Hoi,
Herbi1 schrieb am 16.06.2006 um 19:32:54:Frage 1:
Welche Unterlagen werden benoetigt von mir (deutscher statsbuerger) und von Ihr (tuerkische staatsbuergerin).
steht das nicht in der Laufliste?
Zitat:Frage 2: Wie lange dauert es bis Sie ein Visum erhaelt?
Ich schätze mal: 4 bis 10 Wochen, wenn alle Unterlagen,
die in der Laufliste sind, vollständig vorgelegt wurden.
Zitat:Frage 3: Was wird beim Konsulat beantragt? Ein Visum oder ein Aufenthaltstitel?
Ein Visum zur Familienzusammenführung. "Aufenthaltstitel"
ist ein Oberbegriff, darunter fällt auch das Visum.
Zitat:Frage 4: Welche Dokumente sind erforderlich bei der deutschen Botschaft?
In jedem Fall die Heiratsurkunde, ein Kopie Deines Perso's
oder Reisepasses wäre nicht schlecht. Genaueres würde ich
aber auch bei der
ABH erfragen, kann variieren. Natürlich
wird ihr Pass gebraucht.
Zitat:Frage 5: Falls es ein Visum ist, naehme ich an das es nach 3 Monaten ablaeuft und man einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel stellen muss. Welche dokumente werden hier benoetigt?
Man muss dann eine Aufenthalteserlaubnis beantragen. Da
die Unterlagen bereits im Visumsverfahren der
ABH vorlagen,
wird vermutlich nichts Besonderes mehr benötigt. Gemeinsame
Vorsprache ist sicher erforderlich.
Zitat:Frage 6: Fuer wie lange erhaelt Sie einen Aufenthaltstitel?
Sie - die
AE - wird in der Regel für drei Jahre erteilt. Es
liegt aber im Ermessen der
ABH, ggf. eine kürzere Frist
zu bestimmen.
Zitat:Frage 7: Was benoetigt man um den Aufenthaltstitel/ die Aufenthaltsberechtigung zu verlaengern?
In der Regel dasselbe wie bei der Beantragung.
Zitat:Frage 8: Wie lange dauert das ganze? Zumindest bis Sie nach DE einreisen darf?
Siehe oben, kann man schlecht vorhersagen.
Zum Thema "Vorabzustimmung" siehe in der
FAQ unter
Definitionen.