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Visum zu FZF sicher?! oder doch nur ne Masche!? (Gelesen: 898 mal)
Ogowe17
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Beiträge: 14
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visum zu FZF sicher?! oder doch nur ne Masche!?
23.06.2006 um 12:22:50
 
hey...
hab da mal ne Frage.

Mein Mann war letzte Woche auf der deutschen Botschaft in Nigeria um das Visum zur FZF zu beantragen...

Vorgeschichte:


Als Ich(17) meinen MAnn anfang Juni in Nigeria geheiratet habe, sind wir (mein Mann, meine Mutter und Ich) gleich am nächsten Tag auf die Botschaft um das Visum zu beantragen.. leider hat uns die Sterbeurkunde meines Schwiegervaters gefehlt... also bekamen wir einen neuen Termin um dies nachzureichen...


nun war mein Mann letzte Woche dort um das Visum "richtig" zu beantragen..
Sie haben ihm dann eine art Quittung gegeben (das er das Geld gezahlt hat) und ihm gesagt,dass er die nächsten Wochen (immer Mittwochs) zu Hause bleiben sollte,da es sein könnte,dass jemand vorbei kommt um die ganzen Angaben etc. zu kontrollieren..
-------------

Jetzt frage ich mich ob dies ein gutes Zeichen ist, sprich dass ob wirklich in den nächste 2-3 wochen vorbeikommen und uns(ihm das Visum gegeben wird,

oder ob dies bei jedem Antragsteller so gemacht wird.. und sie sich erst nach nem Monat oder so dort blicken lassen... !!!??

wäre super wenn mir jemand darauf ne Antwort hätte, da ich ja 0-Ahnung von dem allem hab...

...

*Ogowe*
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 23.06.2006 um 12:37:18
 
ronny schrieb am 19.06.2006 um 08:02:28:
Die Ehe ist nach deutschem materiellem Recht wegen Verstoß gegen § 1303 BGB aufhebbar siehe § 1313 Abs. 1 BGB , weil die wegen der Minderjährigkeit der Braut erforderliche Befreiung des Familiengerichts nicht vorlag.
Diese kann nachträglich in Form einer Genehmigung erteilt werden.
Ob unter diesen Umständen ein  Familiennachzug möglich ist kann ich nicht sagen, möglicherweise übersieht die ABH diesen Fehler. Zwinkernd

Je nachdem wie lang noch der Zeitraum der Aufhebbarkeit dauert, könnte man auf die Idee kommen, erst die vollst. Ehemündigkeit der Braut (oder eben die Genehmigung des FamGerichts) abzuwarten, bevor ein Familiennachzug stattfindet. Die Braut hat nach § 1315 Abs. 1 Nr. 1 BGB nach Eintritt der Volljährigkeit die Möglichkeit, die Eheschließung nachträglich zu bestätigen, wodurch die Aufhebbarkeit beseitigt werden würde.


Ich frag mich gerade, wer denn gegenüber der ABH formwirksam erklären soll, dass der Ehemann zur noch minderjährigen Braut nachziehen soll. ??


Hallo,

Du hast vermutlich meine oben stehende Antwort auf Deinen letzten Beitrag noch nicht gelesen ?

Ich bin mir nicht sicher, ob die Botschaft oder die ABH zu dem selben Ergebnis kommen, aber wenn ich darüber zu entscheiden hätte würde ich wegen des Verstoßes gegen deutsches Eheschließungsrecht eine Familienzusammenführung zunächst mal ablehnen.

Zitat:
Jetzt frage ich mich ob dies ein gutes Zeichen ist, sprich dass ob wirklich in den nächste 2-3 wochen vorbeikommen und uns(ihm das Visum gegeben wird,


Ich denke her nicht, dass ihm die Botschaft das Visum vorbeibringen wird, sondern  daran dass diese Aussage die Ankündigung eines Vertrauensanwaltsbesuches sein dürfte Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd


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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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