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Beitrittserklärung (Gelesen: 3.266 mal)
Hobi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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29.06.2006 um 11:25:37
 
Vorweg: ich hoffe, ich bin hier halbwegs richtig? unentschlossen

Ich komme soeben aus dem Standesamt zurück, welches ich eigentlich in der Absicht angesteuert hatte, dort die Beitrittserklärung zur Anmeldung der Eheschliessung nebst legalisierter Geburtsurkunde, legalisierter Ledigkeitsbescheinigung, legalisiertem Führungszeugnis, legalisierter Meldbescheinigung und NICHT legalisierter Passkopie meines marokkanischen Verlobten los werden zu wollen.
Die Passkopie ist deshalb NICHT legalisiert, weil bislang niemand davon gesprochen hatte, dass auch diese (über-)beglaubigt sein müsse.
Nun aber erklärte mir die Dame vom Amt soeben, dass auch besagtes Dokument legalisiert sein müsse, um vom OLG anerkannt zu werden.
Grrr!  Ärgerlich
Der zuständige Sachbearbeiter  vom OLG ( der seinerzeit auch nichts davon erwähnt hatte), ist derzeitig im Urlaub, seine Vertretung hat keinen Plan und ich bin jetzt gerade etwas rat-und hilflos.
Kennt sich jemand - ggf. aus Erfahrung - damit aus?
Gibt es irgendwo Gesetzestexte, die evtl. dokumentieren könnten, dass eine alleinige Kopie des Passes ausreichend ist ( ich meine, ich hab hier ansonsten ALLE Dokumente im Original vorliegen, was für mein laienhaftes Verständnis doch nun ausreichend dokumentieren sollte, dass mein Verlobter "echt" ist)?
Darüber hinaus wuseln ALLE Unterlagen momentan auch in beglaubigter Form zwischen Rabat und meiner zuständigen ABH hin und her, um über den Visums-Antrag zwecks Eheschliessung zu entscheiden ( kann man da ggf. wegen der Echtheit rückfragen oder ist das völlig unüblich)?

Ich hab jetzt am Montag einen neuen Termin und wäre für jeden Tip dankbar, mittels dem ich besagte Dame ggf. davon überzeugen kann, den Antrag trotzdem anzunehmen.
Weiss jemand Rat?
Danke.
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Elke_06
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 30.06.2006 um 07:40:03
 
Hallo Hobi,

ohne Beglaubigung der Passkopie hast Du wohl schlechte Karten. Uns gings (in Hessen) genauso.
Wir brauchten allerdings keine Überbeglaubigung. Mein damaliger Verlobter ist mit den Passkopien zum "Bürgermeister" in seinem Ort gegangen und der hat auf jede Seite ein Gebührenmärkchen geklebt und abgestempelt.
Frag doch beim Standesamt mal nach, ob diese Variante ausreicht.

Bei uns hat das OLG übrigens noch etwas nachgefordert, was Dir Dein Verlobter  auch sicherheitshalber mitschicken könnte. Außer dem Ledigkeitszeugnis wurde eine eidesstattliche Versicherung seiner Eltern (oder Geschwister) gewünscht, in der die Personalien meines Verlobten, sowie der Familienstand noch einmal bestätigt wurden. Diese Bescheinigung wird auch vom Bürgermeister ausgestellt.
Die Kosten dafür sind sehr gering, so dass es sich lohnt, es auf Verdacht zu besorgen und beim Standesamt mit abzugeben.

LG
  Elke
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 30.06.2006 um 08:34:20
 
Hi Hobi,

nicht vergessen mit der Passkopie auch nach Rabat zur Botschaft zu gehen. Ich find gerade die Hinweise des OLG Stuttgart zum Ehefähigkeitsverfahren nicht, aber nach meiner Erinnerung musste ausgerechnet die Passkopie bei der Botschaft legalisiert sein...
Mein Standesbeamter wollte bei allen Unterlagen auch die Bestätigung der Botschaft haben. (Entweder Legalisation, oder man bekommt einen Zettel angetackert, dass eben derzeit nicht legalisiert wird.) Davor ging mein Mann nicht nur zur Ortsverwaltung, sondern auch zu den höheren Instanzen (inkl. Legalisation beim Außenministerium, was man aber im Rahmen eines Rabatbesuches inkl. Botschaftstermin gut erledigen kann).

Kopien ohne Beglaubigung hätte mein Standesamt nicht akzeptiert.

Grüße,
line
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Ralf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #3 - 30.06.2006 um 15:13:08
 
line schrieb am 30.06.2006 um 08:34:20:
Ich find gerade die Hinweise des OLG Stuttgart zum Ehefähigkeitsverfahren nicht, ...


Sieh mal oben unter ... nach. Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 03.07.2006 um 08:11:18
 
Wollte sagen:
Auf der Seite des OLG Stuttgart lassen sich die Länderinfos derzeit nicht öffnen (zumindest ist das bei mir so..)

Grüße
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Hobi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #5 - 03.07.2006 um 08:20:02
 
line schrieb am 03.07.2006 um 08:11:18:
Wollte sagen:
Auf der Seite des OLG Stuttgart lassen sich die Länderinfos derzeit nicht öffnen (zumindest ist das bei mir so..)

Grüße


Danke an alle.
Ich zieh jetzt einfach mal in den Kampf ...

@ Line: die Seite hatte ich auch schon. Da steht nur was davon, dass die Originale legalisiert sein müssen.
Hm ?!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 03.07.2006 um 10:07:14
 
Hi Hobi,

ob es nicht cleverer wäre, einfach die Passkopie zu besorgen?

Die Heirat per Eheschließungsvisum ist nicht der Regelfall, im "Normalfall" sind beide Partner schon im Land. Dann kann der Standesbeamte auch den Pass im Original sehen - also kein Problem.
Wenn das aber nicht möglich ist, weil der Partner mitsamt seinem Pass im Ausland ist - dann braucht es doch schon irgendeiner Absicherung (sprich: Beglaubigung) einer Passkopie. Meinst Du nicht?  unentschlossen

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Hobi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #7 - 03.07.2006 um 15:09:02
 
Nunja, da alle weiteren Unterlagen durchaus im Original und legalisiert vorgelegen und seine Identität bekräftigt haben, hatte ich gehofft, dass bereits genug Absicherung vorhanden wäre.
Sei's drum. Der Antrag ist nunmehr abgegeben und die beglaubigte Kopie wird nachgereicht.
Danke nochmals für Eure Hilfe.
Smiley
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