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Visum zur FZF zum deutschen Kind (Gelesen: 5.830 mal)
Lisette
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 16.06.2006 um 16:31:53
 
Ich wollte eigentlich weiter nichts andeuten, als dass es wohl schwer verständlich zu machen ist, dass es der Wunsch um Sorge für die Kinder ist, der ihn treibt. Immerhin hat er diesen Wunsch 13 jahre lang erfolgreich unterdrückt. Da müsste man schon überlegen, wie es denn zeitgleich mit dem Wunsch nach Einreise zu diesem Umdenken kommt.

Insofern fände ich es gut, wenn die Kinder einen Verfahrenspfleger hätten.

Grüße        Lisette
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Zeppelin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #16 - 16.06.2006 um 16:34:44
 
phinchen schrieb am 16.06.2006 um 15:49:05:
... Ich möchte ihm einfach eine zweite Chance geben und natürlich wäre er auch ohne Kinder hier viel glücklicher als er es dort ist dazu hat er viel zu lange hier gelebt. Aber er hat nun mal zwei Kinder hier auf die er auch ein Recht hat und vor allem auch die Kinder auf ihm. Nur leider liegt die Entscheidung darüber nicht mehr alleine bei mir.


Hallo phinchen,
Das Anliegen ist verständlich und irgend wie auch plausibel. So meinte ich mit "Butter bei die Fische" eben auch, dass es nicht so leicht sein wird, die Hürden aus dem Weg zu räumen.
Da spielen vor allem SEINE Interessen und Bedürfnisse die aller geringste Rolle.
Das Ganze gilt nicht nur für "Ausländer" sondern ganz genau so für deutsche Eltern, die diese Rolle nicht korrekt wahrgenommen haben.

Rechtlich dürfte das sehr sehr problematisch sein. Wenn Ihr aber überzeugend belegen könnt, dass es vor allem im Kindeswohl und der Befähigung und Bereitschaft von KM + KV begründet ist, eine FZF nicht zu unterbinden, könntet ihr eine reale Chance haben - allerdings kaum über den Verwaltungsweg.

Da hilft wirklich nur: "Hosen runter" (wie sich der Fall für mich anhört) und hoffen dass es eine Ausnahme gibt.
Dazu gehörten dann z.B. solche "Kleinigkeiten", wie z.B. evtl. ausstehende Rückzahlungen von Unterhaltsvorschussleistungen (oder weiß der Teufel was noch alles relevant sein könnte.)

Wenn man wirklich guten Gewissens meint, dass eine Ausnahme geboten sei, kann man sich damit in Berlin z.B. an die sog. Härtefallkommission wenden. Dergleichen gibt es sicher auch in den anderen Bundesländern.
Positive Stellungnahmen von Jugenamt und ABH mit Verweisen auf die rein juristischen Hindernisse wären aber sicher eine angebrachte Voraussetzung für einen Erfolg.

Grüße,
Zeppelin
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