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unrechtmäßiger Bezug von Sozialgeld? (Gelesen: 1.353 mal)
julanta
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18.06.2006 um 22:43:58
 
Der Asylbeweber wurde bislang geduldet aufgrund der falschen Identität.Derzeit wird er geduldet, weil er heiraten möchte und seine Papiere beim OLG überprüft werden.Ist während der Duldung das Sozialgeld rechtens? Der Asylbewerber ist ja in einem Heim untergebracht und darf nicht arbeiten.Er muß schließlich von dem Geld Essen und Hygieneartikel bezahlen.Wie ist hier die Situation zu sehen?Müssen später alle erhaltenen Gelder zurückerstattet werden oder nicht?

albufeira
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Antwort #1 - 19.06.2006 um 07:51:13
 
Das könnte zurückgefordert werden.

Zumindest für den Zeitraum nach Ablehnung des Asylverfahrens bis zu einem Zeitpunkt X. Der Zeitpunkt X wäre der wo abgeschoben worden wäre, wenn die Identität und Herkunft bekannt gewesen wäre.

So war es zumindest in Verfahren die wir eingeleitet haben.

Hängt aber maßgeblich von dem zuständigen Sozialamt bzw. der ABH ab, ob sie Strafanzeige machen bzw. ob eine Rückforderung erhoben wird.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #2 - 19.06.2006 um 07:55:33
 
Grummel.. ich sollte sowas nicht so früh beantworten.

Ich meine natürlich den Zeitraum, wo er eigentlich hätte abgeschoben werden können (wenn Identität bekannt) und bis wohin ein "echter" Duldungsgrund eingetreten wäre.

Also quasi der Zeitraum wo er rein geduldet war, weil für ihn aufgrund seiner falschen Angaben keine Heimreisedokumente beschafft werden konnten.
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