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Wie ist das Procedure bei Familienzusammenführung? (Gelesen: 1.418 mal)
Trinity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wie ist das Procedure bei Familienzusammenführung?
20.06.2006 um 11:04:13
 
Hallo zusammen,

habe erstmal hier in der Rubrik rumgestöbert und versucht, mir erst die Frage selbst zu beantworten. Aber jeder Fall hier ist anders und viele scheinen mir zu speziell zu sein und etwas anders gelagert als unser.

Im grunde genommen ist es bei uns ein Standardfall: ich deutsche Staatsangehörige, lebe in Deutschland, er türkischer Bürge, lebt in der Türkei. Wir haben vor zwei Wochen in der Türkei geheiratet und nun bin ich zurück nach Deutschland, allein  weinend. Er hat demnächst einen Termin im Deutschen Konsulat zur Beantragung des Visums auf Familienzusammenführung.

Meine Frage ist: was kann ich in der Zeit in Deutschland machen? Nicht unbedingt um seine Einreise zu beschleunigen, da wird denke ich sowieso alles seinen geregelten Weg gehen. Ich meine: muss ich darüber hinaus noch was anderes erledigen? Wie ist es mit meinem Namen? In der türkischen Heiratsurkunde steht bereits der neue Name (der von meinem Mann), in allen deutschen Papieren natürlich noch der alte. Ich würde aber ganz gern beide Namen beibehalten - meine alten und seinen dazu. Ist es möglich? Wo muss ich hin? Standesamt? Ausländerbehörde? Was muss ich tun? Wieviel Zeit kann ich mir dabei lassen? Verstreichen da irgendwelche Fristen? Welche Unterlagen brauche ich dazu? Ich habe momentan nichts hier. Weil er alles für die Beantragung des Visums braucht. Wie ist es mit der Eintragung des neuen Familienstandes, neue Lohnsteuerkarte etc. habe ichnoch was vergessen? Habe überhaupt keinen Plan. Wäre für stichwortartige Hinweise sehr dankbar.

Liebe Grüße
Trinity
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 20.06.2006 um 11:50:21
 
Hallo,

namensrechtlich ist derzeit noch nichts möglich, aus folgendem Grund:

Die Namensführung in der Türkei ist zunächst ja kraft Gesetzes und nicht kraft Erklärung zustandegekommen. Sie ist daher unbestätigt für den deutschen rechtsbereich nicht wirksam. Ihr habt zwei Rechte zurAuswahl:

Türkisches Recht:

Ihr müßt nach seiner Einreise zum Standesamt um die automatische Namensführung für den deutschen Rechtsbereich wirksam werden zu lassen. Es langt dass Ihr beide erklärt, wir wollen den Namen führen wie er in der türkischen Heiratsurkunde steht. Diese Erklärung kann wenn ein familinbuch beantragt wird beim Wohnsitz-Standesamt erfolgen, ansonsten beim Standesamt I in Berlin.

Wenn ihr über das türkische Recht hinausgehende Wirkungen haben wollt, empfiehlt sich die Rechtswahl zum deutschen Recht. Dann läßt sich auf der Grundlage des § 1355 BGB die Hinzufügung Deines Geburtsnamens (oder eines vor der Ehe geführten anderen Familiennamens ) erklären.

Für die Zuständigkeit gilt das Gleiche wie oben. Fristen sind dabei keine zu beachten.

Die ausländerrechtlichen Fragen sind gerade für die Türkei schon so oft beantwortet worden, dass ich es abkürze. Einfach mal die Suchfunktion bemühen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Anni
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Beiträge: 34

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 20.06.2006 um 12:12:26
 
Hallo Trinity,

also ich habe im Januar ebenfalls in der Türkei geheiratet und mein Mann ist seit Anfang Juni bei mir. Ich gebe dir einen kurzen Überblick wie es bei uns war.

Also im grunde kannst du erstmal gar nichts machen und must warten bis dein Mann hier ist. Wie du schon sagst, hat dein Mann sämtliche Unterlagen und ohne Heiratsurkunde kannst du ja auch nicht nachweisen das du verheiratet bist. Das einzige was möglich wäre ist, wenn dein Mann dir eine Kopie von der Heiratsurkunde schickt, damit du dich schon mal verheiratet melden kannst!

Als mein Mann dann endlich hier war, sind wir zum Einwohnermeldeamt um ihn anzumelden, dann zur Ausländerbehörde um den Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung zu stellen und natürlich zum Standesamt. Wie ronny schon sagt, habt ihr mehrere Möglichkeiten wegen der Namesänderung. Wir haben uns für das Familienbuch entschieden. Aber bei uns ist es mit der Namensänderung ein bisschen kompliziert, da mein Mann kein deutsch kann und wir somit einen Dolmetcher brauchen. Ausserdem müssen wir noch eine Unterlagen aus der Türkei anfordern und somit verzögert es sich. An unserer Türklingel stehen jetzt beide Namen  Zwinkernd

Natürlich musst du ihn bei der Krankenkasse anmelden, in der Wohnung anmelden usw. Sind viele Rennereien, aber das schafft man schon.

Falls du noch weitere Fragen hast, frage ruhig!

LG Anni

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Ob man jemand wirklich liebt, weiss man oft erst wenn man ihn verloren hat.
 
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Trinity
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Beiträge: 2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 20.06.2006 um 12:59:53
 
Hallo ihr beide  Durchgedreht,

einen recht herzlichen Dank für die schnellen und kompetenten Antworten!

@ronny
trotz Abkürzung alles verstanden. Danke nochmal!

@Anni
ich schreibe Dir gleich eine PN

Liebe Grüße
Trinity
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