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Dirngend: Welche Unterlagen werden benoetigt? (Gelesen: 2.970 mal)
Herbi1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Dirngend: Welche Unterlagen werden benoetigt?
16.06.2006 um 19:32:54
 
Hallo,

heute war ich auf der ABH. Leider wurden mir meine Fragen nicht zufriedenstellend beantwortet... und habe auch sonst im internet keine Antworten gefunden.

Situation:
- Ich deutsch. Meine Verlobte lebt in einem nicht EU Land (Tuerkei).

Fall 1:
- Wir heiraten in DE.

Man hat mir eine laufliste gegeben was alles benoetigt wird um in DE beim Standesamt heiraten zu koennen und einen Merkblatt fuer Einladungen zum Familiennachzug bzw. Eheschliessung.
==> Damit erhaelt man ein Visum zur Eheschliessung fuer 3 Monate.
Wir muessen in den 3 Monaten heiraten und einen Aufenthaltstitel beantragen.

Frage 1:
Welche Unterlagen werden benoetigt von mir (deutscher statsbuerger) und von Ihr (tuerkische staatsbuergerin).
Frage 2: Wie lange dauert es bis Sie ein Visum erhaelt?

Fall 2:
Wir heiraten in der Tuerkei.
==> Man hat mir erzaehlt die Heiratsurkunde aus der Turkei wird in DE akzeptiert
==> Damit gehen wir auf die deutsche Botschaft

Frage 3: Was wird beim Konsulat beantragt? Ein Visum oder ein Aufenthaltstitel?
Frage 4: Welche Dokumente sind erforderlich bei der deutschen Botschaft?
4a) von mir deutscher Buerger
4b) von Ihr tuerkische Buergerin
Frage 5: Falls es ein Visum ist, naehme ich an das es nach 3 Monaten ablaeuft und man einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel stellen muss. Welche dokumente werden hier benoetigt?
Frage 6: Fuer wie lange erhaelt Sie einen Aufenthaltstitel?
Frage 7: Was benoetigt man um den Aufenthaltstitel/ die Aufenthaltsberechtigung zu verlaengern?
Frage 8: Wie lange dauert das ganze? Zumindest bis Sie nach DE einreisen darf?

Wuerde mich fuer ueber eure detailierten Antworten freuen, da ich naechste Woche in die Tuerkei fliegen moechte und ich daher gerne die Unterlagen vollstaendig haben moechte.

Schon mal vorab vielen Dank,
Herbi
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 16.06.2006 um 19:54:06
 
Frage 3: Ein Langfristvisum, das bei der Ausländerbehörde in eine reguläre Aufenthaltserlaubnis umgeschrieben wird. Aufenthaltszeiten bis zur Umschreibung werden später angerechnet.

Frage 5: Euer beider Meldenachweis in gemeinsamer Wohnung, ihr Reisepaß, Dein Identitätsnachweis, geeignete übersetzte Heiratsurkunde, Erklärung der ehelichen Lebensgemeinschaft (wird von der Behörde vorgelegt und direkt von Euch unterschrieben). Ggf: ein Dolmetscher, damit die Behörde weiß, daß Deine Frau weiß, was sie unterschreibt.

Frage 6: Befristet für beispielsweise ein Jahr, Zeiten können abweichen.

Frage 7: Euer beider Meldenachweis in gemeinsamer Wohnung, ihr Reisepaß, Dein Identitätsnachweis, eine erneute Ehegemeinschaftserklärung.

Fragen 2 + 8: Zwischen etwa vier Wochen und mehreren Jahren. Geht schneller, wenn die Ausländerbehörde vorab dem Ehegattennachzug zustimmt, was sie kann, aber nicht muß.

Gruß, ULF
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Herbi1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 16.06.2006 um 20:07:20
 
Danke fuer die antworten Ulf!

Und wie sieht es mit einem Einkommensnachweis aus? Wird das auch verlangt? Wenn ja bei welcher variante?

Vielen Dank,
Herbi
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 16.06.2006 um 20:14:13
 
Herbi1 schrieb am 16.06.2006 um 20:07:20:
Danke fuer die antworten Ulf!

