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Heirat Deutscher mit Vietnamesin in Dänemark (Gelesen: 7.963 mal)
RNehring
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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05.06.2006 um 12:31:46
 
Hallo liebe Gleichgesinnte,

ich möchte uns zunächst einmal vorstellen. Meine Verlobte ist Vietnamesin, ich bin Deutscher. Wir leben zusammen mit unserem gemeinsamen Kind (3 Monate alt) in Deutschland und sind eigentlich sehr glücklich.

Leider fehlt noch etwas am gemeinsamen Familienglück, nämlich unsere Hochzeit. Nach Konsultation unseres örtlichen Standesamt habe ich leider das Gefühl, daß man uns eher behindern als verheiraten möchte. 400 Euro plus ewig lange Wartezeit für eine Überprüfung der Papiere in Vietnam ist mehr als eine Unverschämtheit.

Kurzum, wir möchten in Dänemark heiraten. Unsere Pässe, die Aufenthaltsbescheinigungen mit Personenstand und Herkunft sind fertig. Da wir beide bereits verheiratet waren und wieder geschieden sind, sind die Scheidungsurkunden auch vorhanden. Von der vietnamesichen Urkunde haben wir auch eine Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer anfertigen lassen.

Nun zu unserer Frage. Wer kennt den genauen Ablauf aller Formalitäten für eine Heirat in Tonder/Dänemark? Speziell wenn man geschieden ist. Wer hat dies bereits erfolgreich vollbracht?

Vielen Dank für Eure Mühe.

Mit feundlichem Gruß

RNehring
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garfield2008
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 05.06.2006 um 13:51:46
 
H(a)i,

die Dänemarkvariante ist in der Konstellation mit geschiedenen oder verwitweten Partnern leider keine echte Alternative.
Das hat drei Gründe:
1. nach der Hochzeit oder spätestens wenn die Verlängerung der AE anstehht, muss bei der Erteilung der AE überprüft werden, ob überhaupt eine gültige Ehe vorliegt. Das muss in diesem Fall nach deutschen dänischen und vietnamesischen Recht erfolgen
2. es ist ratsam ein Familienbuch anzulegen. Aufgrund des unsichern Urkunden(un)wesens Vietnams müssen dazu auch die Papiere überprüft werden.
3. es ist in Dänemark keine für Deutschland oder Vietnam gültige Namenswahl möglich, so das man dazu eh wieder das Standesamt bemühen muss.

Die Dänemarkhochzeit macht in meinen Augen nur Sinn, wenn beide Partner ledig sind, beide Partner ihren Namen behalten wollen, und kein Familienbuch geplant ist, da mann keine Kinder haben will.

mfg
Thomas Böttcher
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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem 1921-2006)
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RNehring
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Antwort #2 - 05.06.2006 um 14:18:05
 
Hallo Thomas,

zunächst einmal vielen Dank für Deine Antwort. Es wundert mich allerdings, daß die Alternative Dänemark gar keine sein soll. Sogar die Dame auf dem Standesamt nannte uns diese Möglichkeit. Hast Du selbst in Dk geheiratet oder woher stammen Deine Erkenntnisse?

Mit freundlichem Gruß
RNehring
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Reni
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Antwort #3 - 05.06.2006 um 14:30:02
 
Das Thema ist hier am board umstritten. Ich sehe nämlich nicht, dass die deutsche ABH das Recht hätte, eine echte dänische Urkunde anzuzweifeln.  Außerdem ist hier die AE ohnehin wegen des deutschen Kindes zu erteilen, also wüsste ich nicht, was die ABH da noch wollen sollte.

Ob man unbedingt seinen Namen ändern muss, ist Geschmackssache, ich bin eh nicht dafür.

Und Familienbuch anlegen? Ist derzeit - noch, ja ich weiß, Ronny - nicht verpflichtend und bevor ich so ein Theater mache mit den Urkunden (vom Geld mal ganz zu schweigen), würde ich mir das überlegen.

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garfield2008
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Antwort #4 - 05.06.2006 um 14:35:24
 
H(a)i,

ich habe in DK geheiratet.
Ich habe hier nur die Probleme aufgeführt, die euch nach der Heirat in DK erwarten. Suche mal die Beiträge von Ronny zum internationalen Privatrecht in diesem Forum, die erklären einiges besser.

