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HILFE ! HIER BRICHT ALLES ZUSAMMEN! (Gelesen: 7.432 mal)
Zeppelin
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für die Venus


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
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Antwort #30 - 26.06.2006 um 23:27:08
 
falko schrieb am 26.06.2006 um 17:16:15:
ERSTMAL DANKE AN ALLE DIE SO HERZLICH HIER IHRE HILFE ANBIETEN UND ES JEDESMAL WIEDER SCHAFFEN EINEN MENSCHEN (wenn auch nur für kurze Zeit) WIEDER AUFZUBAUEN !!!!!

GROSSES LOB !  DANKE DANKE DANKE

UND VIELE DANKE (wie meine Frau sagen würde)


Keine Ursache, und sag DEINE FRAU VILLE BITTE SCHÖNN; GERN GESCHEHEN!  Smiley

Halt uns mal auf dem Laufenden.
:bisbald
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novosibir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #31 - 27.06.2006 um 01:36:50
 
Zeppelin schrieb am 26.06.2006 um 17:38:55:
... ob der überhaupt Ansprüche auf Mietzahlungen hat.

Tak!

Existiert denn überhaupt ein Mietvertrag zwischen euch? Falls nein, müsste von 'sachkundiger' Seite erstmal ein adäquater Mietzins festgestellt werden!

Falls du ihm jedoch nur ein einziges Mal Miete überwiesen (nicht bar ausgehändigt!) und dies als "Miete für Monat xy" bezeichnet hast, kann dieser Betrag als vereinbart angenommen werden.

Egal, ob so oder so - kündigen kann er dir i.d.R. nur wegen Eigenbedarf (mit üppiger Frist) bzw. fristlos, falls du mit 3 oder mehr Monatsmieten in Rückstand geraten solltest.

In diesem (unschönen) Extremfall der Räumungsklage wäre jedoch wegen der anstehenden Gerichtsferien der Termin vermutlich erst im September zu erwarten. Und falls du im Termin erklärst, dass du freiwillig 'räumen' wirst, gibt dir der Richter noch weitere 3 Monate Frist dazu.

Hab' jetzt keinen falschen Stolz und keine Amtsscheu! In dieser Situation wirst du 'amtliche' Unterstützung brauchen, um leichter wieder auf die Beine zu kommen! Schliesslich hast du auch Verantwortung für Frau und Kind.

Nicht verzweifeln und Kopf hoch! Ab jetzt kanns doch nur wieder besser werden!

Gruss Sergej
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