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Trennung (Gelesen: 2.222 mal)
qruru
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Trennung
26.06.2006 um 19:13:05
 
Hallo,
Ich komme aus Polen, bin seit ca. 4 Jahren mit einem deutschen Mann verheiratet und habe ein Kind in die Ehe mitgebracht (jetz 10 Jahre alt). Leider hat es mit uns nicht geklappt... mein Mann will jetzt Scheidung beantragen und sagt- "wir sollen aber jetzt schon abhauen".... in Eheberatungsstelle muss ich länger auf Termin warten - wo soll ich hinn???? ich hab in D niemanden, der mir helfen kann  weinend
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 26.06.2006 um 23:02:27
 
Hallo,

so einfach kann Dein Mann Dich nicht rausschmeißen. Er ist Dir auf jeden Fall zu Unterhalt verpflichtet.
Hat er eine Verpflichtungserklärung für Dein Kind abgegeben (damit es nach D kommen und hier bleiben kann) ? Dann ist er auch für das Kind unterhaltspflichtig.

Als Anlaufstellen die Dir erst einmal Rat geben können fallen mir spontan ein:
• Caritas Verband
• Diakonisches Werk
• Paritätischer Wohlfahrtsverband
(über das Telefonbuch zu finden)

• Frauenbeauftragte Deiner Stadt
(meistens über die Stadtverwaltung erreichbar)

• Telefonseelsorge
(die Leute dort müssten auch Adressen mit Hilfsangeboten kennen)

Viele Grüße und viel Glück und Kraft !
Janna

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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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novosibir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 27.06.2006 um 02:05:52
 
qruru schrieb am 26.06.2006 um 19:13:05:
... mein Mann will jetzt Scheidung beantragen und sagt- "wir sollen aber jetzt schon abhauen"

Da platzt mir fast der Kopf, wenn ich sowas lese! Erst holt er dich ins Land und hatte während dieser 4 Jahre scheinbar weder Interesse daran, noch aktiv dazu beigetragen, dass du tragfähige Kontakte zu anderen Menschen aufbauen konntest - und nachdem er seines 'Spielzeuges' überdrüssig geworden ist, will er dich wegjagen, wie einen Hund  Ärgerlich
Warum geht er nicht weg und überlässt dir die Wohnung? Immerhin hast du doch das Kind!

Falls die Situation aufgrund evtl. Psychoterrors für dich und Kind unerträglich werden sollte, gäbe es noch die Möglichkeit, vorübergehend in ein Frauenhaus zu gehen. Die sozialen Einrichtungen in deiner Stadt wissen ganz sicher die Adressen!

qruru schrieb am 26.06.2006 um 19:13:05:
...  wo soll ich hinn???? ich hab in D niemanden, der mir helfen kann  weinend

Doch - du hast doch uns! Zumindest können wir dir mit Tipps und Ratschlägen helfen!

Gruss Sergej
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Sondra
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 27.06.2006 um 10:18:01
 
qruru schrieb am 26.06.2006 um 19:13:05:
bin seit ca. 4 Jahren mit einem deutschen Mann verheiratet

Damit bist du ein "Fall" des § § 31 (Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten) AufenthG und sicher berechtigt in den Genuss folgender Regelung zu kommen:
Zitat:
(1) Die Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten wird im Falle der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft (= Scheidung) als eigenständiges, vom Zweck des Familiennachzugs
unabhängiges Aufenthaltsrecht
für ein Jahr verlängert, wenn
1.        die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat oder
2.        der Ausländer gestorben ist, während die eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet bestand
und der Ausländer bis dahin im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis war, es sei denn, er konnte die Verlängerung aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen nicht rechtzeitig beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

Außerdem könnten für dich als neue EU-Bürgerin ("Ich komme aus Polen") weitere Erleichterungen und Begünstigungen bestehen. Suche zuerst einen Beratungsgespräch mit deiner zuständigen Ausländer-/ Migrationsberatungsstelle.

Von Aussagen der Art Zitat:
"wir sollen aber jetzt schon abhauen"
brauchst du dich nicht einschüchtern lassen.

Gruß, Sondra  Smiley

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qruru
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 28.06.2006 um 16:08:06
 
Hallo,
Danke Euch für die Tipps und Ratschläge, und für die gute Worte...ich hab mich jetzt schon ein bisschen beruhigt.


