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HILFE ! HIER BRICHT ALLES ZUSAMMEN! (Gelesen: 7.430 mal)
falko
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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22.06.2006 um 17:42:08
 
Hallo, weinend
ich hab ein echt fettes Problem. bitte um Hilfe:


kann ich als Mann einer Urainischen Frau (2J Aufendhaltserlaubniss und Ihrem Sohn)
Sozialleistungen in Anspruch nehmen?

Hintergründe: Achtung lange geschichte, ich will hier wirklich keinen nerven!
entschuldigt die Rechtschreibung aber das ist mom nicht gerade meine grösste sorge

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-----------
ich habe heute erfahren, das ich seit 01.06  nicht mehr im teil-angestellten Verhältniss bin:
ich habe heute von der Krankenkasse eine Abmeldebestätigung bekommen, und natürlich gleich dort angerufen wo man mir sagte das mein Arbeitgeber* die Mitgliedschaft aufgelöst hätte... (das riecht nach kündigung)

Erstmal meine Verhältnisse:

Ich bin gerade hierher gezogen, da ich diesen Zusatzjob in Aussicht hatte.
Ich lebe mit meiner Frau (Ukrainerin) und Ihrem Sohn hier.
Beide haben gerade vor einer Woche ihre Aufendhaltserlaubniss für die nächsten 2 Jahre von unserer ABH eingetragen bekommen, ohne irgendwelche Nachweise über Wohverhältnisse oder Verdienstnachweise zu hinterfragen.

Der 2te Grund, warum wir hierher gezogen sind ist das ich einen " Freund" hatte, der uns folgendes angeboten hat.
1.) Meine Frau kann bei ihm und seiner Frau das Kindermädchen für die Tochter und die Haushaltshilfe ersetzen. (Meine Frau ist ukrainische GS-Lehrerin Zwinkernd )

Als Lohn dafür sollten wir in seinem Neubaudoppelhaus mietfrei wohnen können.
das war ein super Angebot und da ich diesen  " Freund" schon über 20 Jahre kenne, absolut super !!!

2.) ich hätte es näher zu meinem Kunden der Stadthalle Bremen, und der Boutique Seiner Frau, für die ich Werbedesign mache.

3.) er wollte mich zusätzlich auf 415€ anstellen damit wir Krankenversichert sind.

Das war der Hammer schlechthin !!!  oder ? Ein super Angebot eines " Freund"

Das alles ging 2 Monate gut. Ich hatte einen Auftrag der uns für die nächsten 6 Monate gut hätte lebenlassen können, und obendrauf brauchten wir keine Miete zahlen, und wir waren Versichert.

letzten Monat habe ich wie jeden Morgen meine Frau dort "zur arbeit gefahren", um dann mit meinem Freund gemeinsam weiter nach bremen zu Fahren.

Jetzt kommts er macht die Tür auf und schreit:"bis zur klärung des sachverhaltes sollen wir sein Grundstück verlassen, und faselte irgendetwas von Briefmarken kaufen".

Achso, Ich hatte in der Zwischen zeit an die Stadthalle eine Rechnung geschrieben
die nun auchschon 2 monate überfällig war. Nachdem ich dies 6-8 mal hinterfragt hatte, denn langsam gingen auch meine reserven aus. und immer nur als antwort kam: Buchhaltung im Urlaub Chef nicht da... (Chef mein Freund) und Chef sagt macht die Buchhaltung die im Urlaub ist ... fühlte ich mich verarscht und habe eine Zahlungserrinerung geschrieben. ca. 1 Tag vorher...
kurz nachgedacht, die konnte nicht der Grund sein. da nocht nicht zugestellt.

Es stellte sich herraus das der Freund 20 € in seine Hose gesteckt hat die meine frau gewaschen hatte. diese 20 Euro befanden sich noch in der Arbeitshose meiner frau (hatte sie vergessen abends rauszulegen. und die hose hat das Haus meines freundes nicht verlassen. Was ich nicht wusste war, das er ihr eine falle stellen wollte um sie zu testen (sauerei !!! mir gibt er einen koffer mit 1,4 Mio und seinen SL und seine 18 jährige Granaten freundin zu sichereung des Geldes (so viel Vertrauen !!! ) und meiner frau stellt er eine falle. )

Meine frau hat mir alles plausibel erklärt, ICH GLAUBE IHR 10000%...

naja danach keine Aufträge, Miete will er jetzt als Bargeld. usw.

nach einem gespräch vor 2 Wochen sagte er mir das auch die weitere zusammenarbeit was die stadthalle angeht nicht fortgeführt wird da seine Partner die zahlungserrinnerung "Sch...ße" fanden.

