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Aufenthaltserlaubnis nach Trennung (Gelesen: 5.273 mal)
motte05
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltserlaubnis nach Trennung
15.06.2006 um 21:35:28
 
Hallo,

hätte mal wieder ne Frage!!!  Smiley

Also, wenn ein Ausländer 2 Jahre rechtmäßig in Deutschland mit einer Deutschen verheiratet war, und nun in Trennung lebt, wie wirkt sich das auf die Aufenthaltserlaubnis aus?!?! Die Aufenthaltserlaubnis wurde für 3 Jahre erteilt, also ist noch ein Jahr gültig. Muß jetzt eine neue Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, unabhängig vom Ehegatten?!?! Und was passiert im Anschluß, gibt es die Möglichkeit trotzdem eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, oder nicht?!!?

In Erwartung vieler hilfreichen Antworten, bedanke ich mich schon mal,

LG Motte05
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ronny
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Antwort #1 - 15.06.2006 um 22:47:57
 
Hallo,

Guckst Du hier:

http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#17

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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motte05
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Antwort #2 - 16.06.2006 um 23:03:37
 
Danke Ronny,

da habe ich geguckt,

ABER:

was ist denn danach?!?



Also die Sache ist die, Verheiratet seit 2 Jahren, in Deutschland mit einer Deutschen und Aufenthalt ist Rechtmäßig. Beide haben bis zur Trennung in einer gemeinsamen Wohnung gelebt. Und auch Tisch und Bett geteilt, wie man so schön sagt. Also eine Ehe geführt.

Das Visum ist noch ein Jahr gültig. Muß nun ein neues Visum beantragt werden!?!?!


Oder wieder verlängerung für 1 Jahr?!?!

Und was ist dann nach diesem Jahr?!?!Kann dann eine unbefristete AE erteilt werden?

Wie oft wird (kann) das Visum dann verlängert werden?!?!

Danke im Voraus

LG Motte05
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crazyorgan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 17.06.2006 um 08:41:43
 
das visum ist noch gültig
nein es ist kein visum sondern ein aufenthaltstitel.
dieser ist an die ehe gekoppelt. ist das rechtskräftige
scheidungsurteil vor ablauf des aufenthaltstitels
zu erwarten so kann der ausländer ausgewiesen werden
wenn er nicht integriert ist z b mangels sprachkenntnisse
und oder ohne sozialversicherungspflichtiges arbeitsverhältnis


verfügt der ausländer über beides so ist mit verlängerung
des aufenthaltstitels zu rechnen.

würde der nicht eu ausländer während der trennungszeit
seine heimat besuchen kann in der reihenfolge rechtsanwalt
alb botschaft die rückreise verhindert werden. das hat für
den deutschen ehepartner den vorteil keinen unterhalt
zahlen zu müssen wäre der nicht eu ausländer hier
ohne arbeit.

dein fall ist ein grenzfall. solche werden von alb zu alb
verschieden gehandhabt. ob der leiter deiner alb
schon heute sagt wie er in einem jahr entscheiden
wird kann bezweifelt werden.

c.o.
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ronny
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Antwort #4 - 17.06.2006 um 10:42:50
 
Also bevor noch mehr halbrichtiges kommt:

Nach eine gelebten Ehe von mindestens zwei Jahren im Inland, entseht für  den ausl. Ehegatten ein eigenständiges (von der ehelichen Lebensgemeinschaft unabhängiges ) Aufenthaltsrecht.

Die AE wird zunächst für ein Jahr verlängert , ohne dass eine Sicherung des Lebensunterhltes explizit nachzuweisen ist.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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julanta
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Antwort #5 - 17.06.2006 um 20:41:52
 
Hallo Ronny,

ist den die eigenständige Aufenthaltserlaubnis nach Trennung vergleichbar mit der Niederlassungserlaubnis?In welchen Fällen hat der geschiedene ausländische Partner die Chance ( Beispiel Scheidung nach 2 Jahren gelebter Ehe) die Niederlassungserlaubnis zu erhalten?In welchen Fällen wird die Aufenthaltserlaubnis (dachte 5 Jahre AE sind  Voraussetzung für die NE) überhaupt verlängert?

Gruß
Julanta
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Mick
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Antwort #6 - 17.06.2006 um 23:39:25
 
julanta schrieb am 17.06.2006 um 20:41:52:
Hallo Ronny,

ist den die eigenständige Aufenthaltserlaubnis nach Trennung vergleichbar mit der Niederlassungserlaubnis?In welchen Fällen hat der geschiedene ausländische Partner die Chance ( Beispiel Scheidung nach 2 Jahren gelebter Ehe) die Niederlassungserlaubnis zu erhalten?In welchen Fällen wird die Aufenthaltserlaubnis (dachte 5 Jahre AE sind  Voraussetzung für die NE) überhaupt verlängert?

