Hallo liebe Forumsteilnehmer,
ich leben in einem Nicht-EU-Land und hier ist jemand mit einer Bitte in einem schwierigen Fall an mich herangetreten. Ich würde gerne helfen, kenne mich aber nicht gut genug aus und werde aus der Seite des Rententrägers nicht 100% schlau. Sicherlich ist die Deutsche Botschaft im nächsten Schritt die richtige Adresse, aber der Betroffene muss zumindest wissen, was er "fordern" soll.
Hier die Details:
Eheschliessung am 29.07.03 zwischen sehr jungen Eheleuten (Ehemann: deutsch, 21 Jahre; Ehefrau: nicht-EU, 20 Jahre). Der Ehemann beging knapp 3 Monate nach der Eheschliessung Selbstmord. Er war selbständig, hatte aber zuvor eine Ausbildung absolviert.
Laut
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_11930/SharedDocs/de/Inhalt/Ren... besteht maximal Anspruch auf die "kleine" Witwenrente und diese für höchstens 24 Monate. Reicht die Ausbildung aus?
Der Fall ist leider noch etwas komplizierter, da die Ehefrau aufgrund des Suizid Ihres Ehemannes in stationäre psychatrische Behandlung musste. Aus dieser wurde Sie in ambulante Bahndlung entlassen und ein Betreuer wurde Ihr zur Seite gestellt. Dieser Betreuer "verliebte" sich in seine Patientin und schwängerte sie. Der Kindsvater ist zwischenzeitlich verschwunden (die Vaterschaft wurde nicht anerkannt) und die Mutter lebt mit Ihrem Kind im Nicht-EU-Ausland.
Grundsätzlich geht es nicht darum hier den deutschen Staat "auszunutzen", aber das Mädchen tut mir sehr leid. Mit 23 ein uneheliches Kind, psychatrische Behandlung und Witwe sind wirklich keine erstrebenswerten Eigenschaften.
Ob sie grundsätzliches Interesse hat, den Kindsvater ausfindig zu machen und mit dem dann deutschstämmigen Kind in der BRD zu leben, weiss sie nicht. Sie wäre von sämtlichen sozialen Kontakten abgeschnitten. Das sie die falsche Behandlung in Deutschland erhalten hat, lassen wir ebenfalls einmal unberücksichtigt.
Daher noch einmal auf die eigentliche Frage: hat sie Anspruch auf eine Witwenrente? Meines Wissens nach ist dies ohnehin die einzige (Sozial-)leistung, welche in das Ausland überwiesen wird?
Kindergeld, Unterhaltsvorschuss o.ä. steht ohnehin nicht zur Diskussion, so lange das Kind keine deutsche Staatsangehörigkeit hat, oder?
Für eure Unterstützung bedanke ich mich im Voraus!