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Was passiert eigentlich nach der Heirat? (Gelesen: 1.370 mal)
julanta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Was passiert eigentlich nach der Heirat?
05.06.2006 um 09:06:12
 
Mein Verlobter ist Asylbewerber und kommt aus Benin.Er wird derzeit geduldet .
Er ist bereits in der Vergangenheit durch seine Aliasidentität und einen Verstoß gegen das BTMG ( 3 Monate und 2 Jahre auf Bewährung) aufgefallen.Was passiert eigentlich, wenn ich Ihn heirate? Kann er hier bleiben oder muß er zunächst Deutschland verlassen und dann den sog. Familiennachzug in seinem Land beantragen?Ist sowas abhängig von der ABH? Wie lange dauert so etwas? Muß ich die Ausreisekosten übernehmen?Wenn er nach Deutschland zurückkehrt: Welche Chancen hat er hier? Er besitzt überhaupt keine Bildungsreferenzen.Er hat in Afrika nur die allgmeinbild. Schule besucht aber keinen Beruf gelernt.Wer übernimmt hier in Deutschland die Kosten für die Sprachausbildung?Gibt es eine sog.Starthilfe, was Sprach u. Berufsausbildung angeht?Er ist mittlerweile 29 jahre alt. 

Vielen Dank im voraus für Antworten.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 05.06.2006 um 15:34:20
 
Zwischenfrage: wurde er dnen wegen des BTM-Deliktes
auch ausgewiesen?

Beim Status Duldung (also ohne Asylanerkennung) ist so
etwas meist ausreichend für eine Ausweisungsverfügung.

Ist sehr wesentlich für die Beurteilung hier!

Zum Unterschied Ausweisung und Abschiebung siehe
FAQ

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julanta
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Beiträge: 12
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 05.06.2006 um 18:18:49
 
Nein er wurde nicht ausgewiesen.Er hat seine Strafe 3 Monate Haft und 2 Jahre auf Bewährung erhalten.Zum damaligen Zeitpunkt war seine Herkunft ungeklärt bzw. er hat angegeben , dass er aus dem Kongo kommt.
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