr 1983 akzeptieren, aber ich wollte nun doch noch eine aktuelle Geburtsurkunde anfordern, um einfach sicher zu gehen.

Dafür müsse aber alles, auch die Apostille der Heiratsurkunde übersetzt werden. Habe dies extra nochmal nachgfragt. Sie hat mir gleich einen Zettel für das Familienbuch mitgegeben, wo das angekreuzt ist, was ich mitbringen soll. Ich kann also davon ausgehen, dass dies nun eine verbindliche Aussage ihrerseits ist, oder?

Macht man die Namenserklärung denn gleich mit? Wir wollten erstmal beide unsere Namen beibehalten, trotzdem meinte sie, dass wir einen Dolmetscher bräuchten, obwohl ich im Forum meine ich nur gelesen habe, dass man einen bei der Namensänderung braucht.

danke:)
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 05.07.2006 um 10:10:52
 
miraleisen schrieb am 04.07.2006 um 21:26:34:
Macht man die Namenserklärung denn gleich mit?
Kann man, muß man aber nicht.
Zitat:
Wir wollten erstmal beide unsere Namen beibehalten, trotzdem meinte sie, dass wir einen Dolmetscher bräuchten, obwohl ich im Forum meine ich nur gelesen habe, dass man einen bei der Namensänderung braucht.
Für die Anlage des Familienbuchs (ohne Namenserklärung) ist die Anwesenheit Deines Mannes nicht nötig und somit auch kein Dolmetscher erforderlich.

Abu
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