Ich habe nichts gegen eine Heirat in DK, unter Umständen ist es ja die einzige Möglichkeit zu heiraten. Allerdings ist die Heirat in DK nicht das Allerheilmittel, da man sich mit nach einer Heritat dort  sogar mehr Probleme erzeugen kann, als wenn man in Deutschland oder im Heimatland heiratet.

mfg
Thomas Böttcher
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RNehring
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Antwort #5 - 05.06.2006 um 14:43:39
 
Hallo Thomas und Reni,

ich habe mir mal vom Standesamt Tonder die Anmeldeformulare heruntergeladen. Dort kann mann doch die Namenswahl für die Frau sogar ankreuzen. Was für ein Problem gibt es denn damit?

Was mit den Scheidungsurteilen noch zu tun ist, ist Euch dazu etwas bekannt?

MFG
RNehring
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garfield2008
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Antwort #6 - 05.06.2006 um 14:55:07
 
H(a)i,

RNehring schrieb am 05.06.2006 um 14:43:39:
vom Standesamt Tonder die Anmeldeformulare heruntergeladen.


Die Namenswahl ist nur in Dänemark gültig.
Für eine in Deutschland gültige Namensführung muss die Erklärung vor dem Standesamt 1 in Berlin (wenn man kein Familienbuch anlegt) oder beim örtlich zustandigen Standesamt (im Zuge der Anlegung des Familienbuchs) abgegeben werden. Vietnam hat kein Gesetz zur Namensführung.
Scheidungsunterlagen müssen in DK an ein Zentralstandesamt zur Überprüfung geschickt werden, Die Das geht sag die das Standesamt, wo ihr heiratet.

mfg
Thomas Böttcher
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RNehring
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Antwort #7 - 05.06.2006 um 14:59:23
 
Hallo Thomas,

ich habe soeben eine Anfrage per Email zum Standesamt Tonder geschickt. Auf deren Webseite steht zwar einiges, jedoch schreibt es das dänische Außenministerium etwas anders. Mal sehen was wir für eine Antwort erhalten. Es war schon schwierig genug, aus Vietnam vollständige Unterlagen zu erhalten.

MFG
RNehring
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Antwort #8 - 05.06.2006 um 15:21:04
 
H(a)i,

Reni schrieb am 05.06.2006 um 14:30:02:
Ich sehe nämlich nicht, dass die deutsche ABH das Recht hätte, eine echte dänische Urkunde anzuzweifeln.

es geht hier um zwei Schuhe, die Urkunde (deren Legalisation verlangt werden kann), und ob die Ehe nach deutschen Recht überhaupt wirksam ist.

Zitat aus http://www.fhr.nrw.de/publikat/jurfachb/ipr/psturk97.htm
Zitat:
Das Beglaubigungsabkommen trifft in seinem Art. 3 Satz 3 für dänische Personenstandsurkunden eine Sonderbestimmung. Danach ist in Deutschland zum Gebrauch dänischer Urkunden ziviler Behörden über Standesfälle die Beglaubigung durch die zuständige dänische Ortsverwaltungsbehörde (in Kopenhagen die Polizeidirektion, außerhalb Kopenhagens der Polizeimeister) unter Beifügung ihres Dienstsiegels oder Dienststempels erforderlich. Dabei ist zu bescheinigen, dass der Aussteller zur Ausfertigung der Urkunde befugt ist. Dänische Personenstandsurkunden sind also nicht von jeglichem Bestätigungszwang frei.


mfg
Thomas Böttcher
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Zeppelin
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Antwort #9 - 08.06.2006 um 10:44:32
 
RNehring schrieb am 05.06.2006 um 14:18:05:
Hallo Thomas,

zunächst einmal vielen Dank für Deine Antwort. Es wundert mich allerdings, daß die Alternative Dänemark gar keine sein soll. Sogar die Dame auf dem Standesamt nannte uns diese Möglichkeit. Hast Du selbst in Dk geheiratet oder woher stammen Deine Erkenntnisse?

Mit freundlichem Gruß
RNehring


Muss Thomas leider zustimmen. Auch wir hatten die Dänemark-Alternative mal in Erwägung gezogen, aber festgestellt, dass man so oder so nicht daran vorbei kommt, dass die Gültigkeit der Ehe schließlich anerkannt werden muss.
Nach allen eigenen und mir bekannten Erfahrungen ist es am besten, in dem Land zu Heiraten, in dem man sich auch niederlassen will.
Da spielt wirklich eine endlose Latte von Faktoren eine Rolle, die hier schon an verschiedenen Stellen angeschnitten wurden. Dabei geht es keineswegs nur um die Folgekosten (im finanziellen Sinne.)

