Vorweg: ich hoffe, ich bin hier halbwegs richtig?
Ich komme soeben aus dem Standesamt zurück, welches ich eigentlich in der Absicht angesteuert hatte, dort die Beitrittserklärung zur Anmeldung der Eheschliessung nebst legalisierter Geburtsurkunde, legalisierter Ledigkeitsbescheinigung, legalisiertem Führungszeugnis, legalisierter Meldbescheinigung und NICHT legalisierter Passkopie meines marokkanischen Verlobten los werden zu wollen.
Die Passkopie ist deshalb NICHT legalisiert, weil bislang niemand davon gesprochen hatte, dass auch diese (über-)beglaubigt sein müsse.
Nun aber erklärte mir die Dame vom Amt soeben, dass auch besagtes Dokument legalisiert sein müsse, um vom OLG anerkannt zu werden.
Grrr!
Der zuständige Sachbearbeiter vom OLG ( der seinerzeit auch nichts davon erwähnt hatte), ist derzeitig im Urlaub, seine Vertretung hat keinen Plan und ich bin jetzt gerade etwas rat-und hilflos.
Kennt sich jemand - ggf. aus Erfahrung - damit aus?
Gibt es irgendwo Gesetzestexte, die evtl. dokumentieren könnten, dass eine alleinige Kopie des Passes ausreichend ist ( ich meine, ich hab hier ansonsten ALLE Dokumente im Original vorliegen, was für mein laienhaftes Verständnis doch nun ausreichend dokumentieren sollte, dass mein Verlobter "echt" ist)?
Darüber hinaus wuseln ALLE Unterlagen momentan auch in beglaubigter Form zwischen Rabat und meiner zuständigen
ABH hin und her, um über den Visums-Antrag zwecks Eheschliessung zu entscheiden ( kann man da ggf. wegen der Echtheit rückfragen oder ist das völlig unüblich)?
Ich hab jetzt am Montag einen neuen Termin und wäre für jeden Tip dankbar, mittels dem ich besagte Dame ggf. davon überzeugen kann, den Antrag trotzdem anzunehmen.
Weiss jemand Rat?
Danke.