Er sagte um mir weiter zu helfen wolle er mir die 700 € Miete geben die ich ihm dann zurücküberweise (FA technisch...)
Am Sonntag sollte ich dann mit Ihm die neue Boutique beschriften, war auch alles super... (wenn ich gewusst hätte das der mir die KV schon gekündigt hat...) 2 Tage später hap ich noch seinen PC gemacht und 2 tage danach den seiner Tochter... vor einer Woche kam

Dann kam eine E_Mail von ihm (die erste die er mir je geschickt hat (da hab ich mich erstmal gewundert)) dort war dann die Zahlungsaufforderung und die frage zur weiterführung des Mietverhältnisses drin...

TJA nun auch noch die KV Weg Keine Arbeit kein Geld , Keine Ahnung wie es weitergeht ...

FRAGE: Kann ich vorrübergehnd irgendwelche Sozialleistungen bezierhen ?
           Immerhin habe ich ja meine Frau hier und Ihren Sohn und hab dafür unterschrieben das ich das alles packe...

Achso, meine Frau ist ausserdem noch wegen einer zyste in behandlung und soll am Di operiert werden (Stufe 4 von 5 !!!)

Ich bin echt Platt !!! keine Ahnung was soll ich machen ?

Weiss jemand rat ?

mails auch direkt an fr@rieger24.de

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #1 - 22.06.2006 um 19:16:33
 
Das wichtigste hast du vergessen zu erwähnen - bist du Deutscher?
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falko
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 22.06.2006 um 19:18:24
 
Ja ICH bin Deutscher...(schäm!)

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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 22.06.2006 um 20:02:19
 
Hi falko,

mach Dir wegen der Sozialleistungen hinsichtlich der AE für Deine
Frau und Kind keine Sorgen. Geh und kümmere Dich um ALG2, damit
ihr schnellstmöglich wieder versichert seid und Geld zum Leben bekommt.
Wegen des Kindes solltet ihr so schnell wie möglich mit der ABH sprechen,
da Du offensichtlich für den LU gebürgt hast.
Das Aufenthaltsrecht wird so schnell nicht in Gefahr sein. Zwinkernd

Godd luck Zwinkernd

DonCamillo
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Zkai
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #4 - 22.06.2006 um 20:05:18
 
Nabend,

dolle Geschichte.

Der wichtige Punkt ist, dass du Deutscher bist. Das war eigentlich der Wichtigste  Laut lachend

Klar, kannst du in deiner Situation Sozialleistungen beantragen und bekommen sofern du einen Anspruch darauf hast. Verheiratet seid ihr doch auch.

Am besten fand ich an der Geschichte noch die Stelle mit den 1,4 Mios, dem SL und der Granaten-Freundin, aber das ist natürlich off-topic.

Der Aufenthalt wird solange ihr verheiratet seid und zusammenlebt auch verlängert werden.

Viel Glück und das es wieder aufwärts geht.

Zkai
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falko
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 22.06.2006 um 20:10:36
 
Na du bist mir ja doppelt sympatisch ( SVW for ever !!! ) auch alter Bremer ?

Ok, ALGII habe ich keine Chance denke ich da ich nur mit 415 € und nem kleingewerbe  unterwegs war.
ich denke der Hartz ruft mich ! Hartz 4 ein Problem ?
Inna meine süsse kelnert jetzt und bringt dann ca. 250 € nach Hause.
mit Aussicht auf mehr...

Sorge macht mir nur der Hartz... ich meine 1200€ laufende kosten müssen erstmal bezahlt werden können (incl. Miete)...

ich hab heute schon so 2-3 herzinfakte hinter mir... ich würds nicht auch noch überleben wenn meine kleine wieder zurück muss.(zwangsläufig wegen Ihrem /(jetzt unserem) Sohn).



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falko
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 22.06.2006 um 20:13:31
 
Zkai schrieb am 22.06.2006 um 20:05:18:
Am besten fand ich an der Geschichte noch die Stelle mit den 1,4 Mios, dem SL und der Granaten-Freundin, aber das ist natürlich off-topic.

Zkai


sollte nur zeigen wie eng wir befreundet waren... 
aber man kann sich im besten Freund teuschen leider !!!!!!
ich schätze dem ist die Kohle zu Kopf gestiegen !
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 22.06.2006 um 20:18:14
 
falko schrieb am 22.06.2006 um 20:10:36:
Na du bist mir ja doppelt sympatisch ( SVW for ever !!! ) auch alter Bremer ?


