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Abgelaufener Aufnahmebescheid - und nun? (Gelesen: 825 mal)
GrauerWolf
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Beiträge: 51

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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31.05.2006 um 16:19:34
 
Hallo,

folgendes Problem ist in meiner Bekanntschaft aufgetaucht:

Es handelt sich um eine Familie von jüdischen Kontigentflüchtlinge, die schon seit Jahren hier leben - Einbürgerungsanträge laufen und werden wohl Erfolg haben, da die Familie arbeitet.

Der 80-jährige Vater dieser Familie hatte selbst einen Aufnahmebescheid 2004 erhalten. Er konnte dann aber nicht in die Bundesrepublik kommen, da seine Frau sehr schwer krank war. Er hat dann die Verlängerung des Bescheides beantragt - es gibt da wohl gewisse Fristen - die wurde aber zuletzt durch die Botschaft abgelehnt.

Nun ist die Ehefrau gestorben. Der Vater ist mit seinen 80 Jahren auch nicht mehr besonders fit - wohl an der Grenze zur Pflegebedürftigkeit - und sitzt nun allein im Ausland. Wie bekommt nun die Familie den Vater schnellstmöglich nach Deutschland?

Über seinen alten Aufnahmebescheid geht es ja wohl nicht. Ein neues Verfahren kann er vergessen, da die Bearbeitungszeiten ja ewig sind. Richtig?

Die Familie ist nun auf die Idee gekommen, den Vater einfach einzuladen, und dann hier zur Ausländerbehörde zu gehen, auf seine Pflegebedürftigkeit zu verweisen und Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Hat das irgendeine Aussicht auf Erfolg?



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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 31.05.2006 um 16:29:49
 
Mhhh,

ernsthaft:

Wie schätzt Du selbst die Meinung der Botschaft zur Frage der Rückkehrbereitschaft ein ?

Das müßte die Frage nach einem Besuchsvisum eigentlich beantworten Zwinkernd

Entweder das neue Konti-Verfahren oder (mit geringen Chancen, aber immerhin) einen FamNachzug wegen § 36 AufenthG beantragen.

Diese Chance halte ich für realistischer als ein Visum für Besuchszwecke Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #2 - 31.05.2006 um 17:45:36
 
GrauerWolf schrieb am 31.05.2006 um 16:19:34:
Die Familie ist nun auf die Idee gekommen, den Vater einfach einzuladen, und dann hier zur Ausländerbehörde zu gehen, auf seine Pflegebedürftigkeit zu verweisen und Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Hat das irgendeine Aussicht auf Erfolg?


Hi,
ich darf darum bitten, keine Anfragen zur Umgehung von Rechts-
vorschriften hier zu stellen.
Im Übrigen bleibt ein Verweis auf § 36 AufenthG und die ent-
sprechende Visumsantragstellung.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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