Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Visum zur FZF zum deutschen Kind (Gelesen: 5.829 mal)
phinchen
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 4
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visum zur FZF zum deutschen Kind
13.06.2006 um 21:36:41
 
Hallo,
kann mir jemand helfen?
Es geht um den Vater meiner beiden Kinder, türkischer Staatsbürger,er ist in Deutschland geboren, hat insgesamt 28 Jahre lang hier gelebt, Schule und Ausbildung abgeschlossen und wurde aufgrund einer Straftat (Urteil 1995 unter drei Jahre) 2002 abgeschoben und lebt jetzt seit 4 Jahren in der Türkei.Meine Frage ist, hat er die Möglichkeit ein Visum zur FZF zu bekommen, wir leben seit 1998 nicht mehr in einer Partnerschaft und ich habe das alleinige Sorgerecht für die Kinder, würde mir aber wünschen das er hier ist und mich bei der Erziehung unterstützt und er mit seinen Kindern zusammen sein kann.
Die Einreisesperre wurde nach seinen Aussagen auf zwei Jahre befristet, der Anwalt der die Unterlagen wohl hätte, ist nicht mehr auffindbar. Wo kann man sich über eine eventuelle Einreisesperre erkundigen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur FZF zum deutschen Kind
Antwort #1 - 13.06.2006 um 21:56:30
 
phinchen schrieb am 13.06.2006 um 21:36:41:
Wo kann man sich über eine eventuelle Einreisesperre erkundigen?


Hi,
die Auskunft sollte er bei der Ausländerbehörde ohne
Schwierigkeiten bekommen, ggf. Du mit entsprechender
Vollmacht. Er könnte auch eine Selbstauskunft beim Aus-
länderzentralregister einholen. Sucht einfach unter
www.bundesverwaltungsamt.de nach "Ausländerzentral-
register".
Zur Frage der Familienzusammenführung:
Da das Personensorgerecht ausschließlich bei Dir liegt
- und nach der Darstellung der Angelegenheit -, halte ich
es für unwahrscheinlich, dass eine AE bzw. ein Visum
erteilt wird (siehe § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG - wobei
ich davon ausgehe, dass die Kinder deutsch sind).
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur FZF zum deutschen Kind
Antwort #2 - 13.06.2006 um 21:57:25
 
Hallo,

die einzge sichtbare Möglichkeit wäre zunächst mal das gemeinsame Sorgerecht, zu dessen Ausübung ihm dann evtl. nach Ablauf der Sperre eine AE erteilt werden könnte Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
phinchen
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 4
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur FZF zum deutschen Kind
Antwort #3 - 13.06.2006 um 22:39:50
 
Jetzt bin ich aber echt baff, mit was für ein Engagement hier geholfen und beraten wird. Hätte nicht so schnell eine Antwort erwartet.
Recht herzlichen Dank, jetzt habe ich zumindestens einen Anhaltspunkt und weiß was ich von meiner Seite aus tun kann.
                                     Danke!!!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ChicaLoca
Expertin
****
Offline




Beiträge: 734

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur FZF zum deutschen Kind
Antwort #4 - 14.06.2006 um 12:27:44
 
phinchen schrieb am 13.06.2006 um 21:36:41:
Die Einreisesperre wurde nach seinen Aussagen auf zwei Jahre befristet, ...

das kann so nicht sein
evtl. wurde eine ausweisung entsprechend befristet
die abschiebung hat jedoch eine unbefristete wirkung = was bedeutet, dass die einreisesperre lebenslang ist
was aber auf antrag befristet werden kann
Zum Seitenanfang
  

PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
IP gespeichert
 
ChicaLoca
Expertin
****
Offline




Beiträge: 734

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur FZF zum deutschen Kind
Antwort #5 - 14.06.2006 um 12:31:06
 
nachtrag:
sehe die chancen auf befristung bzw. visum/AE gen 0
ich gehe davon aus, dass er aufgrund der straftat ausgewiesen wurde
bei der prüfung der ausweisung sind die familiären verhältnisse mitzuprüfen und zu berücksichtigen (stichwort: erhöhter ausweisungsschutz)
das wird dann bei ihm auch so gewesen sein
und dennoch wurde er abgeschoben
Zum Seitenanfang
  

PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur FZF zum deutschen Kind
Antwort #6 - 14.06.2006 um 13:11:54
 
ChicaLoca schrieb am 14.06.2006 um 12:27:44:
das kann so nicht sein
evtl. wurde eine ausweisung entsprechend befristet
die abschiebung hat jedoch eine unbefristete wirkung = was bedeutet, dass die einreisesperre lebenslang ist
was aber auf antrag befristet werden kann


Hoi,
wieso soll das nicht so sein können? Was spricht dagegen,
einfach davon auszugehen, dass die Wirkung der Abschiebung
ebenfalls befristet wurde?

