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Witwenrente (Gelesen: 3.555 mal)
ReindeerHD
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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20.06.2006 um 13:22:41
 
Hallo liebe Forumsteilnehmer,

ich leben in einem Nicht-EU-Land und hier ist jemand mit einer Bitte in einem schwierigen Fall an mich herangetreten. Ich würde gerne helfen, kenne mich aber nicht gut genug aus und werde aus der Seite des Rententrägers nicht 100% schlau. Sicherlich ist die Deutsche Botschaft im nächsten Schritt die richtige Adresse, aber der Betroffene muss zumindest wissen, was er "fordern" soll.

Hier die Details:
Eheschliessung am 29.07.03 zwischen sehr jungen Eheleuten (Ehemann: deutsch, 21 Jahre; Ehefrau: nicht-EU, 20 Jahre). Der Ehemann beging knapp 3 Monate nach der Eheschliessung Selbstmord. Er war selbständig, hatte aber zuvor eine Ausbildung absolviert.

Laut http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_11930/SharedDocs/de/Inhalt/Ren... besteht maximal Anspruch auf die "kleine" Witwenrente und diese für höchstens 24 Monate. Reicht die Ausbildung aus?

Der Fall ist leider noch etwas komplizierter, da die Ehefrau aufgrund des Suizid Ihres Ehemannes in stationäre psychatrische Behandlung musste. Aus dieser wurde Sie in ambulante Bahndlung entlassen und ein Betreuer wurde Ihr zur Seite gestellt. Dieser Betreuer "verliebte" sich in seine Patientin und schwängerte sie. Der Kindsvater ist zwischenzeitlich verschwunden (die Vaterschaft wurde nicht anerkannt) und die Mutter lebt mit Ihrem Kind im Nicht-EU-Ausland.

Grundsätzlich geht es nicht darum hier den deutschen Staat "auszunutzen", aber das Mädchen tut mir sehr leid. Mit 23 ein uneheliches Kind, psychatrische Behandlung und Witwe sind wirklich keine erstrebenswerten Eigenschaften.
Ob sie grundsätzliches Interesse hat, den Kindsvater ausfindig zu machen und mit dem dann deutschstämmigen Kind in der BRD zu leben, weiss sie nicht. Sie wäre von sämtlichen sozialen Kontakten abgeschnitten. Das sie die falsche Behandlung in Deutschland erhalten hat, lassen wir ebenfalls einmal unberücksichtigt.
Daher noch einmal auf die eigentliche Frage: hat sie Anspruch auf eine Witwenrente? Meines Wissens nach ist dies ohnehin die einzige (Sozial-)leistung, welche in das Ausland überwiesen wird?
Kindergeld, Unterhaltsvorschuss o.ä. steht ohnehin nicht zur Diskussion, so lange das Kind keine deutsche Staatsangehörigkeit hat, oder?

Für eure Unterstützung bedanke ich mich im Voraus!
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 20.06.2006 um 13:38:09
 
Hallo,

die grundsätzlichen Voraussetzungen Wartezeit:

60 Monate Pflichtbeiträge :

Nach dem Tode des Ehegatten besteht ein Anspruch auf eine Witwenrente oder Witwerrente, wenn der verstorbene Ehegatte die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt oder bereits eine Rente bezogen hat.

Zitat:
Er war selbständig, hatte aber zuvor eine Ausbildung absolviert.


Wie lange war er denn überhaupt berufstätig und hat Pflichbeiträge gezahlt ?

