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Verpflichtungserklärung Vordruck (Gelesen: 3.827 mal)
Prinzessin25
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I love Tayfun


Beiträge: 19
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verpflichtungserklärung Vordruck
03.06.2006 um 16:33:37
 
Hallöchen nochmal,

kann mir jemand schreiben wo ich den Vordruck für eine Verpflichtungserklärung finde? Bis jetzt habe ich leider erfolglos im Internet danach gesucht, oder kann man die nur bei der Ausländerbehörde bekommen?

Danke und Gruß
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Jedem das Seine und allen das Beste!&&&&MFG
 
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Hobi
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Probleme sind Lösungen
in Arbeitskleidung !


Beiträge: 20

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung Vordruck
Antwort #1 - 03.06.2006 um 16:46:08
 
Hier ( http://info4alien.de/84/antrag.pdf ) kannst Du zumindest schonmal sehen, was ungefähr drin steht.
Smiley
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Mehrmaid  
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Hansi
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Danke für viele Infos
und Tipps aus diesem
Forum!


Beiträge: 120
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtungserklärung Vordruck
Antwort #2 - 03.06.2006 um 21:45:12
 
Bei uns sieht der Antrag zwar ein bisschen anders aus, aber die Inhalte sind vergleicbar.

Die Verpflichtungerkärung selbst ist eine Urkunde mit Spezialdruck und Sicherheitsfaden, die von der ABH erstellt wird.  Dabei müssen bereits die Nachweise zu Wohnraum, Einkommen (Steuerbescheid oder Bürgschaft) vorgelegt werden.

Die Bearbeitung kostet bei uns 25 Euro je VE und mindestens ne halbe Stunde Zeit. Den Antrag gibts bei der ABH ebenso wie den Termin für die Vorsprache. Ob du den Antrag vorher ausfüllen musst oder erst während der Vorsprache wird dir der SB sagen.


Herzliche Grüße und viel Glück,

Hansi
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Reyhan
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Beiträge: 350

Münsterland, Germany
Münsterland
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 05.06.2006 um 13:58:44
 
..bei uns wird jetzt sogar geprüft und vermerkt ob und welche Krankenversicherung vorliegt.

Reyhan
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..immer mit der Ruhe !
 
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ChicaLoca
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Beiträge: 734

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 06.06.2006 um 13:07:31
 
Hansi schrieb am 03.06.2006 um 21:45:12:
Die Bearbeitung kostet bei uns 25 Euro je VE..

diese Gebühr gilt bundesweit
siehe § 47 Abs. 1 Nr. 12 AufenthV
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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