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erlischt die Aufenthaltserlaubis bei Aufenthalt im (Gelesen: 1.592 mal)
florian
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Zeige den Link zu diesem Beitrag erlischt die Aufenthaltserlaubis bei Aufenthalt im
29.06.2006 um 16:55:13
 
Hallo!

Ich bin mit einer Vietnamesin verheiratet. Sie ist seit 2003 in Deutschland, zunächst mit einer AE zum Studium in D. Seit ca einem Jahr hat sie eine AE für 3 Jahre wegen der Eheschließung.
Ich werde bald einen Job in Vietnam bekommen und wir wollen uns für die nächsten 3 Jahre größtenteils in Vietnam aufhalten, wobei wir jedes Jahr einige Wochen in Deutschland verbringen werden.

- Wird sie die Aufenthaltserlaubnis bei längerem Aufenthalt im Ausland verlieren?
- Wie lange und wie oft muss sie in Deutschland sein um dies zu vermeiden?
- Wegen einer eventuellen späteren Einbürgerung, wäre es da ein Problem wenn sie zeitweise die AE verliert?

Danke für die Hilfe, Florian
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Saxonicus
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Antwort #1 - 29.06.2006 um 17:06:52
 
Du solltest vor der Abreise das Gespräch mit der ABH suchen, denn normalerweise erlischt der Aufenthaltstitel bei 6monatiger Abwesenheit.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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ChicaLoca
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Antwort #2 - 29.06.2006 um 17:52:08
 
geh mit deiner frau zu eurer ABH
nimm am besten auch deinen arbeitsvertrag (für die stelle in vietnam) mit
u.u. kann sie von der ABH eine bescheinigung gem. § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG erhalten, damit die AE nicht erlischt
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Zeppelin
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Antwort #3 - 29.06.2006 um 20:37:11
 
ChicaLoca schrieb am 29.06.2006 um 17:52:08:
geh mit deiner frau zu eurer ABH
nimm am besten auch deinen arbeitsvertrag (für die stelle in vietnam) mit
u.u. kann sie von der ABH eine bescheinigung gem. § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG erhalten, damit die AE nicht erlischt

Bezugnehmend auf ChicaLoca: Es ist vielleicht nicht nötig, schadet aber auf keinen Fall, wenn Du Dein/Euer Anliegen formlos schriftlich formulierst und begründest.
Nimm das Papier dann zusammen mit den anderen Unterlagen mit zur ABH.
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #4 - 29.06.2006 um 22:47:34
 
@zeppelin
vielen dank
das hatte ich nämlich total vergessen zu erwähnen
wäre wirklich besser, dass schon vorher schriftlich zu formulieren und mitzunehmen
braucht die ABH für die akte
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florian
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 30.06.2006 um 09:30:48
 
Super, herzlichen Dank für die Antwort!!!

Grüße, Florian
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Zeppelin
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für die Venus


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Antwort #6 - 30.06.2006 um 11:25:04
 
ChicaLoca schrieb am 29.06.2006 um 22:47:34:
@zeppelin
vielen dank
das hatte ich nämlich total vergessen zu erwähnen
wäre wirklich besser, dass schon vorher schriftlich zu formulieren und mitzunehmen
braucht die ABH für die akte

Gern geschehen. Smiley
So als ABH-"Kunde" kann man sich die internen Prozesse ja nur annähernd ausmalen, hat aber eben auch die entsprechenden Erfahrungen, wie man Euch den Job möglichst leicht machen kann.

Gehe ich richtig in der Annahme, dass in dem gg. Fall der / die zuständge Sachbearbeiter / -in kaum allein entscheiden, sondern mindestens eine übergeordnete Ebene hinzuziehen würde?

@Florian: Mach's wie empfohlen, dann brennt auch nichts an, wie z.B. bei Johnatan777.
Wünsche Euch viel Glück in Vietnam. Ist wirklich ein schönes Land - nicht nur wegen der bezaubernden Frauen.  Zwinkernd

lG.
Zeppelin
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florian
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 03.07.2006 um 12:02:51
 
Hallo,
nochmal danke für die Antworten!

Was sind denn die Kriterien für eine Verlängerung dieser 6-Monate Frist?

Im Prinzip sind wir ja flexibel und könnten z.B. öfter nach D kommen, falls das was für ihren Aufenthaltsstatus bringt. Ich hab nur jetzt nur etwas Angst, dass wenn ich jetzt was schriftlich formuliere, und es ist nicht ganz das richtige, und dann können wir hinterher nicht mehr sagen dass wirs aber anders machen um die Bedingungen zu erfüllen...

Danke, FLorian
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