Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Frage FZS (Gelesen: 948 mal)
Espanol
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 20

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Frage FZS
25.06.2006 um 20:08:25
 
Hallo

Eine dringende Frage beschäftigt mich noch das FZS Visum ist abgelehnt
worden danach bin Ich zu meinem Mann nach Marokko Rabat und haben
nochmals ein Antrag auf FZS gestellt nützt das noch was wird der Antrag
bearbeitet obwohl mein Anwalt schon Klage bei Berlin eingereicht hat?
bekomme Ich darüber auch noch Bescheid?
Gruß Espanol
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage FZS
Antwort #1 - 25.06.2006 um 21:10:58
 
Hallo,

solane der erste Antrag noch nicht rechtskräftig abgelehnt ist (das ist er erst wenn die Klage letztinstanzlich gescheitert ist) wird für eine Entscheidung über einen weiteren Antrag kein Sachbescheidungsinteresse bestehen.  Er ist , solange keine Änderung der Sach- und Rechtslage eintritt, wegen Unzulässigkeit abzulehnen.

Grüße
Ronny Zwinkernd

BTW:

Häng bitte neue Fragen einfach an den alten Thread dran, nicht jedesmal einen neuen aufmachen Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
schnucki
Junior Top-Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 198
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage FZS
Antwort #2 - 26.06.2006 um 16:10:08
 
Diesen Gedanbken hatte ioch auch.

Ich wollte auch selbst das Visum,welches meinem Mann verwehrt wurde,persönlich noch einmal beamntragen.

Aber der Anwalt riet ab,weil die Klage läuft,wird kein Visum ausgestellt. Griesgrämig
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema