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Ausländerin schwanger! Mann noch verheiratet! FZ? (Gelesen: 3.646 mal)
bete
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausländerin schwanger! Mann noch verheiratet! FZ?
03.05.2006 um 21:45:26
 
Hallo an fleißigen Geister hier.

Ich brauche Eure Erfahrungen und Euren Rat für eine Bekannte.

Sie ist Brasilianerin (ledig / war noch nie verheiratet / bisher keine Kinder) und war von März 2005 bis Mai 2006 mit einem Sprachkursvisum in Deutschland und ist jetzt zurück in Brasilien.
Sie ist jetzt schwanger von einem Deutschen Mann. Das Kind soll im November zur Welt kommen. Er ist jedoch noch anderweitig verheiratet (mit einer dt. Frau). Die beiden waren schon zusammen in Deutschland beim Jugendamt und er hat die zukünftige Vaterschaft anerkannt.
Jetzt wollen die beiden so schnell wie möglich wieder zusammen sein. Welche Möglichkeiten gibt es dafür? Krankenversicherung, Verpflichtungserklärung usw. sind kein Problem - übernimmt der Mann.

- Ist eine Familienzusammenführung möglich, solange der Mann noch nicht geschieden ist?

- Ist es überhaupt möglich bevor das Kind geboren ist?

- Darf sie als Touristin nach Deutschland einreisen, wenn jedoch auf Grund der Schwangerschaft die Rückreise gefährdet ist? (Touristische Reise bei Brasilianern bis zu 90 Tage ohne Visum möglich.)

- Gilt nach dem Sprachkursvisum die 90/180 Tage-Regelung oder kann sie als Touristin direkt wieder einreisen?


Vielen Dank für Eure Hilfe!
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 04.05.2006 um 00:11:42
 
bete schrieb am 03.05.2006 um 21:45:26:
Sie ist jetzt schwanger von einem Deutschen Mann. Das Kind soll im November zur Welt kommen. Er ist jedoch noch anderweitig verheiratet (mit einer dt. Frau). Die beiden waren schon zusammen in Deutschland beim Jugendamt und er hat die zukünftige Vaterschaft anerkannt.
Jetzt wollen die beiden so schnell wie möglich wieder zusammen sein. Welche Möglichkeiten gibt es dafür? Krankenversicherung, Verpflichtungserklärung usw. sind kein Problem - übernimmt der Mann.
Das läuft über eine Familienzusammenführung zum - deutschen- Kind. Verpflichtungserklärung ist nicht notwendig; KV - rein ausländerechtlich - auch nicht.

Zitat:
- Ist eine Familienzusammenführung möglich, solange der Mann noch nicht geschieden ist?
Ja. Es handelt sich ja um eine FzF zum Kind, nicht zum Mann.

Zitat:
- Ist es überhaupt möglich bevor das Kind geboren ist?
Wahrscheinlich nein.

Zitat:
- Darf sie als Touristin nach Deutschland einreisen, wenn jedoch auf Grund der Schwangerschaft die Rückreise gefährdet ist? (Touristische Reise bei Brasilianern bis zu 90 Tage ohne Visum möglich.)
Wenn man das von Anfang an plant - und darauf läßt die Frage schließen - nein.  

Zitat:
- Gilt nach dem Sprachkursvisum die 90/180 Tage-Regelung oder kann sie als Touristin direkt wieder einreisen?
Sie kann direkt wieder einreisen.

Abu
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Adriana79
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 11.06.2006 um 12:30:19
 
Hallo,

Ich bin in der gleichen Situation, bin Brasilianerin, ledig, mein Freund ist Deutscher aber noch verheiratet und unser Baby kommt auch im November zur Welt. Ich habe ein Sprachkursvisum bis zum 31.07.2006!

Ich möchte wissen, wenn ich im Juli nach Brasilien fliege, darf ich im Oktober als Touristin wieder einreisen?

