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Familienzusammenfuehrung - Globalisierung (Gelesen: 3.537 mal)
Herbi1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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16.06.2006 um 17:40:01
 
Hallo,

koennte mir jemand mit meinen Fragen behilflich sein:

Die Situation:
- Ich deutscher staatsbuerger aber lebe im ausland und bin dort erwerbstaetig
- meine verlobte lebt im ausland aber nicht im gleichen land wie ich
- Ihr Visum fuer eine Einreise in mein erwerbsland wurde abgelehnt. Und sowas wie Familienzusammenfuehrung in dem Land in dem ich lebe dauert ueber Jahre hinweg.

Meine Frage:
Wir moechten gerne heiraten, was muss ich beachten damit sie nach deutschland kommen kann und hier leben darf.

Spielt es eigentlich eine rolle fuer eine zuteilung Ihrer Aufenthaltsberechtigung in Deutschland in welchem land ich mich aufhalte und erwerbstatig bin?

Danke schon mal fuer eure antworten,
Herbi
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Zeppelin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 16.06.2006 um 18:26:53
 
Herbi1 schrieb am 16.06.2006 um 17:40:01:
...
Spielt es eigentlich eine rolle fuer eine zuteilung Ihrer Aufenthaltsberechtigung in Deutschland in welchem land ich mich aufhalte und erwerbstatig bin?


Die "Zauberworte" heißen u.a. "ständiger Aufenhalt", "eheliche Lebensgemeinschaft" etc. (Schau in die FAQ).

Unter den beschriebenen Umständen wird es mit Sicherheit nicht leicht, den Verdacht auszuräumen, dass das primäre Ziel der Eheschließung im Erwerb des Aufenthaltstitels bestehen könnte.
Aber der Hinweis auf die realen Gegebeheiten des globalisierten Arbeitsmarktes ist da gewiss ein gewichtiges Argument.

Hier im Forum trifft man öfter auf Argumentationen, dass die armen deutschen Steuerzahler mit Zusatzbelastungen konfrontiert werden könnten. Dabei wird aber ständig übersehen, dass ein Großteil der "Bruttoinlandsproduktion" der Bundesrepublik durch wirtschafliches Engagement im Ausland erwirtschaftet wird.

Schreib doch mal an die 'Supernanny' Frau Bundesfamilienministerin von der Leyen, was die in Eurem Falle raten würde. Die kann da sicher etwas aus dem "Nähkästchen" plaudern. Laut lachend Laut lachend Laut lachend ...


Gruß,
Z.
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Herbi1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 16.06.2006 um 20:04:11
 
Das gute ist, das ich relativ einfach zeigen koennte:
a) die situation das ich sie nicht ohne weiteres in mein Erwerbsland kommen kann
b) das ich einen Antrag auf Familienzusammenfuehrung in meinem Erwerbsland gestellt haette.

Da ich dennoch relativ haeufig in DE bin, wuerden wir mehr Zeit miteinander verbringen wenn sie auch in DE waere.

Danke,
Herbi
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 16.06.2006 um 20:05:29
 
Herbi1 schrieb am 16.06.2006 um 17:40:01:
- Ich deutscher staatsbuerger aber lebe im ausland und bin dort erwerbstaetig
- meine verlobte lebt im ausland aber nicht im gleichen land wie ich
- Ihr Visum fuer eine Einreise in mein erwerbsland wurde abgelehnt. Und sowas wie Familienzusammenfuehrung in dem Land in dem ich lebe dauert ueber Jahre hinweg.

Spielt es eigentlich eine rolle fuer eine zuteilung Ihrer Aufenthaltsberechtigung in Deutschland in welchem land ich mich aufhalte und erwerbstatig bin?


Du müßtest nach Deutschland ziehen/zurückkehren. Die verwaltungstechnische Organisation des Ehegattennachzugs kann aber auch dann dauern.

Allerdings. Solltest Du in einem EU-Land leben und arbeiten (wollen), könnt Ihr dort gemeinsam von der Freizügigkeit Gebrauch machen.

Gruß, ULF
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Mono
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 16.06.2006 um 20:08:37
 
Zitat:
Dabei wird aber ständig übersehen, dass ein Großteil der "Bruttoinlandsproduktion" der Bundesrepublik durch wirtschafliches Engagement im Ausland erwirtschaftet wird.

Schreib doch mal an die 'Supernanny' Frau Bundesfamilienministerin von der Leyen, was die in Eurem Falle raten würde. Die kann da sicher etwas aus dem "Nähkästchen" plaudern. Laut lachend Laut lachend Laut lachend ...


Die Dame könnte vielleicht darauf hinweisen, dass dies in der Bevölkerung durchaus bekannt ist, diese Leistungen aber definitionsgemäß nur im Inland erbracht werden und es dem Steuerzahler nicht mehr so einfach zu vermitteln ist, dass seine ständig steigenden Abgaben ohne bereits bestehende Anspruchsgrundlage an Leute transferiert werden sollen, die sich an der Entstehung des BIP nicht in entsprechender Höhe beteiligen.

Aus diesem Grunde vermeidet es die Bundesregierung auch im Zusammenhang mit der Diskussion über die geplante Gesundheitsreform ('Alles muss auf den Prüfstand! Es darf keine Tabus geben.') peinlichst, über weiterhin gültige Sozialhilfeabkommen aus den 60er Jahren mit der Türkei, Ex-Jugoslawien und anderen Ländern  zu sprechen, wonach die im Ausland lebenden Familienangehörigen einschließlich der Eltern in der deutschen Krankenversicherung mitversichert sind, weil in den Abkommen der (erweiterte) Familienbegriff dieser Länder zugrunde gelegt ist.