Zitat:
... so einfach kann Dein Mann Dich nicht rausschmeißen. Er ist Dir auf jeden Fall zu Unterhalt verpflichtet.
Hat er eine Verpflichtungserklärung für Dein Kind abgegeben (damit es nach D kommen und hier bleiben kann) ? Dann ist er auch für das Kind unterhaltspflichtig.


   Ich habe Ihm am Montag gesagt, dass ich Zeit brauche um mich zu informieren/beraten was auf mich und mein Sohn zukommt, und dass ich immer noch seine Frau bin... - seine Antwort: "...da hast du dich aber geschnitten, von mir kriegst du nichts mehr ...eher schmeiße ich meine Arbeit"...(da hab ich aber noch nicht gewusst, dass Er für mich zahlen muss/soll   unentschlossen )

" eine Verpflichtungserklärung für Dein Kind " - Janna, ich weiss nicht genau wass Du meinst - Er hat mein Kind nicht adoptiert ... hat 0,5 auf seine Lohnsteuerkarte und Er bekommt Kindergeld


Zitat:
... Erst holt er dich ins Land und hatte während dieser 4 Jahre scheinbar weder Interesse daran, noch aktiv dazu beigetragen, dass du tragfähige Kontakte zu anderen Menschen aufbauen konntest - und nachdem er seines 'Spielzeuges' überdrüssig geworden ist, will er dich wegjagen, wie einen Hund


   Ich habe mein Mann vor ca. 8 Jahren in Polen kennengelernt. Er ist fast jeder Wochenende zu mir gekommen(600 km), ich war auch paar Mal bei Ihm zu besuch - nach 4 Jahren haben wir in D geheiratet. Ich habe mein Leben, meine Familie und Freunde in Polen zurückgelassen - ja , es war am Anfang nicht leicht für mich und mein Sohn, aber wir haben uns hier relativ schnell eingelebt...
Er hat oft mit meine gefühle gespielt, mich bedroht (nie handgreiflich geworden), war schon immer ein Egoist, ein Muttersöhnchen und hab uns nicht immer unterstützt. Ich habe oft gedacht -"eine andere Mentalität, andere Persönlichkeit und anders erzogen"  - ABER ICH HAB IHM GELIEBT. Wir haben auch viele schöne Zeiten miteinander verbracht, ich WAR mit Ihm glücklich, ich hab gewusst "woher mein Essen kommt" und  immer respekt vor meinen Mann gehabt - bis Er versucht hat mein Sohn zu drohen.


Zitat:
Warum geht er nicht weg und überlässt dir die Wohnung? Immerhin hast du doch das Kind!


   Seit Weihnachten wohnt seine Mutter bei uns, außerdem ich kann mir die Wohnung nicht leisten(600 €) - ich habe nur Minijob (gehe 2xpro Woche putzen)


Zitat:
Außerdem könnten für dich als neue EU-Bürgerin ("Ich komme aus Polen") weitere Erleichterungen und Begünstigungen bestehen. 


   Ich habe "Bescheinigung gemäß § 5 FreizügG/EU" für mich und meine Sohn bekommen, aber ich habe Angst... dass ich das alles alleine nicht schaffe, dass ich zu wenig Kraft habe. Nach 4 Jahre stehe ich da wie ein Depp, der nicht wieter weiss



Nochmal vielen vielen Dank, ich finde es super, dass es Euch gibt  Smiley
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Arkha
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #5 - 28.06.2006 um 18:18:08
 
Da Du Dich offensichtlich mit den deutschen Familien-, Sozial- und Ausländerrecht nicht auskennst, würde ich empfehlen, dass Du einen in Familienrecht erfahrenen Anwalt aufsuchts. Am besten befragst Du deinen Bekannten, die bereits eine Scheidung hinter sich haben, ob sie mit ihrem Anwalt zufrieden waren und wenn "ja", dann gehst Du zu diesem Anwalt. Wenn Du keine solche Bekannte hast, dann rufe bei der Anwaltskammer (Telefonnummer ist im Telefonbuch zu finden) an, und frage dort nach einem Anwalt in deiner Umgebung mit dem Schwerpunkt Familienrecht. Dabei muss ich bemerken, dass die Anwälte, die nur Familienrecht als Schwerpunkt haben, meist besser sind, als solche, die mehrere Schwerpunkte (insbesondere Ausländerrecht, der miserabel bezahlt wird) angeben.

Wegen der Kosten brauchst Du keine Angst zu haben, diese werden im Rahmen der Prozesshilfe übernommen (aber das wird Dir dein Anwalt erklären).

