Hi, Qruru - ich habe einige Informationen zur Scheidung für dich zusammengetragen
Welches Recht muss angewendet werden? Wenn beide Ehegatten Deutsche sind, erfolgt die Scheidung nach deutschem Recht. Ist nur einer der Ehegatten Deutscher, so richtet sich die Ehescheidung in der Regel nach deutschem Recht.
Wie den Scheidungsantrag stellen? Um das Scheidungsverfahren einzuleiten, muss einer der Ehegatten einen Scheidungsantrag stellen. Dazu muss er einen Anwalt beauftragen. Der Scheidungsantrag muss vom Anwalt beim Amtsgericht, Abteilung Familiengericht, eingereicht werden. Wenn bei der Scheidung gemeinsame minderjährige Kinder betroffen sind, ist das Familiengericht zuständig, an dessen Wohnort der Partner mit den Kindern wohnt. Sind keine minderjährigen Kinder vorhanden, ist das für den letzten gemeinsamen Wohnort zuständige Gericht zuständig. Das Scheidungsverfahren wird durch die Zustellung des Scheidungsantrages an den Ehepartner eingeleitet.
Wann den Scheidungsantrag stellen? Die Scheidung kann der Rechtsanwalt bei den meisten Gerichten dann einreichen, wenn die Ehegatten mindestens 10 Monate bereits getrennt sind. Das Gericht sendet dann den Ehegatten die Formulare für den Versorgungsausgleich (Berechnung der Rentenanwartschaften) zu. Liegen diese Auskünfte der Rentenversicherungsträger vor, bestimmt das Gericht einen Scheidungstermin.
Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren? Die Dauer der Scheidung (von einigen Monaten bis zu mehreren Jahren) ist abhängig von der Regelung des Versorgungsausgleichs und davon, ob einer der Ehegatten nicht geschieden werden möchte oder es Streit über die Folgesachen gibt. Falls es sich um eine nicht streitige Scheidung handelt, kann das Verfahren in nur ganz wenigen Monaten beendet und die Scheidung rechtskräftig sein.
Wann ist die Scheidung rechtskräftig? Ist die Sache entscheidungsreif, wird das Gericht in Anwesenheit der Ehegatten das Scheidungsurteil verkünden. Wenn beide Ehegatten erklären, dass sie auf Rechtsmittel gegen die Scheidung verzichten wollen, wird die Scheidung sofort rechtskräftig. Ansonsten muss noch der Ablauf einer einmonatigen Berufungsfrist abgewartet werden. Mit der Zustellung des schriftlichen Scheidungsurteils ist das Verfahren beendet.
Gerichtskosten und Anwaltskosten. Bei einer Scheidung fallen Gerichts- und Anwaltskosten an. Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach dem sogenannten Streitwert. Der Streitwert einer Ehescheidung berechnet sich nach dem Nettoeinkommen beider Ehegatten, multipliziert mal 3 Monate. Sie verdienen zum Beispiel 2900 Euro zusammen, dann macht das ein Streitwert von 8700 Euro. Nur ein festgelegter Bruchteil des Streitwerts ist zu zahlen. Bitte beachte Sie:
Sowohl das Gericht als auch der Rechtsanwalt erhalten nicht etwa den Streitwert, sondern lediglich einen exakt festgesetzten Bruchteil des Streitwerts
. Das bedeutet, die Gerichts- und Anwaltsgebühren werden nicht willkürlich erhoben: Für die Gerichtskosten gilt die Gerichtsgebührentabelle. Die Anwaltsgebühren richten sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Es gelten unterschiedliche Sätze für West- und Ostdeutschland.
Wenig streiten, viel Geld sparen. Außerdem spielt es eine große Rolle, in welchem Umfang der Rechtsanwalt tätig wird. Je mehr Sie es schaffen, selbst zu regeln, desto weniger muss der Rechtsanwalt tätig werden.
Was immer auf der Rechnung steht. Generell stehen immer zwei Posten auf der Rechnung: Einreichen des Scheidungsantrags beim Anwalt. Stellen des Scheidungsantrags in der Gerichtsverhandlung.
Tipp zum Kostensparen. Einen dritten Posten können Sie sich in der Regel – zumindest bei einer einvernehmlichen Scheidung – sparen: die Anwesenheit des Anwalts bei der Anhörung der Eheleute im Scheidungsverfahren; hierfür besteht kein Anwaltszwang.
Beim
Ehegattenunterhalt sind mehrere Unterhaltsabschnitte, die sich zeitlich nicht überschneiden, zu unterscheiden:
* Während der intakten Ehe, in der der die Ehegatten zusammenleben, gibt es einen Anspruch auf
Familienunterhalt.
* Von der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung besteht ein Anspruch auf
Trennungsunterhalt. (
diesen schuldet dir dein Mann auf alle Fälle
)
* Nach der Scheidung besteht ein Anspruch auch
nachehelichen Unterhalt Alle diese Unterhaltsarten sind voneinander vollkommen unabhängig und unterschiedlich gestaltet. Wenn also ein Ehegatte Anspruch auf Trennungsunterhalt hat, heißt das nicht auch, dass er einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt hat. Das bedeutet, jeder Unterhaltsanspruch muss eigenständig geltend gemacht werden:
1. Der
Familienunterhalt kann während des Zusammenlebens der Ehegatten geltend gemacht werden. In der Praxis hat der Familienunterhaltsanspruch direkt keine große Bedeutung, da sich die Ehegatten während der intakten Ehe meist gut über die finanziellen Dinge einigen können.
Der Familienunterhaltsanspruch hat mehr eine Bedeutung dafür, wenn Dritte sich an einen der Ehegatten wenden wollen und fraglich ist, ob der andere Ehegatte für die finanziellen Verpflichtungen irgendwie mit herangezogen werden kann.
2.
Trennungsunterhalt: Wenn nun der Ehegatte, der den hauptsächlichen Verdienst hatte, von zuhause auszieht, ist dieser Ehegatte verpflichtet, an den anderen Ehegatten Unterhalt zu zahlen.
Trennungsunterhalt und 3.
nachehelicher Unterhalt sind von ihrem Inhalt her vollkommen verschieden. Während Trennungsunterhalt im Regelfall gezahlt werden muss, ist die Zahlung von nachehelichen Unterhalt die Ausnahme.
Gerade weil der nacheheliche Unterhalt nur im Ausnahmefall gezahlt wird und nach der Scheidung zu erheblichen finanziellen Einschränkungen führen kann, wird hierüber in der Praxis am heftigsten gestritten.
).
zu beantragen brauchst, kannst du auf alle Fälle (trotz deines Mannes) in Anspruch nehmen
Wenn in deiner Stadt eine EU-Einrichtung vorhanden ist (ein Europäisches Informations-Zentrum z.B.) kannst du auch dort abchecken, wie es mit deiner Freizügigkeitsbescheinigung weiterläuft.