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Brauche dringend Hilfe! Frage in Aufenhaltverlänge (Gelesen: 1.601 mal)
Soltser
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Brauche dringend Hilfe! Frage in Aufenhaltverlänge
09.06.2006 um 14:49:13
 
Hallo zusammen,

ich bin hier neu und brauche ganz dringend eure Hilfe ( Rat, Info )
Ich hab folgendes Problem:
Ich bin selber Ausländer und bin mit Ausländerin verheiratet. ( war nämlich )
Ich bin auf Familienzussamenführung nach Deutschland gekommen.

Meine Frau ist 6 Jahre in Deutschland und hat unbefristete Aufenhalterlaubnis.
Ich bin seit 3 Jahren in Deutschland.
Als ich nach Deutschland kam habe ich ein Aufenthalterlaubnis für 1 Jahr bekommen, dannach für 2 Jahre und vor Kurzem wider auf 2 Jahre verlängert....
Kurz nach der Aufenhaltverlängerung wollte meine Frau Scheidung (lange und private Geschichte) . Jetzt wohnen wir getrennt..

Die Frage ist hab ich das Recht auf Verlängerung des Aufenhalterlaubnis ??? ( in wenigen Monaten  wird insg. 5 Jahre als ich in deutschland wohne  und 3 Jahre bin ich verheiratet und habe zusammen mit Frau gelebt )

In paar Monaten wird meine Aufenhaltserlaubnis auslaufen und ich weiss nicht
Was für eine Verlängerung bekomme ich? Wieder auf 2 Jahre ? oder besteht die Möglichkeit das ich unbefristete Aufenhaltserlaubnis kriege????

Hab ich dann Recht hier in Deutschland wohnen und Studium absolvieren??

Ich studiere zur Zeit und arbeite als Werkstudent! Kriege also keinerlei Leistungen von Arbeitsamt oder Sozialamt.

Worauf ich soll achten wenn ich Aufenhaltverlängerung beantrage...

Danke im voraus.
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Antwort #1 - 10.06.2006 um 18:40:28
 
Hallo Soltser,

offensichtlich lagen bei der letzten Verlängerung noch nicht die Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis (§ 9 AufenthG) vor.

Einschlägig ist m.E. § 31 AufenthG. Danach müssen zur nächsten Verlängerung die allgeminen Voraussetzungen für eine Verlängerung vorliegen. Insoweit die Trennung bei der Ausländerbehörde zu Handlungsbedarf gereicht, dürften für 1 Jahr nach Trennung keine Probleme auftreten. Danach müsste aber schon der Lebensunterhalt gesichert sein (Stichwort: Ehegattenunterhalt).

Doc  Cool
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Soltser
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 12.06.2006 um 09:52:22
 
Hallo Doc,
danke für deine Antwort.

Sorry Doc aber ich hab immer noch nicht verstanden ob ich Aufenhalterlaubnis kriege oder nicht., obwohl ich schon mehrmals §-en AufenthG gelesen habe.

Ich hab noch nicht die Scheidung gereicht.Wir wohnen zur Zeit getrennt und nach 1 Jahr werde ich die Scheidung reichen.

Ich erfülle alle Vorausetzungen die im § 9 Niederlassungserlaubnis beschrieben sind.. Beim Aufenhaltsverlängerung werde ich genau 5 Jahre in deutschalnd und ich studiere Zur Zeit und arbeite nebenbei.
Aber ich hab 3 Jahre zusammen mit Frau gelebt ...

HAT das igrendwelche Auswirkungen beim Afenhaltverlängerung?
Bekomme ich dann Niederlassungserlaubnis oder wird wieder auf 2 Jahre verlängert.

MfG
Gruß






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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #3 - 13.06.2006 um 19:02:21
 
Hallo Soltser,

guck' nochmal in § 9 AufenthG und guck' alle Unterpunkte genau an und erinnere dich, an deinen letzten Besuch bei der Ausländerbehörde, warum nicht zu jenem Zeitpunkt eine NE hätte beantragt oder erteilt werden sollte.

Ansonsten steht einer eigenständigen AE für 1 Jahr ab Trennung doch nichts entgegen oder einer AE nach § 16 AufenthG für das Studium.

Aber am wichtigsten ist die Sicherung des Lebensunterhaltes (auf Dauer). Und als Student dürfte das nicht immer als gegeben der Fall sein, oder?

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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #4 - 14.06.2006 um 12:37:13
 
wie lange bist du denn jetzt nun in deutschland ?
3 jahre oder 5 jahre ???
in deinem ersten posting steht beides

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