Grüße
Ronny Zwinkernd




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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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ReindeerHD
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 20.06.2006 um 13:57:22
 
Hallo Ronny,

da steht ja aber auch etwas von "Berufsanfängern". Meines Wissens nach hat er sich unmittelbar nach der Ausbildung selbständig gemacht.
Nehmen wir mal an, dass er mit 16 oder 17 die Ausbildung begonnen hat, dann war er wohl mit 19 oder 20 fertig und rund 1 Jahr Selbständig.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 20.06.2006 um 14:59:19
 
ReindeerHD schrieb am 20.06.2006 um 13:57:22:
da steht ja aber auch etwas von "Berufsanfängern". Meines Wissens nach hat er sich unmittelbar nach der Ausbildung selbständig gemacht.
Nehmen wir mal an, dass er mit 16 oder 17 die Ausbildung begonnen hat, dann war er wohl mit 19 oder 20 fertig und rund 1 Jahr Selbständig.


Bin mir nicht sicher, ob das dann zählt. denn auch der Berufsanfänger muß in den letzten zwei Jahren vor seinem Tod mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.

Welcher Selbständige hat das gemacht ?

Aber es nutzt nichts zu spekulieren. Aufgrund der Neuregelungen kommt allenfalls eine kleine Witwenrente in betracht, die sollte sie beantragen und die Entscheidung der Rentenkasse abwarten Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 03.07.2006 um 12:22:42
 
ReindeerHD schrieb am 20.06.2006 um 13:22:41:
Der Fall ist leider noch etwas komplizierter, da die Ehefrau aufgrund des Suizid Ihres Ehemannes in stationäre psychatrische Behandlung musste. Aus dieser wurde Sie in ambulante Bahndlung entlassen und ein Betreuer wurde Ihr zur Seite gestellt. Dieser Betreuer "verliebte" sich in seine Patientin und schwängerte sie. Der Kindsvater ist zwischenzeitlich verschwunden (die Vaterschaft wurde nicht anerkannt) und die Mutter lebt mit Ihrem Kind im Nicht-EU-Ausland.

Grundsätzlich geht es nicht darum hier den deutschen Staat "auszunutzen", aber das Mädchen tut mir sehr leid. Mit 23 ein uneheliches Kind, psychatrische Behandlung und Witwe sind wirklich keine erstrebenswerten Eigenschaften.
Ob sie grundsätzliches Interesse hat, den Kindsvater ausfindig zu machen und mit dem dann deutschstämmigen Kind in der BRD zu leben, weiss sie nicht. Sie wäre von sämtlichen sozialen Kontakten abgeschnitten.


Einstweilen kann ja Vaterschafts- und Unterhaltsklage (für das Kind und für sie) erhoben werden. Bis dahin ist ihr Kind rechtlich ja gar nicht deutschstämmig. Und Geld braucht sie für ihr Kind. Nach erfolgreicher Vaterschaftsklage kann sie immer noch überlegen, ob sie mit dem Kind in D wohnen will.

Gruß, ULF
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ReindeerHD
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 03.07.2006 um 18:23:36
 
"Theoretisch" hast Du natürlich recht.
"Praktisch" ist es wohl unmöglich aus einem Entwickungsland heraus eine "Vaterschaftsklage" anzustrengen und das ganze noch ohne finanzielle Mittel.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 03.07.2006 um 19:04:22
 
Auch in einem Entwicklungsland gibt es eine deutsche Botschaft (mit landessprachlichen Mitarbeitern), wo sie Rechtsbeistand für ihr (mutmaßliches) deutsches Kind erhalten kann.
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Reni
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Antwort #7 - 03.07.2006 um 19:17:46
 
Saxonicus, manchmal bist du echt ein Optimist.

Sie müsste - über einen Dritten - einem Anwalt in D eine Vollmacht erteilen, und der müsste dann auch für sie bzw. das Kind Antrag auf Prozeßkostenhilfe stellen um damit die Vaterschaftsklage einzureichen.
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Saxonicus
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Antwort #8 - 04.07.2006 um 00:51:48
 
@ Reni

Mir ist zumindest ein Fall bekannt, wo die D-Botschaft die Kindesmutter bei der Ermittlung des deutschen Erzeugers unterstützt hat und nun die Alimente vom Kindesvater für ihr Kind erhält.
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