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Bewilligtes Fiancee Visum (Gelesen: 2.743 mal)
Patrick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Bewilligtes Fiancee Visum
21.06.2006 um 14:22:19
 
Hallo zusammen,

meine Verlobte hat ein Fiancee Visum beantragt. Am 01.06.2006 habe ich die Anmeldung zur Eheschließung (04.09.2006) bei der ABH abgegeben. Man sagte mir dort, das Visum werde damit bewilligt. - Nicht mehr !
Meine Verlobte hat daraufhin wenig später einen Brief von der Botschaft erhalten, sie solle u.a. Ihren Ausweis einsenden und einen Termin für die Einreise nach Deutschland benennen.
Heute erhielt sie einen Anruf durch die Botschaft, es sei verfügt, das Visum nicht vor dem 01.08.2006 auszustellen. Ich habe bei der Botschaft angerufen, diese hat mir indirekt bestätigt, dass es solche Einschränkungen von ABH´n hin und wieder gibt, wie es vermutlich in unserem Fall auch sei. Weitere Auskünfte konnte man mir unter Berufung auf den Datenschutz nicht geben.
Ich habe dann bei der ABH angerufen. Diese war ziemlich barsch und sagte mir, die Einschränkung bestehe und auf meinen Einwand, warum man mir das nicht sagte, geantwortet ich hätte mich erkundigen müssen. Jetzt bin ich platt !!!
Mal ganz abgesehen davon ,dass die Informationspflicht in diesem Fall nicht bei mir liegt, weil ich der Laie bin, folgende Frage:
Gibt es eine Rechtsverordnung (die ich hätte wissen müssen) die besagt, die Einreise ist erst einen Monat vor der Eheschließung möglich ?
Wenn ja, welche ?

Danke für Eure Hilfe schon mal im Voraus !
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 21.06.2006 um 14:27:29
 
Patrick schrieb am 21.06.2006 um 14:22:19:

Gibt es eine Rechtsverordnung (die ich hätte wissen müssen) die besagt, die Einreise ist erst einen Monat vor der Eheschließung möglich ?
Wenn ja, welche ?



Hi,

nie gehört.

DonCamillo
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 21.06.2006 um 14:33:01
 
Patrick schrieb am 21.06.2006 um 14:22:19:
Meine Verlobte hat daraufhin wenig später einen Brief von der Botschaft erhalten, sie solle u.a. Ihren Ausweis einsenden und einen Termin für die Einreise nach Deutschland benennen.
Heute erhielt sie einen Anruf durch die Botschaft, es sei verfügt, das Visum nicht vor dem 01.08.2006 auszustellen.


War der erste Gültigkeitstag oder wirklich der frühestmögliche Ausstellungstag gemeint?

Gruß, ULF
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Patrick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 21.06.2006 um 14:34:14
 
Das tolle ist auch, ich habe den Flug buchen müssen, um das definitive Einreisedatum festlegen zu können. Auf den Stornokosten, würde ich jetzt sitzenbleiben.

Gruß

Patrick
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Patrick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 21.06.2006 um 14:35:44
 
Zitat:
War der erste Gültigkeitstag oder wirklich der frühestmögliche Ausstellungstag gemeint?

Gruß, ULF


Der Einreisetag in Deutschland, definitiv.

Gruß

Patrick
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 21.06.2006 um 14:39:03
 
Patrick schrieb am 21.06.2006 um 14:35:44:
Der Einreisetag in Deutschland, definitiv.


Dann möge sie das Visum in Empfang nehmen. Das übliche Verfahren ist m.W., daß man Tickets erst nach Erhalt oder doch Inaussichtstellung des Visums bucht; anders ggf. bei Transitvisa.

Gruß, ULF
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Patrick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #6 - 21.06.2006 um 14:42:56
 
Sie bekommt das Visum nicht vor dem 01.08.06, weil die ABH das so verfügt hat. Auch das ist definitiv. Und die Botschaft möchte einen neuen Termin für die Einreise nach dem 01.08.2006, den ich erst benennen kann, wenn ich für über 200 € die Tickets umgebucht habe. Mal schauen, was der ABH dann noch so einfällt.

Gruß

Patrick
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Patrick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #7 - 21.06.2006 um 15:44:56
 
Hallo zusammen.

vielleicht kann mir jemand von den ABH´lern evtl. erklären, warum meine Verlobte erst einen Monat vor der Hochzeit einreisen kann ?

Für eine kurze Antwort wäre ich wirklich sehr dankbar, weil ich einfach nicht glauben kann, dass hier kein Missverständnis vorliegt.

Gruß

Patrick
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #8 - 22.06.2006 um 08:16:10
 
Patrick schrieb am 21.06.2006 um 15:44:56:
..vielleicht kann mir jemand von den ABH´lern evtl. erklären, warum meine Verlobte erst einen Monat vor der Hochzeit einreisen kann ?

sorry, ich kann dir das nicht erklären - sowas hab ich auch noch nicht gehört und wird bei uns auch nicht so praktiziert

hast du bei der ABH mal nachgefragt, was das soll und wie sie darauf kommen?
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 22.06.2006 um 08:21:02
 
Hi,

der Sinn dieser Verfügung durch die ABH erschließt sich mir nicht.
Unbedingt von der ABH erklären lassen und dabei die zusätzlichen Kosten
für die Tickets erwähnen.

DonCamillo
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t_maia
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Stendal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #10 - 22.06.2006 um 19:00:12
 
Sehe ich auch so wie DC.

Da das Verhalten der ABH dir einen Schaden zufügt (Umbuchungskosten) müssen schon wichtige Gründe vorliegen, das die ABH den Einreisetermin so festsetzt. Wenn die ABH auf den Einreisetermin 01.08. besteht, weise sie darauf hin das du gedenkst, dir die 200 Euronen von der ABH wiederzuholen.

Zitat:
Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Kapitel V.
Bürgerrechte

Art. 41  Recht auf eine gute Verwaltung. 
(1)...
(2)...
(3)      Jede Person hat Anspruch darauf, dass die Gemeinschaft den durch ihre Organe oder Bediensteten in Ausübung ihrer Amtstätigkeit verursachten Schaden nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen ersetzt, die den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten gemeinsam sind. ...
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Patrick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #11 - 23.06.2006 um 05:39:39
 
Hallo zusammen,

danke für die schnellen Antworten. Die ALB hat mir zwischenzeitlich zugesagt, die Angelegenheit zu regeln und das vorgesehene Einreisedatum nachträglich zu genehmigen. Vermutlich beruhte alles auf einem Mißverständinis.

Gruß

Patrick
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