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Niederlassungserlaubnis (Gelesen: 1.159 mal)
julanta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niederlassungserlaubnis
17.06.2006 um 23:19:19
 
Hallo , 

ich habe folgende Fragen: Ist  die eigenständige Aufenthaltserlaubnis nach Trennung von einem ausländischen Partner vergleichbar mit der Niederlassungserlaubnis?In welchen Fällen hat der geschiedene ausländische Partner die Chance ( Beispiel Scheidung nach 2 Jahren gelebter Ehe) die Niederlassungserlaubnis zu erhalten? In welchen Fällen wird die Aufenthaltserlaubnis (dachte 5 Jahre AE sind  Voraussetzung für die NE) überhaupt verlängert?

Gruß
Julanta
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Mick
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immer lächeln ;)


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 17.06.2006 um 23:37:55
 
Hi Julanta,
die AE für das eigenständige Aufenthaltsrecht ist nicht
vergleichbar mit der NE. Sie wird aber verlängert, wenn
die Regelerteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG
erfüllt werden. Eine NE kann es dann frühestens nach
fünf Jahren AE geben (siehe § 9 AufenthG )
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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julanta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 18.06.2006 um 09:57:11
 
Ich habe da noch eine Frage zur Sicherung des Lebensunterhaltes.Welche Sätze oder Verdienstmindesthöhen werden hier vorausgesetzt? Ist auch ein befristeter Arbeitsvertrag ausreichend als Nachweis für den Lebensunterhalt?

Herzlichen Dank im voraus.

Julanta
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