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Eheschließung mit einer Ausländerin (Gelesen: 3.779 mal)
cooper
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16.06.2006 um 17:13:55
 
Hallo,

meine Frage ist recht simpel, darf ich eine Ausländerin heiraten, wenn ich, ein Deutscher, zur Zeit studiere und mein Einkommen (BaFöG/Mini-Job) knapp die 900 Euro Grenze übersteigt? Oder wird die Einreise meiner zukünftigen Ehefrau abgelehnt?

Ich war beim Standesbeamten und er meinte, ich müsse meiner Frau eine handgeschriebe Einladung schicken, ist das richtig?

Vielen Dank für eure Antworten!

coop
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Rolsoft
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Antwort #1 - 16.06.2006 um 18:06:02
 
Hallo Coop,

heiraten darfst du schon aaaaber: Zuerst einmal musst du deine Holde ja in das Bundesgebiet verfrachten und da wird es dann wohl schwierig.
Es gibt als Deutscher 2 Wege deine Frau zu heiraten:
- a) Du heiratest Sie in DE, dann musst du bei deinem zuständigen Standesamt sämtliche Papiere die SIE für die Eheschliessung Benötigt erfragen und beschaffen. Dann musst du ein Visum zur Eheschliessung für Sie beantragen und eine Verpflichtungserklärung abgeben und da liegt der Stolperstein, Mit 900€ wirst du wohl nicht als Bürge in Frage kommen bzw. Bürgen dürfen. Also wenn deine Freundin nicht aus der EU kommt und Visumsfrei einreisen darf brauchst du einen Bürgen mit ausreichend Einkommen.
- b) Du fährst zu Ihr und heiratest Sie dort. Dann musst du die Ehe in DE anerkennen lassen und ein Visum zur Familienzusammenführung (FZF) für Sie beantragen. Da gibt es dann keine Einkommensgrenzen mehr aber eben trotzdem jede Menge Papierkram und eben eine gewisse Wartezeit bis alles über die Bühne ist. (Ich habe keine Ahnung was der schnellste Fall ist aber in der Regel kannst du wohl von 3 Monaten ausgehen.

Prinzipiell würde ich dir raten mal mit der zuständigen ABH in Kontakt zu treten und zu erfragen wie solvent der Bürge denn sein muss. Seit der Visa Affäre geht der Zug jetzt in die andere Richtung.....

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cooper
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Antwort #2 - 16.06.2006 um 18:29:48
 
Rolsoft schrieb am 16.06.2006 um 18:06:02:
Hallo Coop,

heiraten darfst du schon aaaaber: Zuerst einmal musst du deine Holde ja in das Bundesgebiet verfrachten und da wird es dann wohl schwierig.
Es gibt als Deutscher 2 Wege deine Frau zu heiraten:
- a) Du heiratest Sie in DE, dann musst du bei deinem zuständigen Standesamt sämtliche Papiere die SIE für die Eheschliessung Benötigt erfragen und beschaffen. Dann musst du ein Visum zur Eheschliessung für Sie beantragen und eine Verpflichtungserklärung abgeben und da liegt der Stolperstein, Mit 900€ wirst du wohl nicht als Bürge in Frage kommen bzw. Bürgen dürfen. Also wenn deine Freundin nicht aus der EU kommt und Visumsfrei einreisen darf brauchst du einen Bürgen mit ausreichend Einkommen.
- b) Du fährst zu Ihr und heiratest Sie dort. Dann musst du die Ehe in DE anerkennen lassen und ein Visum zur Familienzusammenführung (FZF) für Sie beantragen. Da gibt es dann keine Einkommensgrenzen mehr aber eben trotzdem jede Menge Papierkram und eben eine gewisse Wartezeit bis alles über die Bühne ist. (Ich habe keine Ahnung was der schnellste Fall ist aber in der Regel kannst du wohl von 3 Monaten ausgehen.

Prinzipiell würde ich dir raten mal mit der zuständigen ABH in Kontakt zu treten und zu erfragen wie solvent der Bürge denn sein muss. Seit der Visa Affäre geht der Zug jetzt in die andere Richtung.....

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Mit Vollmacht braucht sie nicht da zu sein:_) mich intressiert nur, ob mein Einkommen ein problem sein könnte.
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Antwort #3 - 16.06.2006 um 19:54:16
 
Hallo Coop,

also die gute alte Ferntrauung. Das es die noch gibt Zwinkernd

Zitat:
mich intressiert nur, ob mein Einkommen ein problem sein könnte

Definitiv nein. Heiraten kannst du immer (solange du ledig bist  Laut lachend)

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Antwort #4 - 16.06.2006 um 20:00:10
 
Doch, das Einkommen ist erheblich, wenn ihr in Deutschland heiraten wollt. Dazu braucht sie ein Einreisevisum zum Zweck der Eheschließung, und dabei wird das Einkommen des Einladenden geprüft, da könnten 900 € zu wenig sein.
Wenn ihr im Ausland heiratet und sie Antrag auf Visum zur Familienzusammenführung stellt, sollte das Einkommen unerheblich sein (laut Gesetz). Sprich: wer nicht genug Geld hat, muss im Ausland heiraten - mal ganz verkürzt.
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cooper
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Antwort #5 - 17.06.2006 um 14:49:29
 