Zitat:
nachtrag:
sehe die chancen auf befristung bzw. visum/AE gen 0
ich gehe davon aus, dass er aufgrund der straftat ausgewiesen wurde
bei der prüfung der ausweisung sind die familiären verhältnisse mitzuprüfen und zu berücksichtigen (stichwort: erhöhter ausweisungsschutz)
das wird dann bei ihm auch so gewesen sein
und dennoch wurde er abgeschoben

Wenn die Ausweisung und Abschiebung befristet sind, wie
beschrieben auf zwei Jahre, erübrigen sich die zitierten
Überlegungen (die Abschiebung erfolgte vor 4 Jahren).
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
phinchen
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 4
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur FZF zum deutschen Kind
Antwort #7 - 16.06.2006 um 00:06:47
 
Hallo,
mir tut sich gerade die Frage auf, ob er denn überhaupt abgeschoben oder ausgewiesen werden durfte, was wahrscheinlich keine große Rolle mehr spielt. Er hatte eine Aufenthaltsberechtigung, zwei deutsche Kinder und das Strafmaß lag unter drei Jahre und warum geschah es nach so vielen Jahren nach dem Vollzug der Haftstrafe?


Wichtig ist es noch zu erwähnen, daß wir zum damaligen Zeitpunkt nicht viel Kontakt zueinander hatten und ich mehr oder weniger über Dritte erfuhr das er ausgewiesen wurde.

Er hat sehr viel gemeinsame Zeit mit seinen Kindern versäumt und das ist ihm mittlerweile mehr als bewußt. Ist es denn zu so einen späten Zeitpunkt
(Kinder 13,10) noch möglich die gemeinsame Sorgerechtserklärung abzugeben und wo tue ich das, beim Jugendamt?

Im Moment warte ich auf eine Vollmacht von ihm, um mich wegen der Einreisesperre zu erkundigen.

Viele Grüße und Danke!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur FZF zum deutschen Kind
Antwort #8 - 16.06.2006 um 08:23:44
 
phinchen schrieb am 16.06.2006 um 00:06:47:
Er hat sehr viel gemeinsame Zeit mit seinen Kindern versäumt und das ist ihm mittlerweile mehr als bewußt. Ist es denn zu so einen späten Zeitpunkt
(Kinder 13,10) noch möglich die gemeinsame Sorgerechtserklärung abzugeben und wo tue ich das, beim Jugendamt?



Hallo phinchen,

wenn er das Sorgerecht nicht innehatte, bestand ja kein besonderer Ausweisungsschutz wegen der Kinder, also war die Ausweisung durchaus rechtens, bzw. rechtlich möglich. Und so lange nach Vollzug der Haftstrafe könnte einfach mit den Rechtsmittelverfahren nach der Verfügung der Ausweisung zusammenhängen, die ja nicht sofort vollzogen worden sein wird. Da können ein paar Jahre durchaus dazwischen liegen.

Das mit dem Sorgerecht kann ich noch nicht abschließend beatworten weil ich nicht weiß, wie Du es erhalten hast.

Sollte das Sorgerecht noch im Scheidungsurteil geregelt worden sein, oder durch eine Einzelentscheidung des FamGerichts Dir das alleinige Sorgerecht zugewiesen worden sein, dann geht eine Änderung hin zum gemeinsamen Sorgerecht nur auf gerichtlichem Weg. Die gemeinsame Erklärung beim Jugendamt nach dem SGB VIII (früher KJHG) ist nur möglich, wenn es vorher noch keine gerichtliche Sorgerechtsregelung gab.

Also wäre dann der erste Schritt seinerseits beim FamGericht die Änderung der Sorgerechtsregelung zu beantragen. Falls das der Fall ist, müßte m.E. für die Kinder ein Verfahrenspfleger bestellt werden.


Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Reni
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.036

Wien, Wien, Austria
Wien
Wien
Austria

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur FZF zum deutschen Kind
Antwort #9 - 16.06.2006 um 09:54:58
 
Verfahrenspfleger für die Kinder? Nee, wohl eher nicht.
Er sollte einen Anwalt hier beauftragen, der das gemeinsame Sorgerecht beantragt, und die Mutter kann ja zustimmen. Könnte allerdings beim Gericht schwierig sein, darzustellen, dass er in der Lage ist, das Sorgerecht auszuüben. Man müsste den Richter davon überzeugen, dass es hier halt nur in der Reihenfolge geht, erst Sorgerecht erteilen, dann einreisen, um es auch ausüben zu können.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Lisette
Junior Top-Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 187

65934, Germany
65934
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur FZF zum deutschen Kind
Antwort #10 - 16.06.2006 um 10:21:26
 
Das ist wahrscheinlich nur schwer glaubhaft zu machen. Damals hatte er kein Interesse, hat sich nicht gekümmert. Nun tut ihm das leid. Und deshalb braucht er das passende Visum?

Grüße        Lisette
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur FZF zum deutschen Kind
Antwort #11 - 16.06.2006 um 11:03:30
 
Zitat:
Nun tut ihm das leid. Und deshalb braucht er das passende Visum


Oder so rum Zwinkernd    :

Nun braucht er das passende Visum...   Und deshalb tut ihm das leid....

Nix für ungut Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Reni
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.036

Wien, Wien, Austria
Wien
Wien
Austria

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur FZF zum deutschen Kind
Antwort #12 - 16.06.2006 um 12:27:59
 
Ronny, wenn das nicht von einem Mod wäre, hätte der Beitrag Ambitionen auf Schrotthaufen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Zeppelin
Silver Member
****
Offline


für die Venus


Beiträge: 1.292
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur FZF zum deutschen Kind
Antwort #13 - 16.06.2006 um 14:04:09
 
ronny schrieb am 16.06.2006 um 11:03:30:
Oder so rum Zwinkernd    :

Nun braucht er das passende Visum...   Und deshalb tut ihm das leid....

Nix für ungut Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd


Reni schrieb am 16.06.2006 um 12:27:59:
Ronny, wenn das nicht von einem Mod wäre, hätte der Beitrag Ambitionen auf Schrotthaufen.


Sorry, aber ronnys Gedanke ist ja nun nicht sooooooooooo abwegig. Daher sehe ich seinen Beitrag eher als Wink mit dem Zaunpfahl, der ganz und gar nicht auf den Schrottplatz gehört.
Das manch ABH'ler so denken könnte, wäre zumindest verständlich und deswegen gehört da wohl etwas mehr Butter bei die Fische, als "...tut ihm leid..."

Ebenfalls nix für ungut.

Gruß,
Zeppelin
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
phinchen
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 4
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur FZF zum deutschen Kind
Antwort #14 - 16.06.2006 um 15:49:05
 
Hallo an Alle,
vielen Dank für Euer Interesse!

Thema Sorgerecht,
ich hatte von Anfang an das alleinige Sorgerecht, weil ich alleinerziehend war und das Jugendamt automatisch Vormund bzw.Beistand. Wir waren nie verheiratet.

Dazu das es ihm nur leid tut damit er ein Visum bekommt, möchte ich sagen das mir der Gedanke natürlich auch beim lesen gekommen wäre, allerdings muß ich gestehen, das ich damals diejenige war die ihm viele Steine im Wege gelegt hat als er den Kontakt zu seinen Kindern suchte und ich jetzt diejenige war die ihm in der Türkei aufgesucht hat wegen der Kinder.
Er lebt dort alleine und hat keine neue Familie gegründet, er wäre nie auf die Idee eines Visums gekommen ( kannte es nur im Zusammenhang mit einer Heirat, und einen Antrag hat er mir nicht gemacht  Zwinkernd

Ich möchte ihm einfach eine zweite Chance geben und natürlich wäre er auch ohne Kinder hier viel glücklicher als er es dort ist dazu hat er viel zu lange hier gelebt. Aber er hat nun mal zwei Kinder hier auf die er auch ein Recht hat und vor allem auch die Kinder auf ihm. Nur leider liegt die Entscheidung darüber nicht mehr alleine bei mir.


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema