Hallo
Ich habe schon ein wenig geschaut, ob dieses Thema bereits irgendwo thematisiert wird, aber ich habe es in der Form nicht gefunden.
Ich habe mehrere Fragen
1) Wenn wir die ausländische Urkunde mit Apostille (und Stempel von der Behörder, die unsere Urkunde ausstellt, die besagt, dass es sich um eine beglaubigte Kopie handelt) besitzen, muss dann nur die (amerikanische) Heiratsurkunde an sich, oder auch die Apostille und der Stempel/siegel auf der Rückseite der Urkunde übersetzt werden?
2)Könnte ich theoretisch gesehen auch selbst die Urkunde übersetzen und diese einem staatlich anerkannten Übersetzer geben, damit er die Übersetzung mit dem Original abgleicht, auf Fehler untersucht und dann die Übersetzung beglaubigt?
Ein Übersetzerbüro meinte, dass es möglich sei, nur leider befinden sie sich nicht in meiner Heimatstadt, eine andere Übersetzerin meinte, dass dies wohl keiner machen würde.
Aber vielleicht habt ihr ja auch eigene Erfahrung darin?
3)Die Urkunden müssen ca 6 Monate gültig sein?
Ich wollte diese Woche zum Standesamt und frage dort auch nochmal nach.
Vielen Dank schonmal im Voraus.