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Familienzusammenführung (Gelesen: 1.390 mal)
ake
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familienzusammenführung
10.06.2006 um 01:29:46
 
Hallo, ich bin neu hier und brauche dringend Hilfe. Da wir nicht mehr weiter wissen!

Und zwar haben wir Anfang dieses Jahres geheiratet in Nígeria. Ende Februar kam der Vertrauensanwalt bei meinem Mann um alles zu überprüfen. Am Ende der Prüfung sagte der VA zu meinem Mann das alles in Ordnung wäre und einen positiven Bericht an der Botschaft abgeben wird.
Knapp 3 Monate danach kam genau 1 Tag später nach dem Geburstag meines Mannes einen unbekannter Anruf an, das jemand nach Fragen wollte, ob das Geburtsjahr stimmen würde. Denn der Anrufer meinte, es wäre 70 und nicht 71. Mein Mann sagte, das es nicht stimmen würde. Es wäre wie es auch in den Orginal Urkunden steht 71! Wenn man fragen hätte, solle man sich doch an die Botschaft wenden, da bei der Botschaft die Orginal Urkunden lägen. Er fragte noch, wer denn am Telefon sei, doch man versuchte sich nur rauszureden, er wäre ein Kollege des Anwalts.
2 Wochen später kam der Prüfbericht dann hier in D. auf der ABH an.
Und es stellte sich heraus, das angeblich das Geburtsjahr nicht `71 sondern `70 wäre. Das der zweit Name meines Mannes aus dem Pass müsste und aus alle anderen Urkunden (trotz das der zweit Name in jeder Urkunde, Pass, Geburtsurkunde, usw. drin steht!)
Dann wäre mein Mann angeblich 7 mal hier in D. vorher gemeldet gewesen.
Und bei uns bestehe der Verdacht auf einer Scheinehe. Nur weil mein Mann sich bei dem Interview einmal versprochen hatte, hatte es aber dann sofort korrigiert!
Mein Mann und mein Schwiegervater sind am gleichen Tag noch zu dieser Kirche/Geburtenregistrierung hingegangen. Weil sie wissen wollten, ob da irgendetwas schief gelaufen ist. Doch es stellte sich heraus, das in dem Geburten-Buch was von 1971 ist, genau alles wie es auch auf den Urkunden und Pass steht, richtig ist!
Alles ist in Ordnung!!!
Wir fragen uns echt, wie kann das??????
Wie kann plötzlich alles so verkehrt sein?????
Wir sind verzweifelt, die ABH will jetzt das Visum ablehnen, weil die mehr die Botschaft glauben anstatt uns. Die Botschaft gibt keine Antwort auf eine Email meines Mannes das er mit Wiederspruch eingelegt hat (+Orginal Kopie nochmal von dieser Kirche/Geburtenoffice von der Taufbescheinigung usw. bei gelegt hat), Geld haben wir keins um uns einen Anwalt einzuschalten und auch so sind wir Ratlos!
Auch war mein Mann hier in D. nur 1x gemeldet gewesen!!!
Der VA sagte doch, das alles in Ordnung wäre! Und er gäbe einen positiven Bericht ab! Und dann genau das Gegenteil??????????
Wer war der unbekannte Anrufer????
Was können wir tun, um zu beweisen, das alles doch richtig ist?
Wir wissen echt nicht mehr weiter und sind völlig verzweifelt!
Bitte um Hilfe!!!
Danke Ake

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 10.06.2006 um 17:26:43
 
ake schrieb am 10.06.2006 um 01:29:46:
[...] Und es stellte sich heraus, das angeblich das Geburtsjahr nicht `71 sondern `70 wäre. Das der zweit Name meines Mannes aus dem Pass müsste und aus alle anderen Urkunden (trotz das der zweit Name in jeder Urkunde, Pass, Geburtsurkunde, usw. drin steht!)
Dann wäre mein Mann angeblich 7 mal hier in D. vorher gemeldet gewesen.
Und bei uns bestehe der Verdacht auf einer Scheinehe. [...]


Hallo Ake,

die Angelegenheit dürfte hier im Forum wohl nicht zu klären sein. Dazu wäre eine genauste Prüfung des Sachverhaltes und der vorliegenden Unterlagen und Berichte notwendig, aber dazu ist das Forum ungeeignet. Es könnte sich um eine Vielzahl von Gründen handeln, warum die Identität nicht als festgestellt gilt. Nicht zuletzt liegt es mitunter daran, dass es einige Menschen gibt, die sich gerne mit der Identität anderer Menschen ausgeben, woraufhin jene dann Probleme bekommen.

Wenn dein Mann schon in D. gewesen war, dann existiert ja schon eine Identität über ihn. Wenn hier auch Fingerprints beim BKA (oder in Europa Prints wegen Asylanträgen) vorliegen, dann dürfte ein AFIS-Abgleich vielleicht hilfreich sein. Wenn also noch keine Prints von deinem Mann in diesem Verfahren genommen worden sind, dann empfiehlte sich ggf. freiwillig Fingerprints bei der Botschaft abzugeben?

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ake
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 12.06.2006 um 19:22:26
 
danke für Deine Antwort!

Fingerprints wurden hier in D. sowie bei der Botschaft in Nigeria abgegebe.
Doch das seltsame ist, das er hier in D. nur einmal gemeldet wurde, doch die Botschaft besteht einfach darauf.
Und ich weiß nicht, was man tun kann um soetwas zu beweisen.
Bin ich der Beziehung absolut unerfahren!

LG Ake
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #3 - 13.06.2006 um 19:07:00
 
Hallo Ake,

wenn nichts anderes hilft, dann ist das wohl ein Fall für einen Rechtsanwalt.

Sorry!

Doc  Traurig
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