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unbef.  Arbeitsverhältnis notwendig für FZF? (Gelesen: 1.445 mal)
sam2005
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag unbef.  Arbeitsverhältnis notwendig für FZF?
25.06.2006 um 16:09:01
 
Guten Tag,

Ist es eine Voraussetzung (für einen Ausländer) das er einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat?Oder kann man auch bei einer Firma angestellt sein und sich noch in der Probezeit befinden?
Welche Auswirkung hätte dies bei einem FZF Antrag?

Würde mich freuen für die Informationen und bedanke mich bei euch.

Gruß
moe
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Bluecat23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 25.06.2006 um 18:59:38
 
versteh nicht was du meinst
geh mal von aus du deutsch dein mann lebt ihm ausland

da spielen einkommen keine rolle bei der fzf. daran kann das visum entscheidung nicht hängen. 
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la ilaha illa allah mohammed rassoulo allah
 
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sam2005
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Beiträge: 16

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: unbef.  Arbeitsverhältnis notwendig für FZF?
Antwort #2 - 25.06.2006 um 19:18:04
 
Hallo

Ich muss ja als Ausländer die letzten 3 Lohnabrechnungen vorzeigen, dies braucht meine Ehefrau für den FZF Antrag bei der Deutschen Auslandsvertretung in Rabat. Nun ist es so das ich mich noch in der Probezeit bei meinem jetztigen Arbeitgeber befinde, erst nach dieser Zeit bekommt man eine unbefristeten Arbeitsvertrag. Ich hoffe du hast mich jetzt verstanden und danke dir für deine Hilfe.


Liebe Grüße
moe
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Bluecat23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: unbef.  Arbeitsverhältnis notwendig für FZF?
Antwort #3 - 30.06.2006 um 15:03:06
 
hallo

ich glaub du hast nicht verstanden deine ehefrau braucht keine lohnabrechnung von dir.
ich war letzten monat MIT meinem mann in rabat und wir fragten für die FZF auch und er hat nichts gesagt von lohnabreschnung und da ich ja immer alles drei mal frage und ich auch wegen den arebit verhältnise und papiere gefragt hab meinte er rabat will nur meine anmeldebescheinigung und pass kopie  sonst nix

und die ausländerbehörde will von mir auch kein lohn oder so bescheinigung sehen

das haben mir auch hier die profies gesagt und denen hab ich schon einige nerven gekostet mit meiner fragerrei allso erkundige dich noch mal besser und ruf rabat an und frag

wirt schon alles
liebe grüsse
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la ilaha illa allah mohammed rassoulo allah
 
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maki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 30.06.2006 um 15:14:46
 
moe2005,

was hast du denn für eine Aufenthaltserlaubnis?

Als Ausländer besteht nicht immer anspruch auf FZF, das ist natürlich bei Bluecat211 anders, da Sie deutsche staatsbürgerin ist.

Gruß,

maki
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Fuku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: unbef.  Arbeitsverhältnis notwendig für FZF?
Antwort #5 - 30.06.2006 um 16:52:39
 
Hi

also ich habe in der Türkei geheiratet und mein Mann hat den Antrag auf FZF i der Türkei eingereicht (bin Türkin). Entweder konnte er dort meine Papiere (Gehaltszettel miteinreichen oder ich wenn die Unterlagen hier bei der ABH sind. Da ich damals auch noch in der Probezeit war, sagte mir der Bearbeiter hier dass keine Genehmigung erteilt werden kann solange ich in der Probe-
zeit bin. Ich hatte 6 Monate Probezeit. Gott sei Dank habe ich mit meinem
Arbeitgeber klären können das die Probezeit auf 3Mon. gekürzt wird. ERst dann wurde es genehmigt. Vielleicht sprichst du auch mit deinem Arbeitgeber, dass
es auf 1 Monat gekürzt wird. Dann reicht der AHB auch eine Lohnabrechnung.

Viel Glück
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