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Kann man eingebürgert werden wenn die eltern dageg (Gelesen: 2.444 mal)
Lonsdale
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kann man eingebürgert werden wenn die eltern dageg
23.06.2006 um 23:20:04
 
Hallo ich habe großes problem und hoffe hier hilfe zu bekommen.
Mein Thailändische cousin der seit ca 6 jahren hier in Deutschland lebt und vor ca 2monaten seine arbeit verloren hat steckt in der klemme.
Der mann seiner mutter der zugleich sein vermieter is will ihn los werden.
ums mal zusammen zufassen.

1.Mein cousin hat nur ein visum
2.Mein cousin is arbeitslos
3.Die mutter weigert sich eine verlängerung des visums zu beantragen
4.Mein Onkel hat kein sorgerecht und will ihn vor die tür werfen
5.Beide sind der meinug das es ihm in Thailand besser gehen würde und wollen das er zurück geht.(Mein cousin kann nichtma mehr die zeitung aus thailand verstehn )

Meine Fragen sind nun kann er eingebürgert werden?
Bekommt er Hartz 4 oder hat er gar anspruch auf unterhalt?
Dürfen die eltern ihn zurück schicken?

Ich wär echt dankbar wenn da jemand bescheid wüsst und antworten könnte
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holly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kann man eingebürgert werden wenn die eltern d
Antwort #1 - 23.06.2006 um 23:34:37
 
Du must schon ein paar genauere Angaben machen.

Wie alt ist dein Cousin genau?
Was für ein Aufenthaltstitel hat er (ein Blick in den Pass)?

Gruß

Holly
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kann man eingebürgert werden wenn die eltern d
Antwort #2 - 23.06.2006 um 23:35:00
 
Irgendwie wirr...

zu welchem Aufenthaltszweck hatte er denn die
bisherige Aufenthaltserlaubnis ?
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Lonsdale
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kann man eingebürgert werden wenn die eltern d
Antwort #3 - 24.06.2006 um 04:18:49
 
Die mutter hat ihn Hergeholt nachdem sie meinen onkel geheiratet hat.
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Lonsdale
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kann man eingebürgert werden wenn die eltern d
Antwort #4 - 24.06.2006 um 04:20:53
 
Damals war er 14 nun is er 20 nach dem aufenthalts titel kann ich erst heute mittag fragen.

Schonmal danke das ihr euch die zeit genommen habt
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 24.06.2006 um 12:17:30
 
Mit zwanzig Jahren ist er volljährig, da hat ihm keiner was reinzureden ob er Deutschland verläßt oder nicht. Voraussetzung ist allerdings ein gültiger Aufenthaltstitel, aber da muß er sich schon selber darum kmmern.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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nixwissen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 24.06.2006 um 12:50:40
 
Hi,

<spekuliermodus> Er dürfte wohl im Rahmen einer FZF hergekommen sein, und sein Stiefvater ist deutscher bzw hat einen entsprechenden Aufenthaltstitel in D.
Da das "Visum" verlängert werden muß, wird es sich wohl um eine AE handeln.
</spekuliermodus>
Natürlich können die Eltern ihn nicht zurückschicken.
Wenn die Eltern ihn hier nicht mehr haben wollen, fällt aber wohl eine Verlängerung der AE wg. FZF weg.

§ 35 AufenthG sagt:
Zitat:
(1) Einem minderjährigen Ausländer, der eine Aufenthaltserlaubnis nach diesem Abschnitt besitzt, ist abweichend von § 9 Abs. 2 eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er im Zeitpunkt der Vollendung seines 16. Lebensjahres seit fünf Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis ist. Das Gleiche gilt, wenn

1. der Ausländer volljährig und seit fünf Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis ist,
 
2. er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt und
 
3. sein Lebensunterhalt gesichert ist oder er sich in einer Ausbildung befindet, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss führt.

...


Tja, 1. ist wohl erfüllt, 2. denke ich auch aber 3. ist wohl das Problem.

Hartz IV wird also nichts werden und bekommt er auch nicht, wenn er nicht bei seinen Eltern wohnen wird.

