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Wir wollen Heiraten und bekommen keine Erlaubniss (Gelesen: 11.343 mal)
sandy-36
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Arabischer Zauber


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wir wollen Heiraten und bekommen keine Erlaubniss
21.06.2006 um 10:08:38
 
Hallo ich brauch dringend Euere Hilfe, ich will seit November letzten Jahres einen Iraker Heiraten, aber die Behörden verlangen ein Familienstandsregister meines Verlobten mit einer Überbeklaubigungskette aus Irak, bzw. Stempel des Aussenministerium. Aber die gibt es nicht, oder nicht mehr.
Wir sind ratlos wir wissen nicht was wir noch weiter tun sollen.
Wer kann uns Helfen?
Gruß Sandy weinend
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 21.06.2006 um 11:45:58
 
du beziehst dich sicher auf eine eheschließung in deutschland

schon mal daran gedacht im irak zu heiraten ?
obwohl - wer will da momentan schon hin
ich nicht und du sicherlich auch nicht

sorry, ich kenn mich damit nicht aus
aber da kann dir vielleicht der ronny helfen
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 21.06.2006 um 11:52:08
 
sandy-36 schrieb am 21.06.2006 um 10:08:38:
ich will seit November letzten Jahres einen Iraker Heiraten


Ist der Iraker in Europa, und wenn ja, mit welchem Status?

Gruß, ULF
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sandy-36
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Arabischer Zauber


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 21.06.2006 um 12:05:44
 
Hi,
danke für die antworten!

Ja er ist seit 4 Jahre hier in Deutschland, und hat die Duldung, die jeweils für max. 6 Monate verlängert wird.
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #4 - 21.06.2006 um 12:46:06
 
sandy-36 schrieb am 21.06.2006 um 10:08:38:
aber die Behörden verlangen ein Familienstandsregister meines Verlobten mit einer Überbeklaubigungskette aus Irak, bzw. Stempel des Aussenministerium. Aber die gibt es nicht, oder nicht mehr.

Ist die Beschaffung des Dokuments an sich bereits das Problem oder nur die Beschaffung der Überbeglaubigung?

Im entsprechenden Merkblatt des OLG Stuttgart (klick mich an) steht nichts von einer Überbeglaubigung...

Abu
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sandy-36
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Arabischer Zauber


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #5 - 21.06.2006 um 12:54:05
 
Hallo Abu
genau die Überbeglaubigung ist das Problem, aber das OLG Bamberg besteht darauf
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Blaise
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #6 - 21.06.2006 um 13:37:05
 
Hallo,

die Überbeglaubigung behält sich auch das OLG Köln vor:

Kölner Liste

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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sandy-36
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Arabischer Zauber


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #7 - 21.06.2006 um 13:42:52
 
Es ist ja in ordnung das sich Behörden absichern wollen ( fälschungen, usw ) aber was kann man tun wenn man die Überbeglaubigung nicht bekommt.
Wir haben von Deutschland kontakt mit dem Aussenministerium aufgenommen und erhielten jedesmal die Antwort das Familienstandsregister nicht Überbeglaubigt werden ?????????? Traurig
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #8 - 21.06.2006 um 18:55:08
 
sandy-36 schrieb am 21.06.2006 um 13:42:52:
Es ist ja in ordnung das sich Behörden absichern wollen ( fälschungen, usw ) aber was kann man tun wenn man die Überbeglaubigung nicht bekommt.
Wir haben von Deutschland kontakt mit dem Aussenministerium aufgenommen und erhielten jedesmal die Antwort das Familienstandsregister nicht Überbeglaubigt werden ?????????? Traurig

Habt Ihr das schriftlich? Dann würde ich das dem Standesamt vorlegen...

Abu
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sandy-36
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Arabischer Zauber


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #9 - 21.06.2006 um 19:56:14
 
Nein noch nicht, aber wir werden dies noch bekommen !!!!
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Sandra20
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #10 - 22.06.2006 um 16:46:32
 
hallo sandy,

ich hatte genau die selben probleme ich versuche es aber seit genau 2 einhalb jahren und hatte keinen ausweg gefunden, doch dann ging ich nach dem mich der ronny und die anderen hier so schön beraten haben einfach nochmal aufs standesamt und sprach mit der chefin sie hat mir den lichtbild ausweiß aus dem irak abgenommen und es prüfen lassen!!!