Hi,

da hoffe ich aber , dass es so bleibt (genug hier, die das sicher nicht denken)!
Ich bin zwar kein Bremer aber Fan der norddeutschen Antwort auf FCB und ganz in der Nähe.

Kopf hoch, das wird schnell wieder, wenn Du erst mal im richtigen Amt warst.

Gruß
DC
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 23.06.2006 um 11:58:38
 
Hab gerade ALGII beantragt...

musste leider feststellen das mein sogenannter Freund meine Frau und ihren Sohn expliziet aus der Familienversicherung ausgeschlossen hatte... und die beiden seit 12.2005 nicht mehr versichert waren ...

jeden Tag ein neuer Hammer

... tja woher soll man wissen, wenn man selbst versichert ist, (mit bestätigung der TK) und vorher eine familienversicherung bestanden hat, das die "Familie" nicht mitversichert wird... (weil sie vom arbeitgeber wissendlich icht angegeben wurde...)

ist das nicht unterlassene Hilfeleistung?

nun bin ich wohl kompl. wech vom fenster... unentschlossen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #9 - 23.06.2006 um 12:28:30
 
Könnte sein,  dass das schlimmer aussieht, als es ist.
Wie die anderen schon gesagt haben, du kannst ohne Sorge erst mal Antrag auf Hartz IV stellen, deine Familie entsprechend angeben, und dann zur Krankenkasse gehen. Erkläre denen die Sachlage, damit auch die zurückliegenden Zeiten geklärt werden, und zwar auf Kosten deines Ex-Chefs, wenns irgend möglich ist - Krankenkassen sind da recht einfallsreich.
Also, tief durchatemen und den Papierkrieg starten.
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Antwort #10 - 23.06.2006 um 12:42:13
 
Soweit ich informiert bin, kann ein Arbeitgeber bestimmte Familienangehörige nicht aus der gesetzlichen KV ausschließen, die nicht berufstätigen Familienangehörigen sind m. W. automatisch mitversichert. Wenn der Arbeitgeber seiner Meldepflicht nicht ordnungsgemäß nachkommt, haftet nicht der Versicherte für die Konsequenzen. Du solltest Dich diesbezüglich an Deine KV wenden.
Problematischer sehe ich allerdings die Frage, ob Deine Frau nun berufstätig war oder nicht. Offenbar wurde als Lohn für die Hilfe im Haushalt die Miete für die Doppelhaushälfte vereinbart. Da sie insofern ja Lohn bezogen hat, wäre sie auch selber sozialversicherungs- und steuerpflichtig gewesen. Wenn Du auf eigene Rechnung arbeitest, mußt Du auch privat versichert sein bzw. die Einküfte aus der selbständigen Tätigkeit bei Deiner KV angeben. Der Minibeitrag aus einem Minieinkommen in einem pro-forma-Arbeitsverhältnis ist dafür nicht geeignet. Falls Du selber zusätzlich bei Deinem Kumpel in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden hast muß er den Vertrag auch ordnungsgemäß kündigen, wogegen Du ggfls. die entsprechenden rechtlichen Schritte einleiten könntest. Kumpel hin oder her: habt Ihr denn keinerlei schriftliche Vereinbarung getroffen? Nimm´s mir nicht übel aber mir drängt sich der Verdacht auf, als ob Du mit Deinem Freund als Arbeitgeber ein für beide Seiten recht günstiges Kostensparmodell entwickelt hättest, das jetzt für Dich nach hinten los ging. Anspruch auf Sozialleistungen hast Du im Falle der Mittellosigkeit sicher, ich würde aber damit rechnen, daß der Leistungsträger Deine Verhältnisse auch für die Vergangenheit recht intensiv unter die Lupe nimmt und ggfls. Kosequenzen daraus zieht. Daß Du mit 415,00 € Deine Familie über Wasser gehalten hast und Dein Freund Dir sein Haus kostenlos und ohne Gegenleistung zur Verfügung gestellt hat wird Dir sicher niemand glauben.
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Antwort #11 - 23.06.2006 um 12:49:11
 
falko schrieb am 23.06.2006 um 11:58:38:
musste leider feststellen das mein sogenannter Freund meine Frau und ihren Sohn expliziet aus der Familienversicherung ausgeschlossen hatte... und die beiden seit 12.2005 nicht mehr versichert waren ...

jeden Tag ein neuer Hammer

... tja woher soll man wissen, wenn man selbst versichert ist, (mit bestätigung der TK) und vorher eine familienversicherung bestanden hat, das die "Familie" nicht mitversichert wird... (weil sie vom arbeitgeber wissendlich icht angegeben wurde...)

ist das nicht unterlassene Hilfeleistung?

nun bin ich wohl kompl. wech vom fenster... unentschlossen

Sorry, aber das ist Unsinn.