Hmmm, aber ich kann doch eine andere Person z.B. die Eltern oder einen Bekannten für mich bürgen? Verstehe ich das ich richtig?
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Antwort #6 - 17.06.2006 um 18:26:12
 
cooper schrieb am 17.06.2006 um 14:49:29:
Hmmm, aber ich kann doch eine andere Person z.B. die Eltern oder einen Bekannten für mich bürgen? Verstehe ich das ich richtig?



richtig verstanden geht es um das besuchsvisum.

ob eine alb gegen bürgschaft die verplichtungserklärung
zum zwecke der eheschliessung ausstellt ist eine andere frage.
von was soll die ehefrau leben?
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Saxonicus
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Antwort #7 - 18.06.2006 um 01:06:42
 
Rolsoft schrieb am 16.06.2006 um 19:54:16:
also die gute alte Ferntrauung. Das es die noch gibt Zwinkernd




Bei moslemischen Eheschließungen ist das u.U. möglich, aber derartige Verfahren sind in Deutschland wohl kaum rechtskräftig.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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cooper
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Antwort #8 - 18.06.2006 um 03:17:34
 
Jetzt bin ich aber total verwirrt. Mal spielt das Einkommen keine Rolle, mal muss die Verpflichtungserklärung abgeben. So wie ich das jetzt verstanden habe, werde ich, um die VE abgebenzu können, die UNI hinschmeissen müssen.

Ich rufe am Montag bei der Ausländerbehörde mal an und frage sie.
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Antwort #9 - 18.06.2006 um 07:47:51
 
Cooper, ich versuchs mal kurz:
Heiratest du im Ausland und beantragt dann deine Frau die Einreise zu dir, ist dein Einkommen unerheblich.
Soll sie zum Heiraten einreisen, muss ihr Unterhalt sichergestellt sein, wie bei einem Touristenvisum. Wenn du selbst nicht genug verdienst, kann jemand anders, z.B. deine Eltern, eine sog. Verpflichtungserklärung abgeben. Außerdem bräuchte sie eine Krankenversicherung.
Jetzt verständlicher?
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cooper
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Antwort #10 - 18.06.2006 um 16:08:30
 
Oh! Vielen Dank!! Jetzt verstehe ich!
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Antwort #11 - 18.06.2006 um 17:58:21
 
Und noch eine Frage, Jungs: Wie hoch muss das Netto-Einkommen sein, damit die VE angenommen wird?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #12 - 18.06.2006 um 18:44:38
 
Bin zwar nicht "Jungs"...
Die Höhe richtet sich vor allem nach der Anzahl der sonst noch unterhaltsberechtigten Personen, daher ist das mit einer Zahl hier nicht getan. Grob gesagt, müsste es soviel sein, dass eine weitere Person in Höhe des Sozialhilfesatzes versorgt werden könnte, ohne insgesamt unter den sozialhilferecthlichen Bedarfsbetrag zu rutschen. Allerdings soll es Ausländerbehörden geben, die noch darüber hinaus gehen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 18.06.2006 um 20:01:10
 
hallo falls es dir weiter hilft ich hab versucht mein mann zur eheschliesung nach de zuholen da fragte ich was ich tun muste die sagte mir das ich über ein gewissen lohn frei geld haben muss das heisst alle kosten abgezogen alle
da ich in der aubildung war kannst du dir vorstellen das es unmöglich ist weil das schon eine menge war für mich das schreiben wo du oder deine eltern abgeben müssen nennt sich verpflichtserklährung

die sagte zu mir wenn mein vater die verpflichtserklâhrung macht wûrde mein mann 100prozent nach de einreisen und wir müssen innerhalb 3 monate heiraten.

das ist was ich weis hoffe es hilft dir und deiner verlobten weiter

liebe grusse
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la ilaha illa allah mohammed rassoulo allah
 
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Antwort #14 - 19.06.2006 um 22:33:01
 
@Reni: Entschuldige. Dann schreibe ich noch "Mädels" dazu, damit es wirklich jeden betrifft Smiley


@Bluecat: danke dir!

@alle: Ich habe heute bei der Ausländerbehörde angerufen, die verwiesen mich auf einen Sachbearbeiter, der widerum auf einen anderen und dieser leitete mich zum Bürgerbüro. Dort, nachdem  ich mein Anliegen geschlidert hatte, wurde ich zunächst gefragt, ob bereits alles mit der ABH geklärt sei - nein, aber ich wollte ja nur die Infos zur VE haben, außerdem wurde ich ja zu Ihnen weitergeleitet. Nun, erklärte ich alles von Anfang an: Einkommen ca. 940 Euro, Bafög, Halbweisenrente, Minijob, 3 Zimmerwohnung und Miete wird von der Mutter geleistet (natürlich zahle ich meinen Anteil). Da wurde mir gesagt, dass es eventuell ausreichen würde - natürlich war das keine 100% Zusage. Ich solle einfach mal mit allen Papieren vorbeikommen.

Wenn ich Zeit habe, dann gehe ich dorthin. Ich würde es mir doch sehnlichst wünschen, die VE selbst abgeben zu können. Hoffe/n wir/ich mal, dass es klappt.

Ich werde euch alle am Laufenden halten.

Mfg

coop
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