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Trennung voreheliche Kinder (Gelesen: 661 mal)
Zoppo
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Beiträge: 1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Rechtsanwalt/-anwältin
Zeige den Link zu diesem Beitrag Trennung voreheliche Kinder
27.06.2006 um 17:50:17
 
Brasilianerin ist seit 2 Jahren in Deutschland mit Deutschem verheiratet. Gemeinsame Tochter (=Deutsche) ist 1 Jahr. Zwei Kinder aus früherer Ehe in Brasilien (=Brasilianer) sind mit nach Deutschland gekommen. Die Brasilianerin arbeitet wegen Betreuung des Kleinkindes nicht und hat auch kein Vermögen. Können die beiden älteren Kinder (12 und 15 Jahre) im Falle einer Trennung ausgewiesen werden?
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 27.06.2006 um 19:00:41
 
Zoppo schrieb am 27.06.2006 um 17:50:17:
Brasilianerin ist seit 2 Jahren in Deutschland mit Deutschem verheiratet. Gemeinsame Tochter (=Deutsche) ist 1 Jahr. Zwei Kinder aus früherer Ehe in Brasilien (=Brasilianer) sind mit nach Deutschland gekommen. Die Brasilianerin arbeitet wegen Betreuung des Kleinkindes nicht und hat auch kein Vermögen. Können die beiden älteren Kinder (12 und 15 Jahre) im Falle einer Trennung ausgewiesen werden?

Das Aufenthaltsrecht der Kinder ist gebunden an das Aufenthaltsrecht der Mutter; solange sie ein Aufenthaltsrecht hat, wird auch die Aufenthalterlaubnis der mit ihr in familiärer Lebensgemeinschaft lebenden Kinder verlängert, und zwar unabhängig von der Sicherung des Lebensunterhalts und dem Vorliegen von ausreichendem Wohnraums. Vgl. § 34 Abs. 1:
Zitat:
Die einem Kind erteilte Aufenthaltserlaubnis ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 und § 29 Abs. 1 Nr. 2 zu verlängern, solange ein personensorgeberechtigter Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis besitzt und das Kind mit ihm in familiärer Lebensgemeinschaft lebt oder das Kind im Falle seiner Ausreise ein Wiederkehrrecht gemäß § 37 hätte.


In dem Zusammenhang:
Wer hat denn für die Kinder eine Verpflichtungserklärung abgegeben? Der deutsche Ehemann? Die VEs bleiben auch nach einer Trennung weiterhin gültig...

Abu


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