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Verpflichtungserklärung (Gelesen: 5.344 mal)
Bluecat23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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10.06.2006 um 21:11:07
 
Hallo alles zusammen  [fahne=weiss]

eine frage. und mir soll es verziehen sein wenn das nicht der rischtige platz ist.

ich hab in marokko geheiratet ich bin deutsche staatsbûrgerin mein mann aaus marokko und er war nie in deutschland.
wir wollen sein visum beantragen zur familienzusammenführung oder ehegattnnachzug ist ja das selbe aber muss ich oder wollen die von mir eine verpflichtserklährung???

steh voll mit der frage im regen

dank euch schon im vorraus das ihr euch die zeit genommen habt mein beitrag zulesen.

gruss

laola laola laola
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la ilaha illa allah mohammed rassoulo allah
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 10.06.2006 um 21:18:08
 
@ bluecat:

hab da nen neuen thread daraus gemacht. Bitte keine Fälle vermischen.
Gibt nur Durcheinander  unentschlossen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #2 - 10.06.2006 um 22:10:24
 
Bluecat23 schrieb am 10.06.2006 um 21:11:07:
[...] ich hab in marokko geheiratet ich bin deutsche staatsbûrgerin mein mann aaus marokko und er war nie in deutschland. [...]wollen die von mir eine verpflichtserklährung???[...]


Nein!

Für den Familiennachzug zu Deutschen gilt § 28 Abs. 1 Satz 1 AufenthG:
Zitat:
Die Aufenthaltserlaubnis ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem ausländischen
1. Ehegatten eines Deutschen, [...]
zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat.


§ 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG:
Zitat:
Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass die Passpflicht nach § 3 erfüllt wird und
1. der Lebensunterhalt gesichert ist,[...]


Eine solche VE kommt nur dann in Anbetracht, wenn in Deutschland geheiratet werden soll; bei einem Visum zur Eheschließung.

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Bluecat23
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Antwort #3 - 11.06.2006 um 00:12:06
 
Hallo DOC Smiley

sorry ich wusste nicht das es nicht zu diesem thema ghört hab nur verpflichtserklährung gelesen und schon ging es bei der tastatur rund  Laut lachend

danke für deine antwort.
aber das mit den parakrafen ..............oh je is fûr mich spainisch Schockiert/Erstaunt

ich brauch keine verpflichtserkklährung das is soweit jetzt durch dich klar.danke

ich red klar text

es geht darum das ich dieses jahr wegen gesundheitlichengründen kündigen muste und jetzt arbeitslos bin
= kein monatliches einkommen

ist das ein problem oder nicht???
muss ich einkommen haben monatlich??
hab auch kein gespartes

was meinst du ?

liebe grusse
laola laola laola laola
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Antwort #4 - 11.06.2006 um 00:26:46
 
Der Anspruch auf Familiennachzug zu Deutschen besteht auch dann, wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist (§§ 28 Abs. 1 Satz 1, 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG).

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Bluecat23
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Antwort #5 - 11.06.2006 um 00:30:18
 
kannst du mir das ganz genau erklähren weil mir stehen dir trânen in den augen

dumm gesagt:

das es nicht wichtig ist

oder wichtig ist


laola laola laola laola
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Antwort #6 - 11.06.2006 um 01:46:20
 
Entweder bin ich zu unverständlich, oder dir muss man es auf die Nase drucken:

Beim Familiennachzug zu Deutschen spielt das Einkommen keine Rolle!!!!

Es ist egal wieviel du verdienst oder wieviel Sozi du bekommst. Daran kann der Nachzug nicht scheitern!

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Antwort #7 - 11.06.2006 um 01:54:43
 
lol ich bin sehr nervös von dem papier kramm

sorry aber du kannst dir nicht vorstellen was¨für eine extrem belastung das alles ist und das ich nicht mehr essen geschweige schlafen kann von dem allen.

weil das ist kein normales leben wo ich fûr diese trennung  auf dauer und flüge nach marokko und und und

ich danke dir so sehr
du hast mir heute eine schöne nacht geschenkt mit deinen infos
und  das ich mal gut schlafen kann.
ich dank dir so sehr

wenn alles gut geht bist du und deine frau zum essen eingeladen
du hast mein wort

laola laola laola
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Antwort #8 - 11.06.2006 um 16:17:08
 
Hallo alle und doc.