Außerdem sollst Du die Vorschlägen von Janna folgen. Du brauchst eine ziemlich umfassnede Beratung, die man hier kaum durchführen kann.
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novosibir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 28.06.2006 um 18:50:20
 
Arkha schrieb am 28.06.2006 um 18:18:08:
Wegen der Kosten brauchst Du keine Angst zu haben, diese werden im Rahmen der Prozesshilfe übernommen (aber das wird Dir dein Anwalt erklären).

Der Antrag auf Prozesskostenhilfe dürfte zwecklos sein, da qruru noch mit ihrem Mann zusammen unter einem Dach lebt und er offensichtlich ein regelmässiges Einkommen erzielt. Da müsste sie dem Anwalt schon 200-300 € Bares mitbringen, was ihr jedoch in der momentanen Situation schwer fallen bis unmöglich sein dürfte. Immerhin könnte ich mir vorstellen, dass sie durch die gespannte häusliche Situation jetzt um jeden zusätzlichen Euro kämpfen muss.

Zudem halte ich das Einschalten eines Anwaltes noch für verfrüht, da zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nichts juristisch Konkretes im Raum steht, gegen das qruru klagen oder erwidern könnte.

Ich glaube, dass sie hier im Forum schon goldrichtig ist und dass ihr EIN Anwalt im Moment auch nicht mehr erzählen könnte, als WIR hier zusammen  Zwinkernd

Sergej
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Sondra
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 28.06.2006 um 20:25:03
 
Hi, Qruru - ich habe einige Informationen zur Scheidung für dich zusammengetragen

Zitat:
Welches Recht muss angewendet werden? Wenn beide Ehegatten Deutsche sind, erfolgt die Scheidung nach deutschem Recht. Ist nur einer der Ehegatten Deutscher, so richtet sich die Ehescheidung in der Regel nach deutschem Recht. Wie den Scheidungsantrag stellen? Um das Scheidungsverfahren einzuleiten, muss einer der Ehegatten einen Scheidungsantrag stellen. Dazu muss er einen Anwalt beauftragen. Der Scheidungsantrag muss vom Anwalt beim Amtsgericht, Abteilung Familiengericht, eingereicht werden. Wenn bei der Scheidung gemeinsame minderjährige Kinder betroffen sind, ist das Familiengericht zuständig, an dessen Wohnort der Partner mit den Kindern wohnt. Sind keine minderjährigen Kinder vorhanden, ist das für den letzten gemeinsamen Wohnort zuständige Gericht zuständig. Das Scheidungsverfahren wird durch die Zustellung des Scheidungsantrages an den Ehepartner eingeleitet. Wann den Scheidungsantrag stellen? Die Scheidung kann der Rechtsanwalt bei den meisten Gerichten dann einreichen, wenn die Ehegatten mindestens 10 Monate bereits getrennt sind. Das Gericht sendet dann den Ehegatten die Formulare für den Versorgungsausgleich (Berechnung der Rentenanwartschaften) zu. Liegen diese Auskünfte der Rentenversicherungsträger vor, bestimmt das Gericht einen Scheidungstermin. Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren? Die Dauer der Scheidung (von einigen Monaten bis zu mehreren Jahren) ist abhängig von der Regelung des Versorgungsausgleichs und davon, ob einer der Ehegatten nicht geschieden werden möchte oder es Streit über die Folgesachen gibt. Falls es sich um eine nicht streitige Scheidung handelt, kann das Verfahren in nur ganz wenigen Monaten beendet und die Scheidung rechtskräftig sein. Wann ist die Scheidung rechtskräftig? Ist die Sache entscheidungsreif, wird das Gericht in Anwesenheit der Ehegatten das Scheidungsurteil verkünden. Wenn beide Ehegatten erklären, dass sie auf Rechtsmittel gegen die Scheidung verzichten wollen, wird die Scheidung sofort rechtskräftig. Ansonsten muss noch der Ablauf einer einmonatigen Berufungsfrist abgewartet werden. Mit der Zustellung des schriftlichen Scheidungsurteils ist das Verfahren beendet.