Adriana
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Arkha
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #3 - 11.06.2006 um 16:58:22
 
Hallo Adriana,

ob die deutsche Botschaft in Brasilien so freizugig ist, dass sie ein Touristenvisum im 8 Monat der Schwangerschaft erteilt, weis ich nicht.

Andere Frage, willst Du wirklich in 6. Monat der Schwangerschaft nach Brasilien und dann im 8. Monat zurück fliegen? Ich habe es für meine Freundin und Sohn für zu riskant gesehen.

Andererseits kommt es auf dein Freund sowie ABH an. Kann dein Freund Dich vom Stress in diesen Monaten beschützen und wieviel Stress ABH verursachen wird.

Über die rechtliche Seite gab es bereits hier in Forum ausführliche Diskussionen. Eine einheitliche Meinung gibt es bis jetzt nicht.
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"Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant." - August Heinrich Hoffmann von Fallersleben
 
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Abu
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Antwort #4 - 11.06.2006 um 23:45:04
 
Adriana79 schrieb am 11.06.2006 um 12:30:19:
Ich möchte wissen, wenn ich im Juli nach Brasilien fliege, darf ich im Oktober als Touristin wieder einreisen?

Ja. Aber Du darfst auch schon vorher wieder einreisen.

Arkha schrieb am 11.06.2006 um 16:58:22:
ob die deutsche Botschaft in Brasilien so freizugig ist, dass sie ein Touristenvisum im 8 Monat der Schwangerschaft erteilt, weis ich nicht.

Brasilianer sind für Kurzaufenthalte von der Visumspflicht befreit.

Abu
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Adriana79
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 13.06.2006 um 14:25:28
 
Danke für die Antworten!

Zitat:
Andere Frage, willst Du wirklich in 6. Monat der Schwangerschaft nach Brasilien und dann im 8. Monat zurück fliegen? Ich habe es für meine Freundin und Sohn für zu riskant gesehen.


Nein, ich will das nicht, aber wie schon gelesen, ich werde keine Aufenthaltserlaubnis kriegen nur wegen meiner Schwangerschaft. Am 31.07 werde ich in der 5. Monat Schwangerschaft sein, weil mein Baby fürs End November ist, aber kann auch sein, dass das Baby am Anfang Dezember kommt.

Da ich keinen Stress mit ABH will, habe gedacht, wäre es besser, wenn ich nach Brasilien fliegen würde oder?

Adriana
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t_maia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #6 - 14.06.2006 um 23:54:20
 
Adriana,

Du must doch nur Deutschland und das Schengengebiet verlassen!

Bis nach Brasilien must Du gar nicht fliegen. Frag doch mal z.B. die Schweizer Botschaft, ob du nicht in der Schweiz wärend der 90 Tage einen Sprachkurs machen kannst. Polen oder die Tschechei kämen zumindest bis 01.10.2006 auch in Frage.

:gnews
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #7 - 18.06.2006 um 23:19:37
 
t_maia schrieb am 14.06.2006 um 23:54:20:
Frag doch mal z.B. die Schweizer Botschaft, ob du nicht in der Schweiz wärend der 90 Tage einen Sprachkurs machen kannst.

Welche 90 Tage? Da Adriana z. Z. ein nationales Visum besitzt darf sie unmittelbar wieder einreisen.

Abu
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brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #8 - 19.06.2006 um 11:38:24
 
Adriana79 schrieb am 11.06.2006 um 12:30:19:
Hallo,

Ich bin in der gleichen Situation, bin Brasilianerin, ledig, mein Freund ist Deutscher aber noch verheiratet und unser Baby kommt auch im November zur Welt. Ich habe ein Sprachkursvisum bis zum 31.07.2006!

Ich möchte wissen, wenn ich im Juli nach Brasilien fliege, darf ich im Oktober als Touristin wieder einreisen?

Adriana


Dumme Frage: hast Du schon mal mit der ABH gesprochen? Vielleicht ist man ja bereit, Dir bis zur Niederkunft eine Duldung zu erteilen.
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