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Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt (Gelesen: 5.509 mal)
Tanina47
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt
14.06.2006 um 20:08:12
 
Hallo alle zusammen,

mir wurde das Forum von einem Freund empfohlen und ich falle jetzt mal mit der Tür ins Haus.
Seit Januar diesen Jahres bin ich mit einem Marokkaner verheiratet und heute wurde unser Visum zur Familienzusammenführung mit "Verdacht auf Scheinehe" abgelehnt.  weinend

Grundsätzlich möchte ich wissen, falls das jemand beantworten kann, wie man das Gegenteil beweisen kann (dass es keine Scheinehe ist) und welche Möglichkeiten man hat dieses Visum doch zu erhalten?

Werde auch gerne meine ganze Geschichte erzählen, aber ich fürchte die ist nicht so kurz...
Wir sind ziemlich verzweifelt.

Liebe Grüße
Tanina
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crazyorgan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 15.06.2006 um 08:19:08
 
hallo tanina

die konsular- und rechtsreferate unserer auslandsvertretungen
haben andere möglichkeiten zur überprüfung der person.
das ist grundsätzlich zu nehmen

wie lange kennt ihr euch?
wie oft saht ihr euch und wo?
hast du sozialversicherungspflichtige arbeit?
welchen beruf ausbildung sprachkenntnisse hat er?
wie ist euer altersunterschied?
war er schonmal verheiratet mit auslandsbezug?


alles gute
c.o.


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Espanol
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 15.06.2006 um 17:18:59
 
Hallo Tanina

Ich selber habe im Dezember 2005 in Marokko geheiratet bin deutsche
Und zeitgleich sind mein Mann und Ich berfragt worden das war im März 2006
Danach ist entschieden worden es hieß auch Verdacht auf Scheinehe
Ich bin sofort zum Anwalt um zu Remonstrieren so nennt sich das auf Fachdeutsch Du hast 1 Monat Zeit die Frist um zu Remonstrieren sonst niimmt sich keiner mehr etwas davon an!
Es kann danach sehr lange dauern bis du was erreicht hast wie gesagt Ich warte auch noch leider
Das ganze geht dann zum Gericht nach Berlin und dann wird auch noch verhandelt eine Teure und Gedulds Angelegenheit
Ich liebe mein Mann sehr sonst würde Ich das nicht durchstehen
Euch noch viel Glück
Wenn du fragen hast schreibe mir ruhig
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Bluecat23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 16.06.2006 um 00:08:13
 
hallo an alle.

ich muss mal eine frage stellen ich hör so oft das visum  familienzusammenfûrhung wirt abgeleht wegen scheinehe wo ran machen die es fest
ich sag mal so welcher deutsche kann so oft nach marokko fliegen sein e arbeit stehen lassen??
ich bin jetzt insgesamt 4 monate in marokko all die zeit  wo ich mein kennen gelernt habe und auch die heirat 1 jahr lang konnte ich nicht hin fliegen ich hatte eine ausbildung und schule wenn der betrieb gibt frei aber die schule nicht und ich wohne alleine also sommer ferien konnte ich mal überstunden klopfen um mal das geld zusammen zu bekommen fûr flüge weil mit 400 ausbildungsvergütung komm ich nicht im leben weit und flûge erst rescht nicht
also war ich 2 mal in marokko 1 mal ein monat dan jetzt 3 monate
und erhlich gesagt ich weiss nicht wo ich das geld her genommen hab es fâlt jetzt an anderen stellen uns ich hab eine wohnung für 310 euro

meine frage wwürden die zu mir auch schein ehe sagen dann ehrlich gesagt ich denke ich will fragen ob die in einem traumbild leben von leuten wo eine ausbildung machen ich bekomm keine 1000 euro ausbildungs gehalt

wâre toll eure meinung zu meinem beitrag zuhören

danke euch im vorraus

liebe grusse
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la ilaha illa allah mohammed rassoulo allah
 
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ronny
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Antwort #4 - 16.06.2006 um 08:27:25
 
Hi Bluecat,

nachdem wir das mit den Smileys so schön gelernt haben, bitte den nächsten Schritt genauso umsetzen:

Falls Du eine Frage zu einem besonderen Thema (etwa wie hier Scheinehe ) hast, mach bitte einfach einen eigenen neuen Thread auf, das verwirrt sonst nur, wenn Du im bisherigen Thread was anderes wissen willst.

BTW:

Was genau willst Du wissen  unentschlossen
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Ogowe17
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 17.06.2006 um 18:34:25
 
Hallo.

