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Trennung nach einem Jahr-und dann? (Gelesen: 1.527 mal)
Mamacita
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Trennung nach einem Jahr-und dann?
28.06.2006 um 09:13:33
 
Guten Morgen,
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 28.06.2006 um 09:17:31
 
Moin.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 28.06.2006 um 09:19:42
 
Auch moin moin Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Mamacita
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 28.06.2006 um 09:30:42
 
Smiley ...kleiner Patzer, ... das sollte natürlich noch weiter gehen...
Ich bin seit einem Jahr mit einem Ausländer verheiratet und wir leben seit 9 Monaten in Deutschland. Leider hat uns eine Krise zu fassen...
Uns hat sich nun die Frage gestellt, was würde passieren, wenn wir uns trennen u.o. scheiden lassen, würde meinem Mann der Aufenthaltstitel entzogen, den hat er erstmal bis 12/06 bekommen aber natürlich an die Ehe gebunden.
Ändert unser kleiner behinderter Sohn vielleicht etwas, denn für uns ist es das oberste Ziel, Ehekrise hin, Ehekrise her, dass wir beide weiterhin für unseren Sohn dasein können? 
Und hätte mein Mann, bei Trennung un falls er bleiben könnte, noch weiter einen Anspruch auf Sozialleistungen in der BRD? Vielleicht hat ja jemand ein paar Tips, vielen lieben Dank im Voraus,.....
Sabine
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 28.06.2006 um 09:42:57
 
Mamacita schrieb am 28.06.2006 um 09:30:42:
Ich bin seit einem Jahr mit einem Ausländer verheiratet und wir leben seit 9 Monaten in Deutschland. Leider hat uns eine Krise zu fassen...
Uns hat sich nun die Frage gestellt, was würde passieren, wenn wir uns trennen u.o. scheiden lassen, würde meinem Mann der Aufenthaltstitel entzogen, den hat er erstmal bis 12/06 bekommen aber natürlich an die Ehe gebunden.

guck http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#18 und http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#22

Zitat:
Ändert unser kleiner behinderter Sohn vielleicht etwas, denn für uns ist es das oberste Ziel, Ehekrise hin, Ehekrise her, dass wir beide weiterhin für unseren Sohn dasein können?

Ja, er kann eine AE zur Ausübung der Personensorge für seinen (deutschen) Sohn erhalten, sofern er zumindest das häftige Sorgerecht hat und sich um seinen Sohn kümmert.

Abu

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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 28.06.2006 um 09:43:49
 
P.S.: Ich habe unterstellt, daß Du Deutsche bist...
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Mamacita
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 28.06.2006 um 10:03:27
 
Jo, ich bin Deutschland,...oder so Zwinkernd
Was war noch mal AE?
Habe ich das richtig verstanden: Wenn wir uns trennen bevor die 2 Jahre gemeinsames Eheleben um sind, müsste mein Mann die BRD verlassen. Wegen unseres Sohnes könnte er aber eine AE (?) bekommen, ...
hätte er die AE, hätte er vermutlich auch Anspruch auf Sozialleistungen, falls er bis dahin noch keinen Job hat? (Er macht gerade den Integrationskurs und erhält ALGII)

Wer kann mir wegen der AE zwecks Mitbetreuung unseres Sohnes weitere unverfängliche Infos geben, macht das die ABH? Rechtsanwalt,...? Noch sind wir ja nicht getrennt und vielleicht kriegen wir ja noch mal die Kurve...

LG,
Sabine
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #7 - 28.06.2006 um 10:19:47
 
Die AE - Aufenthaltserlaubnis, die er jetzt als Ehegatte einer Deutschen hat, ist inhaltlich genau die gleiche wie die, die er nach einer eventuellen Trennung, als mitsorgeberechtigter Vater eines deutschen Kindes bekommen könnte. Es ändert sich für ihn daher nichts, Voraussetzung ist aber die familiäre Beziehung zum Kind (ich drücke es mal so aus, weil die Vorstellungen der verschiedenen Ausländerbehörden darüber, wie die Beziehung und Betreuung des Kindes ausgestaltet sein muss, unterschiedlich sein können).
Das heißt prinzipiell, dass für ihn nicht gilt, dass er die AE verliert, wenn er kein Einkommen nachweisen kann.
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Mamacita
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 28.06.2006 um 10:57:03
 
o.k., schon mal vielen Dank!
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