Zitat:Dabei wird aber ständig übersehen, dass ein Großteil der "Bruttoinlandsproduktion" der Bundesrepublik durch wirtschafliches Engagement im Ausland erwirtschaftet wird.
Schreib doch mal an die 'Supernanny' Frau Bundesfamilienministerin
von der Leyen, was die in Eurem Falle raten würde. Die kann da sicher etwas aus dem "Nähkästchen" plaudern.
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Die Dame könnte vielleicht darauf hinweisen, dass dies in der Bevölkerung durchaus bekannt ist, diese Leistungen aber definitionsgemäß nur im Inland erbracht werden und es dem Steuerzahler nicht mehr so einfach zu vermitteln ist, dass seine ständig steigenden Abgaben ohne bereits bestehende Anspruchsgrundlage an Leute transferiert werden sollen, die sich an der Entstehung des BIP nicht in entsprechender Höhe beteiligen.
Aus diesem Grunde vermeidet es die Bundesregierung auch im Zusammenhang mit der Diskussion über die geplante Gesundheitsreform ('Alles muss auf den Prüfstand! Es darf keine Tabus geben.') peinlichst, über weiterhin gültige Sozialhilfeabkommen aus den 60er Jahren mit der Türkei, Ex-Jugoslawien und anderen Ländern zu sprechen, wonach die im Ausland lebenden Familienangehörigen einschließlich der Eltern in der deutschen Krankenversicherung mitversichert sind, weil in den Abkommen der (erweiterte) Familienbegriff dieser Länder zugrunde gelegt ist.
Das Bundesgesundheitsministerium hält Daten über die Größe des dadurch anspruchberechtigten Personenkreises sowie die Höhe der jährlichen Transferleistungen in diese Länder unter Verschluss, um in der Bevölkerung keine politisch unerwünschten Diskussionen auszulösen.
Es ist mir klar, dass hier Hilfe für den Einzelfall gesucht wird, aber man sollte dabei auch den Gesamtzusammenhang nicht ganz aus den Augen verlieren, der oftmals zu individuellen Problemen führen kann.
Mono