da ich ja nie ruhe lass hab ich zu meinem leiden und kopfweh eine seite gefunden versteh nicht viel von dieser seite

wäre toll wenn du dir mal anschauen wûrdest und mir sagen würdest ob das trifft bei mir oder was du denkst.

http://www.nadir.org/nadir/initiativ/migration/de/data/de/t9.html#01a

hab gestern abend ein tânzlein aufgefûhrt von deinen infos  Laut lachend

sag lustig aus

schône grusse aus der sonne

laola laola
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Antwort #9 - 11.06.2006 um 22:15:48
 
Diese angeführte Seite zeigt, daß die Kenntnisse der Verfasser nicht gerade von Sachkenntnis getrübt sind.
Da werden Begriffe aus dem alten Ausländer(Aufenthaltsgesetz) verwendet, was nun bereits seit 1.1.2005 nicht mehr aktuell ist. Dabei wurde die Aufenthaltsberechtigung als minderer Aufenthalterlaubnis eingestuft, was eindeutig falsch ist bzw. war, weil dieser Begriff im neuen Aufenthaltsrecht nicht mehr Anwendung findet.
Sehr oft wird seitens der Presse der Eindruck vermittelt, daß Abschiebungen plötzlich und unerwartet wie ein Sommergewitter über die Betroffenen hereinbrechen.
Wie schon richtig erwähnt, ist eben eine Duldung kein ordentlicher Aufenthaltstitel und Inhaber derselben sind ausreispflichtig und wenn sie dieser nicht nachkommen können sie abgeschoben werden, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.
Meine Ausdrucksweise ist möglicherweise nicht juristisch korrekt formuliert, aber ich hoffe verständlich ausgedrückt.
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Antwort #10 - 11.06.2006 um 23:36:52
 
Bluecat23 schrieb am 11.06.2006 um 16:17:08:
[...] wäre toll wenn du dir mal anschauen wûrdest und mir sagen würdest ob das trifft bei mir oder was du denkst.[...]


Wie Saxonicus schon sagte, haben die Verfasser dieser Page 1. einiges nicht ganz so dargestellt, wie es rechtens wäre und 2. ist die Page schon viel zu alt:

Aus dem Quelltext der Page: Zitat:
<HEAD>
     <TITLE>unlimited - informationsdatenbank</TITLE>
     <META NAME="author" CONTENT="unlimited">
     <META NAME="date" CONTENT="
1999-07-22
T20:00:00+00:00">
     <LINK REL=stylesheet TYPE="text/css" HREF="../../../formate.css">
</HEAD>


Die Seite stammt aus 1999, was auch am unteren Rand der Page noch bestätigt wird: Zitat:
© unlimited - Stadtratte, 16.09.98 - www.nadir.org/nadir/initiativ/migration/


Am Besten, du streichst die Page aus deinen Favoriten.

Erkundige dich besser bei  i4a is great

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Antwort #11 - 12.06.2006 um 00:19:31
 
Bluecat23 schrieb am 11.06.2006 um 00:30:18:
weil mir stehen dir trânen in den augen


Mir bald auch, wenn Du weiter unter jedes Posting das hier hängst:

Zitat:
laola laola laola laola


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Antwort #12 - 12.06.2006 um 04:00:21
 
hallo Saxonicus  Doc Abu


da bin ich beruhigt. dankt euch noch einmal für die schnelle und gute antwort. Smiley

incha allah ihr habt rescht.weil in wenig tagen komm ich zurück nach de und ich denke so nach 2 wochen beantragen wir es.

ich denke der ganz info room ist froh wenn mein mann in de ist das ich nicht mehr schreibe. aber bitte um verständnis.ich hab zum ersten und auch letzten mal so ein fall visum usw frührer hab ich nur im tv diese probleme gesehen und dann auch umgeschaltet.dachte nie das das mal mein fall sein wirt.
aber wo die liebe hinfâllt Smiley

oh und abu: können wir uns einigen auf eins wie dies  laola ???

danke noch mal
liebe grüsse mrs. nervensäge Zwinkernd

laola = eins  Zunge
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Antwort #13 - 12.06.2006 um 11:28:05
 
Bluecat23 schrieb am 12.06.2006 um 04:00:21:
oh und abu: können wir uns einigen auf eins wie dies  laola ???

Um ehrlich zu sein: Nein.

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Saxonicus
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Antwort #14 - 12.06.2006 um 13:30:36
 
@ Bluecat = Smileyfetischistin

Deine Smileymanie nervt.
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