Gerichtskosten und Anwaltskosten. Bei einer Scheidung fallen Gerichts- und Anwaltskosten an. Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach dem sogenannten Streitwert. Der Streitwert einer Ehescheidung berechnet sich nach dem Nettoeinkommen beider Ehegatten, multipliziert mal 3 Monate. Sie verdienen zum Beispiel 2900 Euro zusammen, dann macht das ein Streitwert von 8700 Euro. Nur ein festgelegter Bruchteil des Streitwerts ist zu zahlen. Bitte beachte Sie:
Sowohl das Gericht als auch der Rechtsanwalt erhalten nicht etwa den Streitwert, sondern lediglich einen exakt festgesetzten Bruchteil des Streitwerts
. Das bedeutet, die Gerichts- und Anwaltsgebühren werden nicht willkürlich erhoben: Für die Gerichtskosten gilt die Gerichtsgebührentabelle. Die Anwaltsgebühren richten sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Es gelten unterschiedliche Sätze für West- und Ostdeutschland. Wenig streiten, viel Geld sparen. Außerdem spielt es eine große Rolle, in welchem Umfang der Rechtsanwalt tätig wird. Je mehr Sie es schaffen, selbst zu regeln, desto weniger muss der Rechtsanwalt tätig werden. Was immer auf der Rechnung steht. Generell stehen immer zwei Posten auf der Rechnung: Einreichen des Scheidungsantrags beim Anwalt. Stellen des Scheidungsantrags in der Gerichtsverhandlung. Tipp zum Kostensparen. Einen dritten Posten können Sie sich in der Regel – zumindest bei einer einvernehmlichen Scheidung – sparen: die Anwesenheit des Anwalts bei der Anhörung der Eheleute im Scheidungsverfahren; hierfür besteht kein Anwaltszwang.

Beim Ehegattenunterhalt sind mehrere Unterhaltsabschnitte, die sich zeitlich nicht überschneiden, zu unterscheiden:
* Während der intakten Ehe, in der der die Ehegatten zusammenleben, gibt es einen Anspruch auf Familienunterhalt.
* Von der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung besteht ein Anspruch auf Trennungsunterhalt. (
diesen schuldet dir dein Mann auf alle Fälle
)
* Nach der Scheidung besteht ein Anspruch auch nachehelichen Unterhalt
Alle diese Unterhaltsarten sind voneinander vollkommen unabhängig und unterschiedlich gestaltet. Wenn also ein Ehegatte Anspruch auf Trennungsunterhalt hat, heißt das nicht auch, dass er einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt hat. Das bedeutet, jeder Unterhaltsanspruch muss eigenständig geltend gemacht werden:
1. Der Familienunterhalt kann während des Zusammenlebens der Ehegatten geltend gemacht werden. In der Praxis hat der Familienunterhaltsanspruch direkt keine große Bedeutung, da sich die Ehegatten während der intakten Ehe meist gut über die finanziellen Dinge einigen können.
Der Familienunterhaltsanspruch hat mehr eine Bedeutung dafür, wenn Dritte sich an einen der Ehegatten wenden wollen und fraglich ist, ob der andere Ehegatte für die finanziellen Verpflichtungen irgendwie mit herangezogen werden kann.
2. Trennungsunterhalt: Wenn nun der Ehegatte, der den hauptsächlichen Verdienst hatte, von zuhause auszieht, ist dieser Ehegatte verpflichtet, an den anderen Ehegatten Unterhalt zu zahlen.
Trennungsunterhalt und 3. nachehelicher Unterhalt sind von ihrem Inhalt her vollkommen verschieden. Während Trennungsunterhalt im Regelfall gezahlt werden muss, ist die Zahlung von nachehelichen Unterhalt die Ausnahme.
Gerade weil der nacheheliche Unterhalt nur im Ausnahmefall gezahlt wird und nach der Scheidung zu erheblichen finanziellen Einschränkungen führen kann, wird hierüber in der Praxis am heftigsten gestritten.

Weitere Informationen findest du
hier
hier
hier und
hier (anklicken, Links).

Auch wenn du zunächst keine Prozesskostenhilfe zu beantragen brauchst, kannst du auf alle Fälle (trotz  deines Mannes) in Anspruch nehmen
Zitat:
Beratungshilfe (geregelt in §§ 1 - 9 BerGH)
Wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die erforderlichen Mittel für eine anwaltliche Rechtsberatung nicht aufbringen können, ist es möglich beim zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe zu beantragen. Wird Ihnen Beratungshilfe gewährt, übernimmt der Staat für Sie die Kosten der Rechtsberatung durch einen Anwalt. Die Beantragung der Beratungshilfe übernimmt Ihr Anwalt gern für Sie.

Wenn in deiner Stadt eine EU-Einrichtung vorhanden ist (ein Europäisches Informations-Zentrum z.B.) kannst du auch dort abchecken, wie es mit deiner Freizügigkeitsbescheinigung weiterläuft.

Gruß, Sondra  Smiley



 



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