also zum einen stellt der irak generell kein ehefähigkeitszeugnis aus ist ja auch klar die dürfen da ja 4 frauen heiraten  Laut lachend
die befreiung ist somit je nach pass/ausweiß hinfällig in meinem fall hat sich gott sei dank alles zum guten gewendet das olg stuttgart hat weil mein zukünftiger mann nur ein kleines asyl hat also keine asylberechtigung nichts mehr damit zu tuen ich müsste jetzt entweder die geburtsurkunde oder ein Personenregister auszug aus dem irak besorgen auf grund der situation im mom im irak ist es natürlich sonderlich schwierig dies zu bekommen und könnte sich wieder über jahre hin weg ziehen da es aber mein wunsch war noch vor der geburt meines zweiten kindes zu heiraten das im august zur welt kommt hat die standesbeantin sich so ins zeug für mich gelegt und ich muss jetzt lediglich eine eidestaatliche versicherung der lebenden geschwistern hier in deutschland vorlegen in der sein name geburtsdatum geburtsort so wie die elter aufgeführt sind und natürlich das die geschwister beschwören das mein verlobter ledig ist und zu vor noch nie verheiratet war!!! das ist alles!!! ich habe es endlich nach jahre langem kampf geschaft einen sinnvollen und unkomplizierten weg zu finden! nächste woche kommt die eidestaatliche versicherung bei mir an und somit geh ich natürlich sofort aufs standesamt um die anmeldung abzu schließen!!! ich bin richtig glücklich das man doch irgendwo immer eine möglichkeit hat!

ich denke man solte sich mit dem standesamt verbinden und nicht sich gegen stellen wenn es mal nicht auf anhieb klappt ich sprech aus erfahrung den ich kann ein ganz großer stur kopf sein wenn mal etwas nicht so geht wie ich das will Laut lachend

ich hoffe es klappt bei dir auch noch, aber ich bin ganz fest davon überzeugt!

liebe grüße sandra
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miniemaus_18  
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sandy-36
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Arabischer Zauber


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #11 - 22.06.2006 um 20:48:37
 
Hallo Sandra,
vielen Dank für deine Antwort und es freud mich für Dich das Du es geschafft hast.
Ich habe gehört, dass das OLG in Stuttgart nicht so streng ist wie das OLG Bamberg.  Ärgerlich
Ich hätte auch schwierigkeiten mit der Eidesstattlichen Erklärung da es hier in Deutschland keine Verwande meines Verlobten gibt  Griesgrämig
Ich weis wirklich nicht mehr weiter, ich habe sogar heute Nachmittag Kontakt mit dem Außenministerium in Berlin aufgenommen und ein Fax an die Deutsche Botschaft in Bagdad geschickt. Von Berlin habe ich sofort Antwort bekommen, drin stand das auch eine Überbeglaubigung keine Garanti für die Echtheit ist und das sie schon den deutschen Behörden nahegelegt haben auf dieses zu verzichten. Aber irgendwie wollen die nicht.  weinend
Also weiterhin viel Glück
gruß Sandy
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feinbain
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 24.06.2006 um 11:32:28
 
hallo sandy

ich hab leider die gleichen probleme wie du. ich hab meine verlobte bei meiner arbeit fuer das rote kreutz in baghdad kennengelernt. zuerst haben wir ein touristen visa beantragt, es wurde aber abglehnt. anschliessen haben wir beim AA wiederspruch einglegt, der wurde aber abgeiwessen. ausederm hat mein vater an den peditionsausschuss des deutschen bundestages geschrieben, die haben die papiere weitergereicht ans auswaertige amt, und die haben uns zu einem visa zur eheschliessung in deutschland geraten.
und jetzt der ganze aeger mit documenten, die noch nie jemand gesehen hat.
auch bei mir ist bamberg zusatendig. ich habe vor zu erfragen, ob bamberg muster der papiere besorgen kann. und auch ich werde mich wohl nochmals ans auswaertige amt wenden muessen, damit bamberg andere arten der beglaubigung akzeptiert.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #13 - 24.06.2006 um 17:07:49
 
feinbain schrieb am 24.06.2006 um 11:32:28:
und auch ich werde mich wohl nochmals ans auswaertige amt wenden muessen, damit bamberg andere arten der beglaubigung akzeptiert.


Hi,

das wird überhaupt nichts nützen, das AuswAmt hat gegenüber einem OLG keine Weisungsrechte Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #14 - 24.06.2006 um 17:21:11
 
Aber vielleicht kann das AA dem OLG freundlich erklären, dass man dort nicht die Vorlage von Urkunden verlangen kann, die es in der Art nicht mehr gibt.
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