Es ist immer noch die Aufgabe des Arbeitnehmers/Versicherten, sich bei einer Krankenversicherung anzumelden und dabei auch die zu versichernden Familienmitglieder anzugeben. Der Arbeitgeber machts dann anderes als die Beiträge an die ihm benannte KV abzuführen. Dem Arbeitgeber ist das schnuppe, ob weitere Familienmiglieder versichert sind, das kostet in (wie auch den Versicherten) ja nichts.

Ab und zu sollte man auch mal vor seiner eigenen Türe kehren...

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Antwort #12 - 23.06.2006 um 12:54:28
 
brickbat schrieb am 23.06.2006 um 12:42:13:
Soweit ich informiert bin, kann ein Arbeitgeber bestimmte Familienangehörige nicht aus der gesetzlichen KV ausschließen, die nicht berufstätigen Familienangehörigen sind m. W. automatisch mitversichert. Wenn der Arbeitgeber seiner Meldepflicht nicht ordnungsgemäß nachkommt, haftet nicht der Versicherte für die Konsequenzen. Du solltest Dich diesbezüglich an Deine KV wenden.

Die Familienmitglieder sind nicht automatisch mitversichert, sondern eine Familienversicherung muß beantragt werden. Und wie bereits geschrieben: Hierfür ist der Versicherte selbst verantwortlich.

Zitat:
Problematischer sehe ich allerdings die Frage, ob Deine Frau nun berufstätig war oder nicht. Offenbar wurde als Lohn für die Hilfe im Haushalt die Miete für die Doppelhaushälfte vereinbart. Da sie insofern ja Lohn bezogen hat, wäre sie auch selber sozialversicherungs- und steuerpflichtig gewesen. Wenn Du auf eigene Rechnung arbeitest, mußt Du auch privat versichert sein bzw. die Einküfte aus der selbständigen Tätigkeit bei Deiner KV angeben. Der Minibeitrag aus einem Minieinkommen in einem pro-forma-Arbeitsverhältnis ist dafür nicht geeignet. Falls Du selber zusätzlich bei Deinem Kumpel in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden hast muß er den Vertrag auch ordnungsgemäß kündigen, wogegen Du ggfls. die entsprechenden rechtlichen Schritte einleiten könntest. Kumpel hin oder her: habt Ihr denn keinerlei schriftliche Vereinbarung getroffen? Nimm´s mir nicht übel aber mir drängt sich der Verdacht auf, als ob Du mit Deinem Freund als Arbeitgeber ein für beide Seiten recht günstiges Kostensparmodell entwickelt hättest, das jetzt für Dich nach hinten los ging. Anspruch auf Sozialleistungen hast Du im Falle der Mittellosigkeit sicher, ich würde aber damit rechnen, daß der Leistungsträger Deine Verhältnisse auch für die Vergangenheit recht intensiv unter die Lupe nimmt und ggfls. Kosequenzen daraus zieht. Daß Du mit 415,00 € Deine Familie über Wasser gehalten hast und Dein Freund Dir sein Haus kostenlos und ohne Gegenleistung zur Verfügung gestellt hat wird Dir sicher niemand glauben.

Genau. Das ganze Konstrukt stinkt nach Steuerhinterziehung und Sozialversicheurngsbetrug.

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Antwort #13 - 23.06.2006 um 12:54:58
 
Zitat:
Es ist immer noch die Aufgabe des Arbeitnehmers/Versicherten, sich bei einer Krankenversicherung anzumelden und dabei auch die zu versichernden Familienmitglieder anzugeben


Nein. Meldepflichtig ist der Arbeitgeber. Versicherungsschutz besteht, sobald ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis aufgenommen wurde, selbst wenn der Arbeitgeber keine Meldung vornimmt.
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Antwort #14 - 23.06.2006 um 12:55:32
 
Ich habe ja, nach dem ich irgendwie verdacht geschöpft hatte das hier was nicht sauber läuft, bei meiner KV angerufen und gefragt, ob er mich angemeldet hat.
Diese Anmeldung heben die mir auch bestätigt.

Da ich ja vorher die Familienverischerung bei der selben KK hatte. und meine Frau und Sohn mitversichert waren. (Hab ich damals selbst angemeldet) bin ich davon ausgegangen das das Versichertenverhältniss, so weitergeführt wird, da sich ja sonst keine änderungen ergeben haben.

Es hatte sich ja nur der Arbeitgeber geändert.

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