Gruß
Julanta



Antwort siehe hier.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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crazyorgan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 18.06.2006 um 09:47:21
 
ronny schrieb am 17.06.2006 um 10:42:50:
Also bevor noch mehr halbrichtiges kommt:

Nach eine gelebten Ehe von mindestens zwei Jahren im Inland, entseht für  den ausl. Ehegatten ein eigenständiges (von der ehelichen Lebensgemeinschaft unabhängiges ) Aufenthaltsrecht.
Grüße
Ronny Zwinkernd


nochmal xtra für ronny

ist das rechtskräftige
scheidungsurteil vor ablauf des aufenthaltstitels
zu erwarten so kann der ausländer ausgewiesen werden 


mit zwei jahren hat es nichts zu tun nur mit den beiden daten
-wann verfällt die ae
-wann ist die scheidung rechtskräftig


c.o.
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Mick
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Antwort #8 - 18.06.2006 um 10:11:10
 
crazyorgan schrieb am 18.06.2006 um 09:47:21:
ist das rechtskräftige
scheidungsurteil vor ablauf des aufenthaltstitels
zu erwarten so kann der ausländer ausgewiesen werden 


Nochmal extra für Dich, crazy_organ:

So wie ronny es schrieb ist es richtig. Nachdem ein eigen-
ständiges Aufenthaltsrecht entsteht (grundsätzlich nach zwei
Jahren - ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung),
besteht Anspruch auf Verlängerung der AE für mind. ein Jahr.
Danach Ermessensentscheidung.
Das Datum der Rechtskraft der Scheidung ist ausländer-
rechtlich völlig irrelevant. Und "ausgewiesen" werden Straf-
täter, keine getrennt lebenden Ehegatten.
Zu beiden Themen empfehle ich Dir die Lektüre der FAQ .

Bitte kein Halbwissen verbreiten.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #9 - 20.06.2006 um 22:53:18
 
Halli Hallo,

ist ja nett, wer hier alles schreibt, aber solangsam verliere ich den überblick.

Also, wenn eine Deutsche mit einem nicht EU Ausländer verheiratet ist, und nach zwei Jahren zusammen gelebter Ehe, sich trennen, hat der nich EU Ausl ein recht auf ein eigenständiges Aufenthaltsrecht, von der Ehe unabhängig. Habe ich das jetzt richtig verstanden?!? Und danach?? Wird verlängert wenn Arbeit und Wohnung vorhanden sind. Und nach 5 Jahren kann dann eine NE erteilt werden??? 5 Jahre ab wann???

Und wenn die Scheidung eingereicht ist, wird er nicht abgeschoben, da er bereits 2 Jahre eine Ehe gelebt hat. OK


Ab was für einer Straftat, muß mit der Abschiebung gerechnet werden?!?!

Wenn man eine Gefängnisstrafe erhält?

oder wie ist das zu verstehen???

Bin nur neugirig,

LG Motte
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Abu
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Antwort #10 - 21.06.2006 um 09:50:03
 
motte05 schrieb am 20.06.2006 um 22:53:18:
Also, wenn eine Deutsche mit einem nicht EU Ausländer verheiratet ist, und nach zwei Jahren zusammen gelebter Ehe, sich trennen, hat der nich EU Ausl ein recht auf ein eigenständiges Aufenthaltsrecht, von der Ehe unabhängig. Habe ich das jetzt richtig verstanden?!?
Ja.
Zitat:
Und danach?? Wird verlängert wenn Arbeit und Wohnung vorhanden sind.
Korrekt.
Zitat:
Und nach 5 Jahren kann dann eine NE erteilt werden??? 5 Jahre ab wann???
Ab (erstmaliger) Erteilung der AE.

Abu
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Antwort #11 - 22.06.2006 um 00:54:54
 
Sorry wegen dieser off-topic Frage, aber wie kann Abu heute bereits um 9:50 Uhr geantwortet haben, wenn es jetzt erst 00:55 Uhr ist?
Zitat:
Re: Aufenthaltserlaubnis nach Trennung
Antworten #10 - Heute um 09:50:03

Sergej
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Antwort #12 - 22.06.2006 um 01:00:30
 
Is sicher kleiner bug in der Boardsoft...


sein posting war natürlich schon am Tag davor on.

...

Änderung:
is sicher ne Umstellungssache nach 24 Uhr... jetzt steht da nämlich: gestern...
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motte05
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Antwort #13 - 23.06.2006 um 18:00:27
 
Also, dann vielen lieben Dank, dann stehen die Chancen ja ganz gut.

Und im Übrigen,

Schöne Sommer-Ferien (NRW)

und VIEL SPASS beim FUSSBALL am SA

laola
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #14 - 28.06.2006 um 12:43:25
 
Mick schrieb am 18.06.2006 um 10:11:10:


Das Datum der Rechtskraft der Scheidung ist ausländer-
rechtlich völlig irrelevant. Und "ausgewiesen" werden Straf-
täter, keine getrennt lebenden Ehegatten.
Zu beiden Themen empfehle ich Dir die Lektüre der FAQ .

Bitte kein Halbwissen verbreiten.


Hallo Mick,

was Du schreibst, ist nicht aus der Praxis!!
Wüsste ich Deine eMail, bekämest Du die Beweise dafür,
und zwar wie c.o. es beschrieb.

Zufällig betraf auch mich so ein Fall:
Frau ist zurück im Ausland, AE wurde entzogen!!!!

Viele Grüsse
Markus



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