Gruß,
Zeppelin
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Antwort #10 - 19.06.2006 um 03:05:00
 
Ich kann mich in dich hineinversetzten. Wer eine Ausländerin, besonders wenn sie aus eher armen Ländern oder aus Südostasien kommen, heiraten möchte, hat oft mit Vorurteilen und Klischees zu kämpfen und glaubt daher überall nur Leute zu sehen, die einem Knüppel zwischen die Beine werfen wollen.  Mir ging das nicht anders. Heute weiß ich, dass diese Verunsicherung, speziell beim Umgang mit den Behörden, aus Unwissenheit über das Verfahren entstehen. Jeder Eintrag, der der In Deutschland in die Hochzeitsurkunden vorgenommen wird, muß urkundlich belegt sein. Auf Grund der unterschiedlichen Verwaltungs- und Dokumentationsformen im Ausland, müssen halt soviele Dokumente beschafft werden, bis die notwendigen Aussagen beurkundet sind. Die Anzahl der Dokumente kann da von Land zu Land schwanken. Dies hat nichts mit Willkür der deutschen Behörden, sondern mit der teilweise geringen Aussagekraft ausländischer Dokumente zu tun. Also ärger dich nicht, sondern arbeite mit dem Standesamt zusammen.

Ich bin mit einer Thailänderin verheiratet. Wir haben in Deutschland geheiratet.
Hierfür waren aus Thailand lediglich vier Dokumente, was verwaltungstechnisch  simpel war, zu beschaffen. Dies hat 6 Wochen gedauert, was aber allein an den thailändischen Behörden lag. Die deutschen Behörden haben schnell und zuverlässig gearbeitet und haben uns keinerlei Probleme bereitet.

Einige aus unserem Bekanntenkreis haben in Dänemark geheiratet. Dies ist auf den ersten Blick einfacher, weil, besonders wenn zum ersten mal heiratet, für die Ausländerin weniger Dokumente, nämlich deren drei, zu beschaffen sind.  Die Legalisierung dieser Dokumente geht auch ziemlich schnell. Und die deutschen Behörden müssen, wenn teilweise auch etwas zähneknirschend, die dänischen Dokumente anerkennen. In soweit ist es einfacher.

Jedoch muß man bei den Kosten genau rechnen. Es sind (wenn es schnell gehen muß) zwei Reisen nach Dänemark notwendig. Einmal zur Anmeldung der Eheschließung und einmal zur Heirat selbst. Es sei denn man macht einen längeren Urlaub. Dabei fallen auch Hotelkosten an, weil man vor der Hochzeit wenigstens eine Nacht, am besten aber drei Nächte in Dänemark übernachten muß, damit man polizeilich gemeldet ist. Sonst ist eine Hochzeit nicht möglich. Auch die Anreise von Familienangehörigkeiten ist sicher kein preiswertes Vergnügen.

Dem gegenüber stehen in Deutschland ziemlich hohe Verwaltungskosten und vor allem auch die Kosten für den bei der Zeremonie in Deutschland benötigten vereidigten Dolmetscher, da es meist an ausreichenden Sprachkenntnissen fehlt. (In Dänemark reicht es wenn man ein paar Brocken Deutsch oder Englisch kann).

Wer also nicht aus visumtechnischen Gründen im Dauerlauf heiraten muß, sollte es genau überlegen, ob eine Hochzeit in Dänemark allein wegen der Reisekosten sinnvoll ist, Dänemark ist ein teures Pflaster.

Im Übrigen gibt es diverse Agenturen die sich auf das Heiraten in Dänemark spezialsiert und daher auch im Detail das notwendige Know How haben.
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Ulf
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Antwort #11 - 03.07.2006 um 10:39:41
 
RNehring schrieb am 05.06.2006 um 12:31:46:
Nun zu unserer Frage. Wer kennt den genauen Ablauf aller Formalitäten für eine Heirat in Tonder/Dänemark? Speziell wenn man geschieden ist.


Sollte bei denen im Internet stehen: Man braucht unter anderem eine Gutheißung der Wiederverheiratung vom Staatsamt Apenrade.

Gruß, ULF
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