Er braucht einen Job, und zwar dringendst!

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 24.06.2006 um 16:14:13
 
Zitat:
Wenn die Eltern ihn hier nicht mehr haben wollen, fällt aber wohl eine Verlängerung der AE wg. FZF weg.


das ist so nicht ganz richtig Zwinkernd

wenn er eine Aufenthalserlaubnis zum Zwecke des Familiennachzugs hatte, erlangte er nach § 34 Abs. 2 AufenthG mit Eintritt der Volljährigkeit ein eigenständiges, vom Familiennachzug unabhängiges Aufenthaltsrecht. Diese Aufenthaltserlaubnis kann nach Abs. 3 verlängert werden, solang die Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis nicht vorliegen. Dies ist aber eine Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde und er sollte sich deswegen mit der Ausländerbehörde in Verbindung setzen.

Eine Einbürgerung dürfte unter vorliegenden Gegebenheiten nicht möglich sein, da er seinen Lebensunterhalt nicht ohne öffentliche Leistungen sicherstellen kann.

Grüße
sunnysunshine Zwinkernd
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Lonsdale
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #8 - 24.06.2006 um 20:16:25
 
Ich Danke euch allen wirklich sehr  Durchgedreht Er is mir inzwischen sehr ans herz gewachsen Smiley


Echt Klasse das es so ein forum gibt !!!!

Danke
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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #9 - 24.06.2006 um 20:38:29
 
Hi,

@ sunnysunshine:
Ich schrieb ja, AE wg FZF fällt weg.
Aufgrund der 6 Jahre in D hat er ein eigenständiges Aufenthaltsrecht, unabhängig von der FZF.
Aber müsste er dann nicht schon längst eine NE haben?
Wird die AE immer wieder verlängert, wenn der Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen nicht gesichert ist, obwohl alle anderen Vorraussetzungen für eine NE erfüllt sind? Dann hätte also Schwiegervater bzw. die ganze Familie Sozialleistungen bezogen?

Dann würde ich das kapieren und der Knackpunkt wäre nach wie vor sein Lebensunterhalt - sprich ein Job.

Mit Hartz IV (wenn er denn was bekommt - unter 25) und ohne Rückhalt der Familie wird er aber wohl kaum lange auf das Wohlwollen der ABH hoffen können, oder?

Gruß,
Norbert
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 26.06.2006 um 13:29:09
 
Lonsdale schrieb am 24.06.2006 um 04:20:53:
Damals war er 14 nun is er 20 nach dem aufenthalts titel kann ich erst heute mittag fragen.


Wie lange hat er denn gearbeitet?

Ggf. hat er Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Er möge sich auf jeden Fall sofort bei der Agentur für Arbeit melden und Leistungsanträge stellen, im Zweifel für ALG I und II.

Zahlt er denn Miete an seinen Stiefvater?

Gruß, ULF
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 26.06.2006 um 13:32:14
 
Lonsdale schrieb am 23.06.2006 um 23:20:04:
Bekommt er Hartz 4 oder hat er gar anspruch auf unterhalt?


Ggf. gegen seine Mutter. Verdient sie?

Auszug mit Wohnungskosten qua Hartz IV nur unter strengen Voraussetzungen, die vorab mit dem Leistungsträger zu klären sind. Ein übelwollender Stiefvater als Woihnungsinhaber könnte ein anzuerkennender Grund sein.

Gruß, ULF
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line
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 27.06.2006 um 13:06:54
 
Hi,

ab 01.07. gelten im Alg2 verschärfte Regelungen für unter 25jährige, die bei den Eltern ausziehen wollen. Wenn ein Antrag gestellt werden soll, dann müsstet Ihr die Gründe (Stiefvater etc.) wirklich drastisch schildern, damit Ihr Erfolg habt. Z.B. mit Unterstützung einer unabhängigen Beratungsstelle, Jugendamt o.ä.
Sonst könnte es sein, dass ein Nachfragen des Amtes beim Stiefvater die ganze Sache nur noch schlimmer macht...

Viel Glück,
line
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