Und wie sieht es mit einem Einkommensnachweis aus? Wird das auch verlangt? Wenn ja bei welcher variante?



Bei Frage 3 wg. der Verpflichtungserklärung.

Gruß, ULF
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Herbi1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 16.06.2006 um 20:18:48
 
Ok! Danke Ulf.
Benoetige ich neben der Verflichtungserklaerung noch weitere unterstuetzende Dokumente? Wie sieht es mit Krankenversicherung, etc. aus?
Vielen Dank,
Herbi
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Herbi1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 16.06.2006 um 20:22:44
 
ulf schrieb am 16.06.2006 um 19:54:06:
...Geht schneller, wenn die Ausländerbehörde vorab dem Ehegattennachzug zustimmt, was sie kann, aber nicht muß.

Gruß, ULF


Wie kann ich eine Zustimmung bei der Auslaenderberhoerde einholen? Was muss ich machen?

Vielen Dank,
Herbi
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #6 - 16.06.2006 um 20:40:13
 
Hoi,
Herbi1 schrieb am 16.06.2006 um 19:32:54:
Frage 1:
Welche Unterlagen werden benoetigt von mir (deutscher statsbuerger) und von Ihr (tuerkische staatsbuergerin).

steht das nicht in der Laufliste?
Zitat:
Frage 2: Wie lange dauert es bis Sie ein Visum erhaelt?

Ich schätze mal: 4 bis 10 Wochen, wenn alle Unterlagen,
die in der Laufliste sind, vollständig vorgelegt wurden.

Zitat:
Frage 3: Was wird beim Konsulat beantragt? Ein Visum oder ein Aufenthaltstitel?

Ein Visum zur Familienzusammenführung. "Aufenthaltstitel"
ist ein Oberbegriff, darunter fällt auch das Visum.

Zitat:
Frage 4: Welche Dokumente sind erforderlich bei der deutschen Botschaft?

In jedem Fall die Heiratsurkunde, ein Kopie Deines Perso's
oder Reisepasses wäre nicht schlecht. Genaueres würde ich
aber auch bei der ABH erfragen, kann variieren. Natürlich
wird ihr Pass gebraucht.
Zitat:
Frage 5: Falls es ein Visum ist, naehme ich an das es nach 3 Monaten ablaeuft und man einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel stellen muss. Welche dokumente werden hier benoetigt?

Man muss dann eine Aufenthalteserlaubnis beantragen. Da
die Unterlagen bereits im Visumsverfahren der ABH vorlagen,
wird vermutlich nichts Besonderes mehr benötigt. Gemeinsame
Vorsprache ist sicher erforderlich.
Zitat:
Frage 6: Fuer wie lange erhaelt Sie einen Aufenthaltstitel?

Sie - die AE - wird in der Regel für drei Jahre erteilt. Es
liegt aber im Ermessen der ABH, ggf. eine kürzere Frist
zu bestimmen.
Zitat:
Frage 7: Was benoetigt man um den Aufenthaltstitel/ die Aufenthaltsberechtigung zu verlaengern?

In der Regel dasselbe wie bei der Beantragung.
Zitat:
Frage 8: Wie lange dauert das ganze? Zumindest bis Sie nach DE einreisen darf?

Siehe oben, kann man schlecht vorhersagen.

Zum Thema "Vorabzustimmung" siehe in der FAQ unter
Definitionen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 16.06.2006 um 20:45:07
 
Mick schrieb am 16.06.2006 um 20:40:13:
In der Regel dasselbe wie bei der Beantragung.


Die Heiratsurkunde wird man wohl nicht jedesmal brauchen, zumindest wenn man im Sprengel der Ursprungs-ABH wohnen bleibt.

Gruß, ULF
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Abu
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Antwort #8 - 18.06.2006 um 23:46:30
 
Herbi1 schrieb am 16.06.2006 um 19:32:54:
Frage 4: Welche Dokumente sind erforderlich bei der deutschen Botschaft?
4a) von mir deutscher Buerger
4b) von Ihr tuerkische Buergerin

guck http://www.ankara.diplo.de/de/04/Visa/download__SV__Merkblatt__FZ__zum__Ehegatte...

Abu
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