Bin neu hier und hab mich jetzt mal so n bissle eingelesen..
ich hätte da auch mal eine Frage...

und zwar war ich vor 2 wochen in Nigeria. dort habe ich meinen "freund" geheiratet.
einen Tag später sind wir gleich auf die deutsche Botschaft in Lagos(nigeria) und haben ein Visum zur Familienzusammenführung beantragt...
gut.. also das wichtigeste jedoch ist folgendes...

ich bin 17 mein Mann 26.. meine Mutter ist mit nach Nigeria gekommen, da ich ja rechtlich gesehen noch viel zu jung zum heiraten bin...

meine Fragen sind:
1)Könnte auf Grund meines Alters die Eheschließung nicht anekannt werden?Wenn das passiert, was könnten wir dann tun?

2)Werden oft Visumantrage(FZF) abgelehnt(warum?), und was kann man alles dagegen tun?


--- Ich weiß ich hab ne menge(schwere) fragen, wäre euch aber verbunden wenn ihr mir weiterhelfen könntet...


Vielen Dank schon im vorraus...

Vanessa
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Bluecat23
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Antwort #6 - 17.06.2006 um 18:38:11
 
kann deine mutter keine verpflichtserklährung fûr ihn machen dann hast du keine probleme

leider kann ich dir keine antwort geben bin selbst unwissende

aber ronny wirt das gerne machen

hau rein ronny  Laut lachend
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la ilaha illa allah mohammed rassoulo allah
 
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Zeppelin
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Antwort #7 - 17.06.2006 um 19:25:57
 
Ogowe17 schrieb am 17.06.2006 um 18:34:25:
...
ich bin 17 mein Mann 26.. meine Mutter ist mit nach Nigeria gekommen, da ich ja rechtlich gesehen noch viel zu jung zum heiraten bin...
...
meine Fragen sind:
1)Könnte auf Grund meines Alters die Eheschließung nicht anekannt werden?Wenn das passiert, was könnten wir dann tun?
...


Mit Zustimmung der Sorgeberechtigten kann man m.W. in Dtl. heiraten.
Fraglich ist also, ob diese Zustimmung in Dtl. vor der Heirat in Nigeria erteilt wurde und Ihr den Segen der Behörden bekommen habt.

Reich die Info doch mal nach, dann muss ronny nicht allzu viel spekulieren.

Gruß,
Zeppelin
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ronny
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Antwort #8 - 17.06.2006 um 21:43:35
 
Zitat:
1)Könnte auf Grund meines Alters die Eheschließung nicht anekannt werden?


Wenn Deine Mutter alleinsorgeberechtigt ist, sollte es keine Probleme nach deutschem Recht geben.

Was das nigerianische Ortsrecht dazu sagt, kann ich erst Montag nachlesen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

BTW:

Ein eigener Thread wäre sinnvoller gewesen Zwinkernd
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Antwort #9 - 19.06.2006 um 08:02:28
 
Zitat:
sollte es keine Probleme nach deutschem Recht geben. 


Da hab ich am Wochenende wohl zuviel vergessen  Schockiert/Erstaunt

Die Ehe ist nach deutschem materiellem Recht wegen Verstoß gegen § 1303 BGB aufhebbar siehe § 1313 Abs. 1 BGB , weil die wegen der Minderjährigkeit der Braut erforderliche Befreiung des Familiengerichts nicht vorlag.
Diese kann nachträglich in Form einer Genehmigung erteilt werden.
Ob unter diesen Umständen ein  Familiennachzug möglich ist kann ich nicht sagen, möglicherweise übersieht die ABH diesen Fehler. Zwinkernd

Je nachdem wie lang noch der Zeitraum der Aufhebbarkeit dauert, könnte man auf die Idee kommen, erst die vollst. Ehemündigkeit der Braut (oder eben die Genehmigung des FamGerichts) abzuwarten, bevor ein Familiennachzug stattfindet. Die Braut hat nach § 1315 Abs. 1 Nr. 1 BGB nach Eintritt der Volljährigkeit die Möglichkeit, die Eheschließung nachträglich zu bestätigen, wodurch die Aufhebbarkeit beseitigt werden würde.

Grüße
Ronny Zwinkernd

Ich frag mich gerade, wer denn gegenüber der ABH formwirksam erklären soll, dass der Ehemann zur noch minderjährigen Braut nachziehen soll. ??
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Antwort #10 - 19.06.2006 um 14:23:47
 
ronny schrieb am 19.06.2006 um 08:02:28:
Ich frag mich gerade, wer denn gegenüber der ABH formwirksam erklären soll, dass der Ehemann zur noch minderjährigen Braut nachziehen soll. ??


Gute Frage. § 80 Abs. 1 AufenthG analog?

Gruß, ULF
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