Das Bundesgesundheitsministerium hält Daten über die Größe des dadurch anspruchberechtigten Personenkreises sowie die Höhe der jährlichen Transferleistungen in diese Länder unter Verschluss, um in der Bevölkerung keine politisch unerwünschten Diskussionen auszulösen.

Es ist mir klar, dass hier Hilfe für den Einzelfall gesucht wird, aber man sollte dabei auch den Gesamtzusammenhang nicht ganz aus den Augen verlieren, der oftmals zu individuellen Problemen führen kann.
Mono
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Herbi1
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Antwort #5 - 16.06.2006 um 20:13:07
 
ulf schrieb am 16.06.2006 um 20:05:29:
Du müßtest nach Deutschland ziehen/zurückkehren. Die verwaltungstechnische Organisation des Ehegattennachzugs kann aber auch dann dauern.

Allerdings. Solltest Du in einem EU-Land leben und arbeiten (wollen), könnt Ihr dort gemeinsam von der Freizügigkeit Gebrauch machen.

Gruß, ULF

Danke fuer den Tip Ulf.
Das ist leider nicht so einfach da ich dann selbst die Gefahr eingehe meinen status in meinem erwerbsland zu verlieren und dort hin nicht mehr zurueck koennte... Leider ist es kein EU-Land.
Viele Gruesse,
Herbi
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Zeppelin
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Antwort #6 - 16.06.2006 um 22:50:01
 
Mono schrieb am 16.06.2006 um 20:08:37:
Die Dame könnte ...
es dem Steuerzahler nicht mehr so einfach zu vermitteln ist, dass seine ständig steigenden Abgaben ohne bereits bestehende Anspruchsgrundlage an Leute transferiert werden sollen, die sich an der Entstehung des BIP nicht in entsprechender Höhe beteiligen.
...
Es ist mir klar, dass hier Hilfe für den Einzelfall gesucht wird, aber man sollte dabei auch den Gesamtzusammenhang nicht ganz aus den Augen verlieren, der oftmals zu individuellen Problemen führen kann.
Mono


Ach Mono, in manchen Fällen ist es eben genau anders herum, auch wenn es der Definition nicht gefällt.
Da arbeitet jemand im Ausland, sorgt für volle Auftragsbücher in Dtl. und es ist dem Steuerzahler nicht mehr zu vermitteln, woher das BIP kommt???
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Mick
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Antwort #7 - 18.06.2006 um 00:39:57
 
Hoi,

ich frage mich, worum es hier geht. Es geht doch schlicht
darum, zunächst die Eheschließung zu bewerkstelligen. Ginge
das evtl. in dem Land, in dem die Verlobte lebt? Ginge es
dort vielleicht in einer Botschaft der beteiligten Verlobten?

Sofern das "Grundproblem" gelöst ist, würde ich ein lang-
fristig gültiges Besuchsvisum für Deutschland beantragen,
aber das ist dann erst der nächste Schritt.


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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Muyiwa
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Antwort #8 - 18.06.2006 um 08:43:06
 
Zitat:
ich frage mich, worum es hier geht.


Ich habe eher den Eindruck, dass es darum geht, ob es für seine (dann)-Ehefrau möglich ist, einen Aufenthaltstitel für Deutschland zu bekommen und hier zu leben, obwohl er seinen Wohnsitz im nicht-europäischen Ausland hat.

Könnte sie z.B. mit einem langfristig gültigem Besuchsvisum in Deutschland arbeiten? Wie sieht es mit Krankenversicherung etc. aus?

Falls nicht:

Würde ggf. ein Zweitwohnsitz von ihm hier in Deutschland genügen, um seine (dann)-Ehefrau im Rahmen der Familienzusammenführung nach Deutschland zu holen?

Das wären zumindest die Fragen, die ich an seiner Stelle stellen würde.

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Antwort #9 - 18.06.2006 um 17:27:58
 
Muyiwa schrieb am 18.06.2006 um 08:43:06:
Ich habe eher den Eindruck, dass es darum geht, ob es für seine (dann)-Ehefrau möglich ist, einen Aufenthaltstitel für Deutschland zu bekommen und hier zu leben, obwohl er seinen Wohnsitz im nicht-europäischen Ausland hat.

Könnte sie z.B. mit einem langfristig gültigem Besuchsvisum in Deutschland arbeiten? Wie sieht es mit Krankenversicherung etc. aus?

Falls nicht:

Würde ggf. ein Zweitwohnsitz von ihm hier in Deutschland genügen, um seine (dann)-Ehefrau im Rahmen der Familienzusammenführung nach Deutschland zu holen?

Das wären zumindest die Fragen, die ich an seiner Stelle stellen würde.




Genau! Waere das moeglich? Wenn ja, was muss ich bzw. meine Verlobte tun?
Vielen Dank.
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Mick
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Antwort #10 - 18.06.2006 um 18:00:45
 
Hi,
dann wird es nicht gehen. Solange Du nicht Deinen
gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hast, wird
Deine "Dann"-Frau auch keine Aufenthaltserlaubnis
nach § 28 AufenthG bekommen.
Die AE wird gem. § 27 AufenthG zur Wahrung der
familiären Lebensgemeinschaft erteilt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #11 - 19.06.2006 um 17:57:46
 
Mick schrieb am 18.06.2006 um 18:00:45:
Hi,
dann wird es nicht gehen. Solange Du nicht Deinen
gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hast, wird
Deine "Dann"-Frau auch keine Aufenthaltserlaubnis
nach § 28 AufenthG bekommen.
Die AE wird gem. § 27 AufenthG zur Wahrung der
familiären Lebensgemeinschaft erteilt.


Ok. Danke fuer euren Input. Ich denke das in diesem Fall die liebe gewinnt und ich muss wieder zurueck nach DE.
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